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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Maerz 2007; 19:18
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Wien/Initiativen:
> Wieder Kurz-Hausbesetzung
Erklaerung der Initiative Pankahyttn
Wir haben am 23.3. um 14.30 die Besetzung des Hauses Sigmundsgasse 5, 1070
Wien, beendet. Die HausbesitzerIn, Fa. Lenikus&Co GmbH, fand es nicht der
Muehe wert, den vereinbarten Gespraechstermin einzuhalten und war
ausschliesslich telefonisch erreichbar.
Nachdem die Fa Lenikus bereits am Abend des 22.3. zu verstehen gab, dass sie
weder das Haus in der Sigmundsgasse noch ein anderes zur Verwirklichung der
Pankahyttn zu Verfuegung stellen wuerde, fanden die Gespraeche nur mit
VertreterInnen des Vereins Pankahyttn und der BesetzerInnen, Mediator Peter
Florianschuetz (Bundesrat) und Vera Junker (MA13) seitens der Gemeinde,
Bezirksvorsteher Thomas Blimlínger und einem Vertreter der Exekutive statt.
Dennoch forderten wir die Hausbesitzerin auf, der Gemeinde dieses Objekt auf
unbestimmte Zeit unentgeltlich zum Zweck, mietfreies Wohnen zu ermoeglichen,
und auch ein fuer die Verwirklichung der Pankahyttn geeignetes Haus zur
Verfuegung zu stellen. Die Fa. Lenikus haette uns in einem grossartigen
"sozialen Akt" zugebilligt, uebers Wochenende im Haus verbleiben zu koennen,
dies war fuer uns unannehmbar. Ohne Vertrag waeren wir jederzeit aufs Neue
von einer Raeumung bedroht, und angesichts der Tatsache, dass die
VertreterInnen der Gemeinde bestaetigten, dass uns in den naechsten Wochen
ihrerseits Objekte angeboten werden, erschien ein weiterer Verbleib im
Gebaeude sinnlos. Entweder wir liefen Gefahr, als Argument fuer den von der
Fa. Lenikus gewuenschten Abriss instrumentalisiert zu werden, oder wir
waeren gezwungen, als Gratisarbeitskraefte das zerstoerte Haus zum Wohle der
Fa. Lenikus instandzusetzen.
Die Fa. Lenikus steht hier stellvertretend fuer die von uns aufgezeigten
Missstaende: Wohnraum wird entweder dem Verfall preisgegeben, oder aber
extrem ueberteuert weitervermietet. MieterInnen mit unsauberen Methoden zum
Auszug zu zwingen und Haeuser bewusst jahrelang dem Verfall preiszugeben und
diesen zu beschleunigen, um sie dann unter Verwendung zum Teil fragwuerdiger
Gutachten abreissen zu koennen (Millerg. 22), ist unseres Erachtens kein
Beitrag zur Stadtentwicklung. Wir fordern daher die sofortige Oeffnung
leerstehender Haeuser und Wohnungen! Nach einem halben Jahr Leerstand von
Haeusern und Wohnungen muss die Nutzung in Form unbefristeter
Hauptmietvertraege auf Betriebskostenbasis ermoeglicht werden, sowohl zu
Wohnzwecken als auch zu nichtkommerzieller Nutzung, beides unabhaengig vom
rechtlichen Status der NutzerInnen. (gekuerzt)
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