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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Maerz 2007; 19:51
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BRD/Recht:
> Durchgestrichenes Hakenkreuz legal
Die absurde Diskussion, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz ein Zeigen von 
"Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen " darstellt und damit nach 
dem §86a des deutschen Strafgesetzbuches (der Entsprechung zum 
oesterreichischen Verbotsgesetz) strafbar ist, ist auf rechtlicher Ebene 
beendet. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach am 15.Maerz einen 
schwaebischen Versandhaendler frei, der Kleidungsstuecke, Anstecker und 
andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Haendler zu 3600 Euro Geldstrafe 
verurteilt, obwohl seine Ablehnung der Nazi-Ideologie ausser Zweifel stand 
(akin 28/06). Der BGH dazu: Wenn die Symbole "in offenkundiger und 
eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck 
braechten, dann duerfe deren Gebrauch nicht bestraft werden. (AZ 3 StR 
486/06)
Der Vorsitzende des BGH-Senats erklaerte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur 
dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft fuer jeden Beobachter 
auf Anhieb erkennbar sei. Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine 
Lockerung des Paragrafen von der rechtsextremen Szene missbraucht werden 
koenne.
Diese Rechtsmeinung ist allerdings gar nicht mal neu: Denn schon 1973 hatte 
der BGH festgestellt, dass ein Verbot von Antinazisymbolen dem Zweck des 
Paragraphen § 86a des StGB zuwiderliefen. Nur leider duerfte am Landgericht 
Stuttgart sowie bei der Erstinstanz am Amtsgericht Tuebingen ein so altes 
Urteil in Vergessenheit geraten sein.
Das Verfahren gegen den Versandhaendler war uebrigens nicht das einzige 
seiner Art in letzter Zeit. Beispielsweise hatte ebenfalls in Tuebingen ein 
Student bei einer Demonstration gegen rechtsextreme Burschenschaftler mit 
dieser nunmehr als irrig festgestellten Rechtsansicht Bekanntschaft machen 
muessen, nachdem bei ihm im Zuge einer Polizeikontrolle Buttons mit 
durchgestrichenen Haklenkreuzen gefunden worden waren. Die 
Staatsanwaltschaft hatte in seinem Fall argumentiert, dass zwar nicht die 
Einheimischen, aber japanische Touristen das Symbol haetten falsch verstehen 
koennen.
Auch in Oesterreich, genauer gesagt in Kaernten, soll die Rechtsmeinung, ein 
durchgestrichenes Hakenkreuz waere Nazipropaganda schon bei Polizisten 
aufgetaucht sein (akin 30/06). Zu diesbezueglichen Gerichtsverfahren duerfte 
es aber nicht gekommen sein. (akin)
Quellen u.a.:
http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/nachrichten/gerichtsentscheidung-anti-nazi-symbole/95906.asp
 http://de.campusreporter.net/Politik/2007/03/15/hakenkreuz+darf+wieder+durchgestrichen+werden.php
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