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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Maerz 2007; 19:51
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BRD/Recht:

> Durchgestrichenes Hakenkreuz legal

Die absurde Diskussion, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz ein Zeigen von
"Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen " darstellt und damit nach
dem §86a des deutschen Strafgesetzbuches (der Entsprechung zum
oesterreichischen Verbotsgesetz) strafbar ist, ist auf rechtlicher Ebene
beendet. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach am 15.Maerz einen
schwaebischen Versandhaendler frei, der Kleidungsstuecke, Anstecker und
andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Haendler zu 3600 Euro Geldstrafe
verurteilt, obwohl seine Ablehnung der Nazi-Ideologie ausser Zweifel stand
(akin 28/06). Der BGH dazu: Wenn die Symbole "in offenkundiger und
eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck
braechten, dann duerfe deren Gebrauch nicht bestraft werden. (AZ 3 StR
486/06)

Der Vorsitzende des BGH-Senats erklaerte aber, dass Anti-Nazi-Symbole nur
dann nicht strafbar seien, wenn die Nazi-Gegnerschaft fuer jeden Beobachter
auf Anhieb erkennbar sei. Diese Eindeutigkeit sei wichtig, weil sonst eine
Lockerung des Paragrafen von der rechtsextremen Szene missbraucht werden
koenne.

Diese Rechtsmeinung ist allerdings gar nicht mal neu: Denn schon 1973 hatte
der BGH festgestellt, dass ein Verbot von Antinazisymbolen dem Zweck des
Paragraphen § 86a des StGB zuwiderliefen. Nur leider duerfte am Landgericht
Stuttgart sowie bei der Erstinstanz am Amtsgericht Tuebingen ein so altes
Urteil in Vergessenheit geraten sein.

Das Verfahren gegen den Versandhaendler war uebrigens nicht das einzige
seiner Art in letzter Zeit. Beispielsweise hatte ebenfalls in Tuebingen ein
Student bei einer Demonstration gegen rechtsextreme Burschenschaftler mit
dieser nunmehr als irrig festgestellten Rechtsansicht Bekanntschaft machen
muessen, nachdem bei ihm im Zuge einer Polizeikontrolle Buttons mit
durchgestrichenen Haklenkreuzen gefunden worden waren. Die
Staatsanwaltschaft hatte in seinem Fall argumentiert, dass zwar nicht die
Einheimischen, aber japanische Touristen das Symbol haetten falsch verstehen
koennen.

Auch in Oesterreich, genauer gesagt in Kaernten, soll die Rechtsmeinung, ein
durchgestrichenes Hakenkreuz waere Nazipropaganda schon bei Polizisten
aufgetaucht sein (akin 30/06). Zu diesbezueglichen Gerichtsverfahren duerfte
es aber nicht gekommen sein. (akin)

Quellen u.a.:
http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/nachrichten/gerichtsentscheidung-anti-nazi-symbole/95906.asp
http://de.campusreporter.net/Politik/2007/03/15/hakenkreuz+darf+wieder+durchgestrichen+werden.php




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