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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Maerz 2007; 16:37
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Polizei/Justiz/Kommentar/Termin:
> Das hat man ja nicht wissen koennen
Zum OLG-Entscheid in der Causa Seibane Wague
Nachdem im ersten Prozess bereits die anderen beteiligten Polizisten im Fall 
Seibane Wague freigesprochen worden waren mit dem Argument, sie waeren nicht 
richtig geschult worden, wurde jetzt auch noch die Strafe des einzigen 
verurteilten Polizisten in der obersten ordentlichen Instanz mit eben dieser 
Begruendung von 7 auf 4 Monate bedingt reduziert.
Dabei haette spaetestens seit dem Fall von Marcus Omofuma 1999 auch der 
oesterreichischen Polizei bekannt sein muessen, was der "ploetzliche 
Gewahrsamstod" ist. Denn wenn auch dieser und die beiden weiteren seither 
bekanntgewordenen Faelle sehr unterschiedlich gelagert waren, handelte es 
sich immer um die Kombination von polizeilich erzeugter Atemerschwernis mit 
erhoehten Sauerstoffbedarf: Omofuma war in panischer Angst, Seibane Wague 
hatte den offiziellen Berichten zufolge einen Tobsuchtsanfall, der 
fluechtende Franz S. (akin 25/02) hatte einen Sprint hinter sich, bevor sich 
die Polizisten auf ihn stuerzten, seinen Brustkorb zusammendrueckten und 
seine Haende am Ruecken fesselten.
Nach dem Fall von Seibane Wague hat das Innenministerium versprochen, dass 
die Erst- und Nachschulungen verbessert wuerden. Ob sich tatsaechlich da 
etwas geaendert hat, bleibt fraglich. Und fraglich bleibt auch, ob sich 
deswegen in der Praxis der Polizei tatsaechlich etwas aendert - denn darauf 
zu achten, dass ein Beamtshandelter nicht an Atemnot stirbt, macht das Leben 
der Polizisten nicht leichter, da die Arretierung damit schwieriger wird.
Schon nach dem Fall Omofuma haette man da besser schulen koennen, hat es 
aber nicht getan. Bislang ist seit 2002 kein einschlaegiger Fall mehr 
bekanntgeworden - es ist zu hoffen, dass das daran liegt, dass es keinen 
mehr gegeben hat. Denn das die Faelle Omofuma und Wague ueberhaupt vor 
Gericht gelangt sind, verdanken sie zwei gluecklichen Umstaenden: erstens 
der antirassistischen Oeffentlichkeit, die mittlerweile in der Lage ist, 
starken politischen Druck auszuueben, vor allem aber zweitens 
aussenstehender, sehr glaubwuerdiger Zeugnissee - im Fall Omofuma war es die 
Expertise eines auslaendischen Amtsarztes, im Fall Wague ein nichtamtliches 
Video.
Im Fall S hingegen wurde nicht einmal die Staatsanwaltschaft belaestigt, da 
die Gerichtsmedizin einen "natuerlichen Tod" diagnostizierte.
*Bernhard Redl*
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> Demo am Mittwoch, 21.3.
Gegen das Verhalten von Polizei und Justiz im Falle Seibane Wague im Rahmen 
der europaeischen Aktionswoche gegen Rassismus. Die Demonstration beginnt 
mit einer gemeinsamen Kundgebung mit der Initiative Ehe ohne Grenzen um 17 
Uhr vor dem Innenministerium (Herrengasse 7, A-1010 Wien). Nach dem Ende der 
Kundgebung von Ehe ohne Grenzen um 18 Uhr geht die Demo zum Stephansplatz, 
wo es Redebeitraege geben wird. Danach wird sich der Demozug zur Todesstelle 
von Seibane am Stadtpark weiterbewegen, um dort zum Ende der Demonstration 
des Toten zu gedenken.
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> Links
Demoaufruf: http://no-racism.net/article/2015
Pressespiegel Seibane Wague 2005: http://pressespiegelseibane.notlong.com
ORF-Fassung des Videos vom gewaltsamen Tod Seibane Wagues: 
http://www.youtube.com/watch?v=Oak8yvrBpHY
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Seibane_Wague
Bericht ueber Erstickungstode: http://www.falter.at/print/F2003_32_1.php
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