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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Maerz 2007; 16:47
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Demokratie/Kommentar:

> Wohl kaum "Waehlen mit 16"

Derzeit ist von unserer Bundesregierung eine Gesetzesvorlage an den
Nationalrat geplant, die beinhaltet, dass zu Bundeswahlen (Nationalrat,
Bundespraesident, Bundes-Volksabstimmungen) das Mindestwahlalter auf 16
herabgesetzt wird. Doch dass bei solchen Gesetzes-aenderungen der Teufel oft
im Detail steckt, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.

Bis 1993 galt ein Mindestwahlalter von 19 Jahren. Das hiess allerdings
nicht, dass man mit 19 waehlen durfte. Der Autor dieser Zeilen war
beispielsweise zur Nationalratswahl 1986 nicht wahlberechtigt, da zwar
volljaehrig im Sinne der Wahlrechtsbestimmungen, aber eben erst zum
Zeitpunkt der Nationalratswahl und nicht zum Zeitpunkt des einige Wochen
vorher stattgefunden habenden Stichtages.

Nun war das ein Extremfall, doch verschaerfte sich diese Problematik
ausgerechnet mit der Wahlaltersenkung auf 18 Jahre -- denn diese fand nur
bedingt statt. Der bezueglich des Alters relevante Stichtag wurde naemlich
auf den 1.Jaenner des Wahljahres verschoben, was im Durchschnitt nur eine
faktische Wahlaltersenkung von 19 auf 18 1/2 ergab. Im Einzelfall waren
damit diejenigen altersmaessig frueher dran, die spaeter im Jahr geboren
waren.

2003 wurde diese Ungleichheit behoben und der Stichtag mit dem Wahltag
gleichgesetzt. Daher wird wohl bei einer neuerlichen Reform der
Wahlalterabsenkung genau zu beachten sein, wie die buerokratischen
Modalitaeten diesbezueglich gesetzt werden.

Wie dem auch sei: "Waehlen mit 16" wird auch bei einer Beibehaltung des
Stichtags am Wahltag nur ein Minderheitenprogramm sein, da ja Wahlen nicht
so haeufig sind und daher die gerade erst wahlberechtigt Gewordenen in den
meisten Faellen nicht gleich zur Urne gebeten werden. Um als Beispiel wieder
auf meinen Fall zu verweisen: Ich durfte trotz eines Mindestwahlalters von
19 erst 1990 (kurz vor meinem 23.Geburtstag) zum Nationalrat waehlen, zum
Bundespraesidenten gar erst 1992 (mit 24).

So wuerde nach einer Altersabsenkung gerade mal ein Viertel der neu
Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 16 Jahre alt sein,
durchschnittlich damit also "Waehlen mit 17 1/2" Realitaet werden und damit
das tatsaechliche Wahlalter das jetzt gueltige niminelle nur knapp unterbieten.
Im Falle der projektierten Verlaengerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre --
einer demokratiepolitischen Angelegenheit, die ueberhaupt etwas mehr
Beachtung verdienen wuerde -- waere gerade mal ein Fuenftel der
Erstwahlberechtigten 16 Jahre alt, das Durchschnittsalter aller
Wahldebuetierenden 18 Jahre. Die aeltesten der neu mit diesem demokratischen
Recht Beglueckten stuenden damit kurz vor ihrem 21.Geburtstag. Angesichts
der Bundesheer-Stellungspflicht, die teilweise schon mit 17 eintritt oder
des Erwachsenen-Strafrechts, das mittlerweile bereits mit 18 greift,
erscheint das schon fast ein bisserl sehr alt -- trotz Altersabsenkung.

Im Uebrigen bin ich der Meinung, dass es eine NGO fuer Demokratie und
Verfassungsrecht geben muesste.
*Bernhard Redl*


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