**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Maerz 2007; 16:47
**********************************************************
Demokratie/Kommentar:
> Wohl kaum "Waehlen mit 16"
Derzeit ist von unserer Bundesregierung eine Gesetzesvorlage an den 
Nationalrat geplant, die beinhaltet, dass zu Bundeswahlen (Nationalrat, 
Bundespraesident, Bundes-Volksabstimmungen) das Mindestwahlalter auf 16 
herabgesetzt wird. Doch dass bei solchen Gesetzes-aenderungen der Teufel oft 
im Detail steckt, zeigt ein Blick in die Vergangenheit.
Bis 1993 galt ein Mindestwahlalter von 19 Jahren. Das hiess allerdings 
nicht, dass man mit 19 waehlen durfte. Der Autor dieser Zeilen war 
beispielsweise zur Nationalratswahl 1986 nicht wahlberechtigt, da zwar 
volljaehrig im Sinne der Wahlrechtsbestimmungen, aber eben erst zum 
Zeitpunkt der Nationalratswahl und nicht zum Zeitpunkt des einige Wochen 
vorher stattgefunden habenden Stichtages.
Nun war das ein Extremfall, doch verschaerfte sich diese Problematik 
ausgerechnet mit der Wahlaltersenkung auf 18 Jahre -- denn diese fand nur 
bedingt statt. Der bezueglich des Alters relevante Stichtag wurde naemlich 
auf den 1.Jaenner des Wahljahres verschoben, was im Durchschnitt nur eine 
faktische Wahlaltersenkung von 19 auf 18 1/2 ergab. Im Einzelfall waren 
damit diejenigen altersmaessig frueher dran, die spaeter im Jahr geboren 
waren.
2003 wurde diese Ungleichheit behoben und der Stichtag mit dem Wahltag 
gleichgesetzt. Daher wird wohl bei einer neuerlichen Reform der 
Wahlalterabsenkung genau zu beachten sein, wie die buerokratischen 
Modalitaeten diesbezueglich gesetzt werden.
Wie dem auch sei: "Waehlen mit 16" wird auch bei einer Beibehaltung des 
Stichtags am Wahltag nur ein Minderheitenprogramm sein, da ja Wahlen nicht 
so haeufig sind und daher die gerade erst wahlberechtigt Gewordenen in den 
meisten Faellen nicht gleich zur Urne gebeten werden. Um als Beispiel wieder 
auf meinen Fall zu verweisen: Ich durfte trotz eines Mindestwahlalters von 
19 erst 1990 (kurz vor meinem 23.Geburtstag) zum Nationalrat waehlen, zum 
Bundespraesidenten gar erst 1992 (mit 24).
So wuerde nach einer Altersabsenkung gerade mal ein Viertel der neu 
Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 16 Jahre alt sein, 
durchschnittlich damit also "Waehlen mit 17 1/2" Realitaet werden und damit 
das tatsaechliche Wahlalter das jetzt gueltige niminelle nur knapp unterbieten. 
Im Falle der projektierten Verlaengerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre -- 
einer demokratiepolitischen Angelegenheit, die ueberhaupt etwas mehr 
Beachtung verdienen wuerde -- waere gerade mal ein Fuenftel der 
Erstwahlberechtigten 16 Jahre alt, das Durchschnittsalter aller 
Wahldebuetierenden 18 Jahre. Die aeltesten der neu mit diesem demokratischen 
Recht Beglueckten stuenden damit kurz vor ihrem 21.Geburtstag. Angesichts 
der Bundesheer-Stellungspflicht, die teilweise schon mit 17 eintritt oder 
des Erwachsenen-Strafrechts, das mittlerweile bereits mit 18 greift, 
erscheint das schon fast ein bisserl sehr alt -- trotz Altersabsenkung.
Im Uebrigen bin ich der Meinung, dass es eine NGO fuer Demokratie und 
Verfassungsrecht geben muesste.
*Bernhard Redl*
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht 
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine 
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als 
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann 
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin