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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Maerz 2007; 16:46
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Kommentar der Anderen:
> UNO-Menschenrechtssystem in Gefahr
Aussendung von amnesty international
Jahrelang gab es Kritik an der Menschenrechtspolitik der UNO. Im Juni 2006
wurde daher ein UNO-Menschenrechtsrat (MRR) eingerichtet, um die
Menschenrechte in Zukunft wirksamer schuetzen und durchsetzen zu koennen.
Eine seiner ersten Aufgaben ist die Ueberpruefung bestehender
UNO-Instrumente zum internationalen Menschenrechtsschutz, einschliesslich
der Arbeit der unabhaengigen UNO-MenschenrechtsexpertInnen (im Rahmen der
sogenannten "Sonderverfahren"), bis Juni 2007.
Doch anstatt diese zu staerken, versuchen einige Staaten derzeit mit grossen
Nachdruck, das bestehende Menschenrechtsschutz-System auszuhoehlen. In der
kritischen Phase kurz vor Abschluss der Pruefung ersucht amnesty
international nun zusammen mit zehn weiteren Menschenrechtsorganisationen um
weltweite Unterstuetzung fuer eine Petition zur Staerkung der
Sonderverfahren des UNO-Menschenrechtsrates. Wir wollen damit allen
Versuchen entschieden entgegentreten, die unabhaengigen ExpertInnen in ihren
Moeglichkeiten einzuschraenken, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu
schuetzen und Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten.
Hintergrund
Zu den sogenannten "Sonderverfahren" des UNO-Menschenrechtssystems gehoeren
derzeit 41 unabhaengige ExpertInnen, die als SonderberichterstatterInnen und
in Arbeitsgruppen ehrenamtlich taetig sind. Dieses System wurde geschaffen,
um Menschenrechtsverletzungen besser beobachten und dokumentieren zu
koennen. Darueber hinaus koennen die ExpertInnen auch Empfehlungen zur
Foerderung und zum Schutz von Menschenrechten auf nationaler und
internationaler Ebene aussprechen. Dadurch tragen sie massgeblich zur
Aufklaerung und Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bei.
Die Arbeitsbereiche der unabhaengigen ExpertInnen decken ein breites
Spektrum von Rechten und Verletzungen ab: von Folter und aussergerichtlichen
Toetungen bis zum Recht auf Gesundheit oder angemessene Unterkunft. Einige
Mandate beziehen sich auf bestimmte Personengruppen, wie etwa
MenschenrechtsverteidigerInnen oder MigrantInnen. Andere Mandate wurden
geschaffen, um sich mit spezifischen Laendern oder Territorien zu befassen.
Beispiel Folter: Der Posten eines UNO-Sonderberichterstatters fuer Folter
und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe wurde 1985 eingerichtet. Der oesterreichische
Voelkerrechtsprofessor und Leiter des Boltzmann-Instituts fuer
Menschenrechte, Manfred Nowak, uebernahm diese Funktion im Dezember 2004.
Seither hat er Besuche von Hafteinrichtungen und Befragungen von
Folteropfern unter anderem in Georgien, der Mongolei, Nepal und der VR China
durchgefuehrt.
Beispiel MenschenrechtsverteidigerInnen: Die pakistanische Rechtsanwaeltin
und fruehere Menschenrechtsverteidigerin Hina Jilani ist seit Einrichtung
des Postens einer Sondergesandten des UNO-Generalsekretaers fuer
MenschenrechtsverteidigerInnen im Jahr 2000 im Amt. Sie erhaelt jedes Jahr
tausende Hinweise aus aller Welt auf die Verhaftung, Einschuechterung und
Ermordung von Menschen, die sich friedlich fuer die Rechte anderer
einsetzen. Zu den von ihr bisher besuchten Staaten zaehlen neben Angola,
Kolumbien, Nigeria und der Tuerkei auch Brasilien, Israel, Mazedonien und
Kirgisistan.
Die UNO-Sonderverfahren sind unersetzlich
Mit der Resolution der UN-Generalversammlung zur Gruendung des
Menschenrechtsrates vom Maerz 2006 wurde dieser zugleich beauftragt, die
Sonderverfahren zu ueberpruefen und, sofern notwendig, zu verbessern und
effektiver zu gestalten. Im Zuge dieser gegenwaertig laufenden Pruefung
schlagen nun einige Staaten Massnahmen vor, die die Sonderverfahren
ernsthaft schwaechen wuerden, indem sie ihre Unabhaengigkeit einschraenken
und ihnen bestimmte Arbeitsmethoden vorschreiben.
So wird etwa versucht, in Zukunft ein Mitspracherecht der Mitgliedsstaaten
bei der Auswahl der ExpertInnen durchzusetzen - womit eine Bestellung
sachkundiger und kritischer MenschenrechtsbeobachterInnen massiv gefaehrdet
waere. Darueber hinaus wollen einige Staaten mehr Einflussmoeglichkeiten
darauf, wie die ExpertInnen arbeiten - was deren Taetigkeit erheblich
behindern und es den betroffenen Regierungen erleichtern wuerde,
Menschenrechtsverletzungen vor den Augen der SonderberichterstatterInnen zu
verbergen.
Am Menschenrechtstag (10. Dezember) 2006 brachte der damalige
UNO-Generalsekretaer Kofi Annan diese Bedenken sehr deutlich zum Ausdruck:
"Auch beunruhigen mich Bemuehungen einiger Mitglieder des Rates, die
Sonderverfahren zu schwaechen oder das System abzuschaffen [...]. Die
Sonderverfahren sind die Kronjuwelen des Systems. Zusammen mit der
Hochkommissarin und ihren MitarbeiterInnen stellen sie die unabhaengige
Expertise und Urteilsfaehigkeit zur Verfuegung, die fuer einen effektiven
Menschenrechtsschutz unabdingbar sind. Sie duerfen nicht politisiert oder
der Kontrolle von Regierungen unterworfen werden." ###
Quelle, weitere Links sowie eine Petition:
http://www.amnesty.at/aktionen/2007/uno/
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