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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Februar 2007; 15:53
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Asyl/Glosse:
> Warten auf den Asylgerichtshof
Seit einem Jahr ist die Umwandlung des UBAS in einen ordentlichen 
Asylgerichtshof bei Justiz und Regierung im Gespraech, um rechtsstaatliche 
Zustaende zu gewaehrleisten und den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. 
Asylverfahren vor ein eigenes Gericht zu bringen, waere die einzige 
effektive Massnahme, um eine Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Standards 
sicherzustellen, was ausserdem eine erhebliche Verkuerzung der Asylverfahren 
und damit die Reduzierung der hohen Grundversorgungskosten bei Asylwerbern 
bringen wuerde. So argumentierten die Spitzenjuristen Oesterreichs, 
Jabloner, Helige, Bisanz und Mayer schon am 25.1. letzten Jahres bei einer 
Podiumsdiskussion im Juridicum. Sie forderten die unverzuegliche Einrichtung 
eines Asylgerichtshofes, wie er schon seit dem Sommer 2005 in Aussicht 
gestellt worden war.
Die Juristen erinnerten damals daran, dass im Sommer 2005 in einer 
parlamentarischen Entschliessung die ehest baldige Einrichtung des 
Asylgerichtshofes festgehalten worden sei. Die Gesetzesentwuerfe wuerden 
seit Monaten fertig vorliegen, die Opposition habe bereits ihre Zustimmung 
signalisiert, womit die noetige Verfassungsmehrheit gegeben waere. Mit einem 
weiteren Abwarten wuerden Mehrkosten bis zu 30 Mio. Euro jaehrlich in Kauf 
genommen, rechnete Mayer Anfang letzten Jahres vor. Denn mit der 
Ueberfuehrung des Unabhaengigen Bundesasylsenates (UBAS) in einen 
Gerichtshof waeren die Voraussetzungen erfuellt, dass der VwGH nur noch zur 
Klaerung grundsaetzlicher Rechtsfragen angerufen zu werden braucht. Das 
Asylverfahren waere dann regelmaessig bereits in Zweiter Instanz mit dem 
Entscheid des Asylgerichtshofes beendet. Allein im Asylbereich wuerde jeder 
Asylrichter eine Ersparung von rund zwei Mio. Euro bringen, bezifferte Mayer 
den Nutzen.
Alle beteilgten Spitzenjuristen Oesterreichs verwiesen in der damaligen 
Diskussionsveranstaltung auf die Ueberlastung des VwGH, des UBAS und des 
Bundesasylamts sowie auf die hohen Kosten, die durch das komplizierte 
Fremdenrecht und die undurchsichtigen Verfahrenswege und Instanzen 
entstehen.
Die damalige Innenministerin Liese Prokop reagierte auf diese Forderungen im 
Standard zunaechst zustimmend, aber mit dem Vorbhalt, dass eine schnelle 
Loesung nicht zielfuehrend sei. Ein entsprechendes Konzept sei in 
Ausarbeitung; erste Ergebnisse sollten im Mai 2006. Die Innenministerin 
verwies darauf, dass der Unabhaengige Bundesasylsenat personell um ein 
Drittel aufgestockt wurde. Sie erwarte sich dadurch schnellere 
Entscheidungen.
Neuerdings verlautet aus dem Innenministerium, dass eine Aufstockung um 183 
Personen stattgefunden habe - wer oder was aufgestockt wurde, war nicht zu 
recherchieren. Und der Rechnungshof anerkannte schon bei der Erstellung 
seines jetzt diskutierten Berichtes das "zwischenzeitlich entstandene 
Problembewusstsein sowie die Beauftragung eines Projekts zur Gesamtsteuerung 
des Asyl- und Fremdenwesens". (APA)
Auch SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni forderte bei den laufenden 
Budgetverhandlungen u.a. die Einrichtung eines Asylgerichtshofes. Die lange 
Geschichte der Forderungen nach Vereinfachung, Nachvollziehbarkeit und 
Transparenz der Asylverfahren, damit verbunden Forderungen nach 
Kostensenkung, Personalaufstockung und Vereinfachung des Instanzenwegs und 
Eindeutigkeit der Kompetenzen reicht zurueck in die Zeiten von Innenminister 
Strasser. Dass diese Forderungen ums Verrecken nicht erfuellt werden 
koennen, laesst vermuten, dass ein Zustand erhalten werden soll, in dem die 
eine Hand nicht weiss, was die andere tut und in der die Betroffenen auf 
keinen Fall eine Chance haben, zu ihrem Recht zu kommen.
*Eva Kumar/DAZ*
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Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
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von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
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