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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Februar 2007; 15:53
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Asyl/Glosse:

> Warten auf den Asylgerichtshof

Seit einem Jahr ist die Umwandlung des UBAS in einen ordentlichen
Asylgerichtshof bei Justiz und Regierung im Gespraech, um rechtsstaatliche
Zustaende zu gewaehrleisten und den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten.
Asylverfahren vor ein eigenes Gericht zu bringen, waere die einzige
effektive Massnahme, um eine Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Standards
sicherzustellen, was ausserdem eine erhebliche Verkuerzung der Asylverfahren
und damit die Reduzierung der hohen Grundversorgungskosten bei Asylwerbern
bringen wuerde. So argumentierten die Spitzenjuristen Oesterreichs,
Jabloner, Helige, Bisanz und Mayer schon am 25.1. letzten Jahres bei einer
Podiumsdiskussion im Juridicum. Sie forderten die unverzuegliche Einrichtung
eines Asylgerichtshofes, wie er schon seit dem Sommer 2005 in Aussicht
gestellt worden war.

Die Juristen erinnerten damals daran, dass im Sommer 2005 in einer
parlamentarischen Entschliessung die ehest baldige Einrichtung des
Asylgerichtshofes festgehalten worden sei. Die Gesetzesentwuerfe wuerden
seit Monaten fertig vorliegen, die Opposition habe bereits ihre Zustimmung
signalisiert, womit die noetige Verfassungsmehrheit gegeben waere. Mit einem
weiteren Abwarten wuerden Mehrkosten bis zu 30 Mio. Euro jaehrlich in Kauf
genommen, rechnete Mayer Anfang letzten Jahres vor. Denn mit der
Ueberfuehrung des Unabhaengigen Bundesasylsenates (UBAS) in einen
Gerichtshof waeren die Voraussetzungen erfuellt, dass der VwGH nur noch zur
Klaerung grundsaetzlicher Rechtsfragen angerufen zu werden braucht. Das
Asylverfahren waere dann regelmaessig bereits in Zweiter Instanz mit dem
Entscheid des Asylgerichtshofes beendet. Allein im Asylbereich wuerde jeder
Asylrichter eine Ersparung von rund zwei Mio. Euro bringen, bezifferte Mayer
den Nutzen.

Alle beteilgten Spitzenjuristen Oesterreichs verwiesen in der damaligen
Diskussionsveranstaltung auf die Ueberlastung des VwGH, des UBAS und des
Bundesasylamts sowie auf die hohen Kosten, die durch das komplizierte
Fremdenrecht und die undurchsichtigen Verfahrenswege und Instanzen
entstehen.

Die damalige Innenministerin Liese Prokop reagierte auf diese Forderungen im
Standard zunaechst zustimmend, aber mit dem Vorbhalt, dass eine schnelle
Loesung nicht zielfuehrend sei. Ein entsprechendes Konzept sei in
Ausarbeitung; erste Ergebnisse sollten im Mai 2006. Die Innenministerin
verwies darauf, dass der Unabhaengige Bundesasylsenat personell um ein
Drittel aufgestockt wurde. Sie erwarte sich dadurch schnellere
Entscheidungen.

Neuerdings verlautet aus dem Innenministerium, dass eine Aufstockung um 183
Personen stattgefunden habe - wer oder was aufgestockt wurde, war nicht zu
recherchieren. Und der Rechnungshof anerkannte schon bei der Erstellung
seines jetzt diskutierten Berichtes das "zwischenzeitlich entstandene
Problembewusstsein sowie die Beauftragung eines Projekts zur Gesamtsteuerung
des Asyl- und Fremdenwesens". (APA)

Auch SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni forderte bei den laufenden
Budgetverhandlungen u.a. die Einrichtung eines Asylgerichtshofes. Die lange
Geschichte der Forderungen nach Vereinfachung, Nachvollziehbarkeit und
Transparenz der Asylverfahren, damit verbunden Forderungen nach
Kostensenkung, Personalaufstockung und Vereinfachung des Instanzenwegs und
Eindeutigkeit der Kompetenzen reicht zurueck in die Zeiten von Innenminister
Strasser. Dass diese Forderungen ums Verrecken nicht erfuellt werden
koennen, laesst vermuten, dass ein Zustand erhalten werden soll, in dem die
eine Hand nicht weiss, was die andere tut und in der die Betroffenen auf
keinen Fall eine Chance haben, zu ihrem Recht zu kommen.
*Eva Kumar/DAZ*


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Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
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