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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Februar 2007; 18:52
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Salzburg/Prozesse:
> Die Polizei hat immer recht I
Jan K. wurde am 11.Maerz 2006 bei einer Demo anlaesslich des 
EU-Aussenministerrats in Salzburg festgenommen. Er bekam eine Anzeige wegen 
Sachbeschaedigung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und 
Angriffs auf einen Beamten.
Die Vorwuerfe: Er habe mehrere Farbbomben auf Haeuser (darunter die 
Bischoefliche Residenz) geworfen, ein Polizeiauto besprueht, mehrere 
Polizeiuniformen verunreinigt und sich handfest gegen die Festnahme gewehrt. 
Er selbst bestreitet diese Vorwuerfe und legte auch beim Unabhaengigen 
Verwaltungssenat Beschwerde wegen vorschriftswidriger Festnahme durch sich 
nicht legitimiert habende Zivilbeamte des Einsatzgruppe zur Bekaempfung der 
Strassenkriminalitaet (EGS) und unnoetiger Gewaltanwendung ein. Die 
Beschwerde verlor er genauso wie seinen Strafprozess. In letzterem wurde er 
am 27.12.2006 zwar in einigen Punkten vom Vorwurf der Sachbeschaedigung 
freigesprochen, ansonsten aber zu einer 4-monatigen Haftstrafe auf 
Bewaehrung verurteilt.
Interessant dabei ist, dass von all den vor Gericht aufgetretenen Polizisten 
nur ein einziger den Beschuldigten einwandfrei als den vermummten 
Farbbeutelwerfer identifizieren koennen wollte. Noch interessanter ist, dass 
dieser einzige Polizist laut Anzeige das Gesicht nur teilweise gesehen haben 
will, was im Prozess aber zur Identifikation ausreichte. Ausserdem habe sich 
der Beschuldigte waehrend der Demo zweimal komplett umgezogen. Eine 
Identifikation ueber die Kleidung war also nach uebereinstimmender Meinung 
nicht moeglich. Am interessantesten aber ist, dass zwar ein Polizeivideo 
gedreht, aber mittlerweile geloescht worden ist.
Doch der Richter sah saemtliche Entlastungszeugen als unglaubwuerdig an und 
glaubte den Polizisten, dass der Beschuldigte die Farbbeutel geworfen und 
sich bei der Festnahme gewehrt habe. Aus dem nun vorliegenden schriftlichen 
Urteil: "Die Polizeibeamten hingegen, die durch eine falsche Zeugenaussage 
nicht nur strafrechtliche, sondern auch disziplinaere Konsequenzen zu tragen 
haetten und die keinen plausiblen Grund fuer eine falsche Aussage haben, 
sind sicher wesentlich glaubwuerdiger".
Jan K. will auch auf Anraten seines Anwalts in Berufung gehen, doch sitzt er 
schon jetzt auf hohen offenen Rechnungen und hofft auf Solidaritaetsspenden.
*Bernhard Redl*
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