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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Februar 2007; 18:52
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Salzburg/Prozesse:

> Die Polizei hat immer recht I

Jan K. wurde am 11.Maerz 2006 bei einer Demo anlaesslich des
EU-Aussenministerrats in Salzburg festgenommen. Er bekam eine Anzeige wegen
Sachbeschaedigung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und
Angriffs auf einen Beamten.

Die Vorwuerfe: Er habe mehrere Farbbomben auf Haeuser (darunter die
Bischoefliche Residenz) geworfen, ein Polizeiauto besprueht, mehrere
Polizeiuniformen verunreinigt und sich handfest gegen die Festnahme gewehrt.
Er selbst bestreitet diese Vorwuerfe und legte auch beim Unabhaengigen
Verwaltungssenat Beschwerde wegen vorschriftswidriger Festnahme durch sich
nicht legitimiert habende Zivilbeamte des Einsatzgruppe zur Bekaempfung der
Strassenkriminalitaet (EGS) und unnoetiger Gewaltanwendung ein. Die
Beschwerde verlor er genauso wie seinen Strafprozess. In letzterem wurde er
am 27.12.2006 zwar in einigen Punkten vom Vorwurf der Sachbeschaedigung
freigesprochen, ansonsten aber zu einer 4-monatigen Haftstrafe auf
Bewaehrung verurteilt.

Interessant dabei ist, dass von all den vor Gericht aufgetretenen Polizisten
nur ein einziger den Beschuldigten einwandfrei als den vermummten
Farbbeutelwerfer identifizieren koennen wollte. Noch interessanter ist, dass
dieser einzige Polizist laut Anzeige das Gesicht nur teilweise gesehen haben
will, was im Prozess aber zur Identifikation ausreichte. Ausserdem habe sich
der Beschuldigte waehrend der Demo zweimal komplett umgezogen. Eine
Identifikation ueber die Kleidung war also nach uebereinstimmender Meinung
nicht moeglich. Am interessantesten aber ist, dass zwar ein Polizeivideo
gedreht, aber mittlerweile geloescht worden ist.

Doch der Richter sah saemtliche Entlastungszeugen als unglaubwuerdig an und
glaubte den Polizisten, dass der Beschuldigte die Farbbeutel geworfen und
sich bei der Festnahme gewehrt habe. Aus dem nun vorliegenden schriftlichen
Urteil: "Die Polizeibeamten hingegen, die durch eine falsche Zeugenaussage
nicht nur strafrechtliche, sondern auch disziplinaere Konsequenzen zu tragen
haetten und die keinen plausiblen Grund fuer eine falsche Aussage haben,
sind sicher wesentlich glaubwuerdiger".

Jan K. will auch auf Anraten seines Anwalts in Berufung gehen, doch sitzt er
schon jetzt auf hohen offenen Rechnungen und hofft auf Solidaritaetsspenden.
*Bernhard Redl*

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