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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Februar 2007; 18:45
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Asyl/Glosse:
> Kritik des Rechnungshofes keine Ueberraschung
Die Kritik des Rechnungshofes an den durch Inkompetenz vergeudeten Millionen 
ist fuer die asylkoordination Oesterreich keine Ueberraschung. Weil die 
Laender nur mit Zaehneknirschen der Grundversorgungsvereinbarung zustimmten, 
wurde bewusst mit einer zu niedrigen Anzahl zu versorgender Fluechtlinge 
operiert. Kurz vor der Unterzeichnung der Bund-Laender-Vereinbarung gab es 
rund 33.000 offene Asylverfahren, dennoch wurde die unrealistische Anzahl 
von 16.000 hilfsbeduerftigen Asylsuchenden und anderer Anspruchsberechtigter 
der Vereinbarung zugrunde gelegt.
Dabei war auch klar, dass nur wenige Asylsuchende waehrend des 
Asylverfahrens tatsaechlich eine Chance haben, selbst fuer ihren Unterhalt 
zu sorgen. Durch das Auslaenderbeschaeftigungsgesetz bleiben AsylwerberInnen 
vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgesperrt, eine befristete saisonale 
Beschaeftigungsbewilligung ist fast so haeufig wie ein Lotto-Sechser. Mit 
leichterem Zugang zum Arbeitsmarkt koennten nicht nur Betreuungskosten 
gesenkt werden, sondern auch die humanen Kosten. Erzwungene jahrelange 
Untaetigkeit verursacht psychische und sozialen Probleme.
Eine wesentliche Ursache fuer die grosse Anzahl der auf Unterstuetzung durch 
Grundversorgung angewiesenen AsylwerberInnen ist die schlechte Arbeit des 
Bundesasylamts. Viele Verfahren haetten schon in erster Instanz positiv 
abgeschlossen werden koennen. Weil aber die Ermittlungen unzureichend sind 
und Entscheidungen oft nicht nachvollziehbar begruendet werden, erfolgt die 
Zuerkennung des Fluechtlingsstatus oft erst in der zweiten Instanz. Durch 
den Unabhaengigen Bundesasylsenat wurden rund 2000 Asylverfahren positiv im 
Jahr 2004, 1400 im Jahr 2005 , 1600 im Jahr 2006 entschieden. Der Grossteil 
haette bei etwas sorgfaeltigerer Arbeit der 1.Instanz gleich positiv 
erledigt werden koennen, anstatt den Rucksack der anhaengigen Verfahren beim 
UBAS zu vergroessern. Zwar wurde der UBAS 2006 endlich personell 
aufgestockt, dennoch sind zu Jahresende 2006 rund 30.000 Verfahren in 
2.Instanz anhaengig. Bis zum Abschluss eines Berufungsverfahren koennen 
mehrere Jahre vergehen. Die Kosten der Grundversorgung koennten allein durch 
korrekte erstinstanzliche Verfahren deutlich reduziert werden.
Das System der Grundversorgung selbst ist durch die Kombination von Laender- 
und Bundesverwaltung verbuerokratisiert. Neben den jeweils unterschiedlichen 
Regelungen in den Bundeslaendern bestehen auch unterschiedliche 
Vollzugspraxen. So wurden beispielsweise Kriterien festgelegt, wann 
Hilfsbeduerftigkeit vorliegt und Grundversorgungsleistungen eingeschraenkt 
oder eingestellt werden. Eine Evaluation dieses Kriterienkatalogs durch Bund 
und Laender ist seit 2 Jahren ausstaendig.
*Anny Knapp, asylkoordination oesterreich*
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