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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1.Februar 2007; 23:39
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EXTRABLATT
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Wien:

> Der naechste tote Afrikaner unter Polizeieinwirkung

Essa T. aus Gambia sprang bei einer polizeilichen Personenkontrolle von
Flex-BesucherInnen am 23.12.2006 in den Donaukanal. Ein Monat wurde er
vermiss, am 25.01.2007 wurde seine Leiche in der Donau unterhalb Wiens
gefunden.

Die Wiener Stadtzeitung "Falter" berichtet in der aktuellen Ausgabe, dass
die zustaendige Staatsanwaltschaft Korneuburg auf eine Obduktion der Leiche
von Essa T. verzichtet hat. Laut Polizei sprang Essa T. am 23. Dezember 2006
waehrend einer Drogenrazzia vor dem Flex in Wien von der Rossauer Bruecke
ins Wasser. Laut Zeugen stimmt die Version der Polizei allerdings nicht: T.
wurde gesehen, als er rund 300 Meter entfernt bei der Augartenbruecke im
Wasser landete. Wieso steht im Polizeiakt etwas anderes? "Vielleicht haben
sich die Beamten geirrt", meint ein Sprecher der Wiener Polizei im "Falter".

Vor zwei Wochen wurde seitens der Polizei noch bestritten, dass es
ueberhaupt den entsprechenden Polizeieinsatz gegeben habe. Erst als
Feuerwehr und Rettung den Vorfall bestaetigten, konnte sich auch die
Exekutive ploetzlich erinnern, dass der Mann ins Wasser fiel. Als die
Fluechtlingsunterstuetzerin Ute Bock, bei der T. gemeldet war, kurz darauf
bei der Kriminalpolizei im 2. Bezirk eine Vermissenanzeige erstattete,
zitierte ein Beamter aus dem Protokoll, dass seine KollegInnen in jener
Nacht versucht haetten, den Mann aus Gambia aus dem Wasser zu ziehen. "Er
erklaerte, sie seien mit einer Zille hinausgefahren und wollten den
Schwimmenden aus dem Wasser zerren. Essa T. habe sich aber so gewehrt, dass
sie ihn nicht retten konnten", erzaehlt Bock. Als sie einige Tage spaeter
nochmals auf der Polizeistation fragte, wie sich ein Nichtschwimmer so stark
wehren koenne, meinte ein anderer Polizist, im Polizeiprotokoll sei keine
Rede von einem solchen Rettungsversuch.

"Wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes jemand ums Leben kommt und der Ablauf
dieser Aktion nicht lueckenlos geklaert ist, ist eine Aufklaerung der
Todesursache durch forensische Mittel menschenrechtlicher Grundstandard in
einem Rechtssaat", erklaert Heinz Patzelt, Generalsekretaer von Amnesty
International Oesterreich, "sonst entsteht der Verdacht, dass von den
Beamten irgendetwas auf die Seite geraeumt wurde." Die Staatsanwaltschaft
Korneuburg sieht hingegen keinen Grund fuer eine Obduktion des Leichnams.
"So etwas ist nicht erforderlich, weil der Verstorbene nicht festgenommen
war, sondern sich auf der Flucht befand", sagt Friedrich Koehl von der
Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Laut Manfred Nowak, Leiter der zustaendigen Kommission des
Menschenrechtsbeirats, prueft der Beirat den Fall. Die Exekutive hat
hingegen wenig Engagement gezeigt: "Da man die Person bis dato nicht
gefunden hat, ist davon aussugehen, dass sie ueberlebt hat", begruendete die
Bundespolizeidirektion Wien vor zwei Wochen weshalb die Suchaktion nicht
fortgesetzt wurde. Dafuer langte am 11. Jaenner 2007 eine polizeiliche
Anzeige gegen Essa T. wegen des Verdachts auf ein Drogendelikt bei der
Staatsanwaltschaft Wien ein. Da lag der Koerper des Mannes bereits drei
Wochen im Wasser. Am Donnerstag, 25. Jaenner entdeckten SpaziergaengerInnen
die Leiche unterhalb Wiens bei Hainburg. Die Familie von Essa T. wurde ueber
seinen Tod nicht durch die Behoerden, sondern durch die Medien informiert.

Quelle: derstandard.at, falter/no.racism.net
http://no-racism.net/article/1976/

Zur Vorgeschichte:
http://www.sosmitmensch.at/stories/1312/
http://akin.mediaweb.at/2007/02/02flex.htm



Dass Polizisten, denen Gewalttaten vorgeworfen werden, nur selten belangt
werden, sondern das Opfer, wenn es ueberlebt und sich beschwert, mit einer
Anklage und Verurteilung rechnen muss, belegt auch eine neues Urteil in
Salzburg. Siehe http://no-racism.net/article/1973/


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