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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. Jaenner 2007; 20:39
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Spanien:
> Bedenkliches Internetgesetz
In Spanien herrscht helle Aufregung ueber ein geplantes Internetgesetz, 
dessen widerspruechlichen Formulierungen den Verdacht erwecken, die Zensur 
wiederherstellen zu wollen.
Mehrere Uservereinigungen sehen in dem Gesetzestext des "Ley de Impulso de 
la Sociedad de la Información" Unregelmaessigkeiten, die verfassungswidrig 
sein koennten. Das Problem, das in dem ganzen Wirrwar hevorsticht, ist laut 
der Assoziation der InternetsurferInnen, dass im Vorkonzept des Gesetzes, 
das im Ministerium fuer Industrie, Tourismus und Handel entstanden ist, 
"angedeutet wird, dass sowohl ein administratives als auch ein gerichtliches 
Organ, Kompetenzen zur Anordnung einer Unterbrechung der Praesentation eines 
Dienstes der Informationsgesellschaft oder zur Zurueckhaltung bestimmter 
Inhalte, haben koennte." Wuerde dies in die Tat umgesetzt, waere der Artikel 
11 des Konzepts verfassungswidrig, da Punkt 5 des Art. 20 der spanischen 
Verfassung bezueglich der Meinungs,-und Ausdrucksfreiheit bestimmt, dass 
"Publikationen, Aufnahmen und andere Formen der Information nur aufgrund 
eines gueltigen Gerichtsbeschlusses zurueckgehalten, eingezogen, 
geschlossen, beschlagnahmt etc. werden duerfen."
Allerdings enthaelt der strittige Entwurf des Art. 11 dieser Rechtsreform in 
Punkt 3 die Bemerkung, dass "in allen Faellen (...) die vorgesehenen 
Massnahmen dieses Artikel nur durch die kompetente, gerichtliche Autoritaet 
gebilligt werden koennen."
Die Komission fuer Informationsfreiheit (CLI) schloss sich den Einwaenden 
der SurferInnen-Vereinigungen an. Ihr Praesident Antonio Farriols von der 
Tageszeitung El Mundo erklaerte, dass das Beunruhigende "die konfuse 
Formulierung ist, mit welcher die Behoerden zur Schliessung von Websites 
autorisiert werden. (...) Wenn diesbezueglich keine Korrektur quer durch das 
Parlament erfolgt, werden wir den Ombudsmann einschalten, um gegen die 
Verfassungswidrigkeit Rechtsmittel einzulegen". Laut Farriols ist der 
besagte Art. 11 "Teil eines Massnahmepakets (zusammen mit der europaweiten 
Speicherung von Telefon-Daten), die einen Angriff auf die individuellen 
Freiheiten darstellen und die deshalb genauestens beobachtet werden muessen. 
(...) Es darf nicht sein, dass die Gesetze allesamt in Ausnahmegesetze 
verwandelt werden!"
(El Mundo, Stand 30.12.06/indymedia/stark bearb.)
Originaltext zitiert nach: http://www.rebelion.org/noticia.php?id=44005
 Uebersetzung: http://de.indymedia.org/2007/01/165302.shtml
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