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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. Jaenner 2007; 20:39
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Spanien:
> Bedenkliches Internetgesetz
In Spanien herrscht helle Aufregung ueber ein geplantes Internetgesetz,
dessen widerspruechlichen Formulierungen den Verdacht erwecken, die Zensur
wiederherstellen zu wollen.
Mehrere Uservereinigungen sehen in dem Gesetzestext des "Ley de Impulso de
la Sociedad de la Información" Unregelmaessigkeiten, die verfassungswidrig
sein koennten. Das Problem, das in dem ganzen Wirrwar hevorsticht, ist laut
der Assoziation der InternetsurferInnen, dass im Vorkonzept des Gesetzes,
das im Ministerium fuer Industrie, Tourismus und Handel entstanden ist,
"angedeutet wird, dass sowohl ein administratives als auch ein gerichtliches
Organ, Kompetenzen zur Anordnung einer Unterbrechung der Praesentation eines
Dienstes der Informationsgesellschaft oder zur Zurueckhaltung bestimmter
Inhalte, haben koennte." Wuerde dies in die Tat umgesetzt, waere der Artikel
11 des Konzepts verfassungswidrig, da Punkt 5 des Art. 20 der spanischen
Verfassung bezueglich der Meinungs,-und Ausdrucksfreiheit bestimmt, dass
"Publikationen, Aufnahmen und andere Formen der Information nur aufgrund
eines gueltigen Gerichtsbeschlusses zurueckgehalten, eingezogen,
geschlossen, beschlagnahmt etc. werden duerfen."
Allerdings enthaelt der strittige Entwurf des Art. 11 dieser Rechtsreform in
Punkt 3 die Bemerkung, dass "in allen Faellen (...) die vorgesehenen
Massnahmen dieses Artikel nur durch die kompetente, gerichtliche Autoritaet
gebilligt werden koennen."
Die Komission fuer Informationsfreiheit (CLI) schloss sich den Einwaenden
der SurferInnen-Vereinigungen an. Ihr Praesident Antonio Farriols von der
Tageszeitung El Mundo erklaerte, dass das Beunruhigende "die konfuse
Formulierung ist, mit welcher die Behoerden zur Schliessung von Websites
autorisiert werden. (...) Wenn diesbezueglich keine Korrektur quer durch das
Parlament erfolgt, werden wir den Ombudsmann einschalten, um gegen die
Verfassungswidrigkeit Rechtsmittel einzulegen". Laut Farriols ist der
besagte Art. 11 "Teil eines Massnahmepakets (zusammen mit der europaweiten
Speicherung von Telefon-Daten), die einen Angriff auf die individuellen
Freiheiten darstellen und die deshalb genauestens beobachtet werden muessen.
(...) Es darf nicht sein, dass die Gesetze allesamt in Ausnahmegesetze
verwandelt werden!"
(El Mundo, Stand 30.12.06/indymedia/stark bearb.)
Originaltext zitiert nach: http://www.rebelion.org/noticia.php?id=44005
Uebersetzung: http://de.indymedia.org/2007/01/165302.shtml
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