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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 5. Dezember 2006; 15:39
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Fremdenrecht/Termin:
> NAG: KuenstlerInnen raus!
Die Fremdenrechtslage seit 1.1. (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - 
NAG), zuletzt in den Medien wegen des beruechtigten 
"Auslaenderbaby-Erlasses", greift auch in das Leben von KuenstlerInnen und 
WissenschafterInnen ein, die sich schon ihrer Niederlassungsrechte sicher 
waren.
Seit Anfang des Jahres sind Niederlassungsbewilligungen fuer KuenstlerInnen 
und WissenschafterInnen abgeschafft. Auch, wenn aktuell im Pass eine 
Niederlassungsbewilligung vermerkt und noch nicht abgelaufen ist, die 
Gueltigkeit als Niederlassungsbewilligung ist allemal verloren.
Damit greift die neue Rechtslage auch in bestehende Aufenthaltsrechte ein 
und sieht fuer KuenstlerInnen und WissenschafterInnen -- auch fuer jene, die 
schon seit Jahren in Oesterreich leben -- nur mehr Aufenthaltsbewilligungen 
vor. Eine Information durch die Behoerden an alle Betroffene erfolgte nicht. 
Eine Aufenthaltsbewilligung erlaubt nur einen voruebergehenden Aufenthalt 
von 6 bis 12 Monaten und geht niemals in ein dauerndes Bleiberecht ueber. 
Die Konsequenz: Frueher oder spaeter muessen alle KuenstlerInnen und 
WissenschafterInnen ohne EU-/EWR-Pass Oesterreich verlassen. (IG Bildende 
Kunst/bearb.)
Mi, 6.Dezember 2006 um 19 Uhr: Infoabend und Treffpunkt fuer KuenstlerInnen, 
WissenschafterInnen, Interessierte in der IG BILDENDE KUNST, Gumpendorfer 
Strasse 10-12, A-1060 Wien - mit Fremdenrechtsexpertin RA Doris Einwallner. 
Einwallner (Rechtsanwaeltin und Fremdenrechtsexpertin) informiert ueber 
Auswirkungen des NAG und Moeglichkeiten, sich auch auf juristischem Weg 
gegen die neue Rechtslage zur Wehr zu setzen. Beschwerden an den 
Verfassungsgerichtshof sind Moeglichkeiten, an dem Gesetz zu ruetteln und 
eine Chance letztlich Aenderungen im Interesse aller Betroffenen 
herbeizufuehren. Mehrere Beschwerden sind bereits eingebracht.
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