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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. November 2006; 21:59
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Initiativen:
> Kampagne fuer fuenf Kubaner in US-Gefangenschaft
Seitdem durch die kubanische Revolution 1959 das von den USA unterstuetzte 
Terrorregime Fulgencio Batistas davongejagt wurde, ist der kleine 
Karibikstaat Kuba massiven Feindseligkeiten durch den grossen Nachbarn USA 
ausgesetzt. Neben dem Versuch, durch eine umfassende Blockade die Wirtschaft 
Kubas zu strangulieren und so das kubanische Volk zu einer Hungerrevolte zu 
bewegen, gehoert zu den Feindseligkeiten auch die Duldung 
antikubanisch-terroristischer Aktivitaeten konterrevolutionaerer 
ExilkubanerInnen in Florida.
Diese terroristischen Aktivitaeten forderten -- wie Kuba 1999 vor der UNO 
beklagte -- bis zu diesem Zeitpunkt bereits 3478 Tote und 2099 Invalide. 
Kuba machte, wie jeder andere Staat auch, von seinem Recht Gebrauch, sich 
gegen den antikubanischen Terror zu wehren und schleuste Agenten in die 
exilkubanischen Organisationen ein. Diese konnten nach Angaben der 
kubanischen Regierung in ueber 170 Faellen Anschlaege verhindern und so 
Menschenleben retten.
Im Juni 1998 uebergab die kubanische Regierung dem FBI umfangreiches 
Aktenmaterial ueber die terroristischen Aktivitaeten in Suedflorida. Doch 
statt gegen die Terrororganisationen vorzugehen, verhaftete das FBI im 
September 1998 die eingeschleusten Agenten, die das belastende Material 
gesammelt hatten. Diese wurden in Miami, der Hochburg der Exilkubaner und 
der antikubanischen Propaganda, vor Gericht gestellt, wo sie von vornherein 
kein objektives Gerichtsverfahren erwarten konnten. So hatte die 
Verteidigung zu rund 800 Dokumenten, die als geheim eingestuft wurden, gar 
keinen Zugang. Zeugenaussagen ranghoher Militaers, dass die fuenf Kubaner 
keine amerikanischen Regierungs- und Militaergeheimnisse ausspioniert 
hatten, blieben ebenso wie andere ZeugInnenaussagen zugunsten der 
Angeklagten und die mangelnde Beweislage der Anklage unberuecksichtigt. Die 
Fuenf wurden in allen 26 Anklagepunkten (u.a. Verschwoerung zur Spionage und 
sogar Verschwoerung zum Mord) schuldig gesprochen und bis zu zweimal 
lebenslaenglichen Haftstrafen verurteilt.
Die fuenf, die sich geweigert hatten, gegen weitgehende Strafmilderung mit 
den US-amerikanischen Behoerden gegen Kuba zu kollaborieren, wurden 
anschliessend in fuenf verschiedene Hochsicherheitsgefaengnisse verbracht, 
wo sie eineinhalb Jahre in folteraehnlicher Isolationshaft ohne Kontakt zu 
ihren Anwaelten oder ihren Familien verbringen mussten.
Im August 2005 hob ein Drei-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in 
Atlanta das Urteil gegen die Cuban Five wegen der vorurteilsbeladenen 
Atmosphaere in Miami auf und ordnete an, den Prozess an einem neutralen Ort 
wieder aufzunehmen. Doch ein Jahr spaeter, im August 2006, hob ein 
Zwoelf-Richter-Gremium wiederum das Urteil des Drei-Richter-Gremiums auf, 
womit ein gerechtes Verfahren wieder in weite Ferne gerueckt ist.
Im Mai 2005 hat die UN-Arbeitsgruppe fuer Willkuerliche Inhaftierungen der 
Menschenrechtskommission in Genf ein Urteil veroeffentlicht, das in der 
Verurteilung der Fuenf einen Verstoss gegen Artikel 14 des Internationalen 
Paktes fuer zivile und politische Rechte ortet. Unter anderem Amnesty 
International hat gegen die Isolationshaft protestiert und zu den 
UnterstuetzerInnen der fuenf Agenten zaehlen die Friedensnobelpreistraegerin 
Rigoberta Menchu, der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die 
Pulitzer-Preistraegerin Alice Walker, der Musiker Harry Belafonte und der 
ehemalige amerikanische Justizminister Ramsey Clark.
(Kommunistischen Initiative/bearb.)
Quelle: http://www.kommunisten.at/article.php?story=20061104220905926
Mehr Infos: http://www.freethefive.org
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