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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. November 2006; 21:59
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Initiativen:

> Kampagne fuer fuenf Kubaner in US-Gefangenschaft

Seitdem durch die kubanische Revolution 1959 das von den USA unterstuetzte
Terrorregime Fulgencio Batistas davongejagt wurde, ist der kleine
Karibikstaat Kuba massiven Feindseligkeiten durch den grossen Nachbarn USA
ausgesetzt. Neben dem Versuch, durch eine umfassende Blockade die Wirtschaft
Kubas zu strangulieren und so das kubanische Volk zu einer Hungerrevolte zu
bewegen, gehoert zu den Feindseligkeiten auch die Duldung
antikubanisch-terroristischer Aktivitaeten konterrevolutionaerer
ExilkubanerInnen in Florida.

Diese terroristischen Aktivitaeten forderten -- wie Kuba 1999 vor der UNO
beklagte -- bis zu diesem Zeitpunkt bereits 3478 Tote und 2099 Invalide.
Kuba machte, wie jeder andere Staat auch, von seinem Recht Gebrauch, sich
gegen den antikubanischen Terror zu wehren und schleuste Agenten in die
exilkubanischen Organisationen ein. Diese konnten nach Angaben der
kubanischen Regierung in ueber 170 Faellen Anschlaege verhindern und so
Menschenleben retten.

Im Juni 1998 uebergab die kubanische Regierung dem FBI umfangreiches
Aktenmaterial ueber die terroristischen Aktivitaeten in Suedflorida. Doch
statt gegen die Terrororganisationen vorzugehen, verhaftete das FBI im
September 1998 die eingeschleusten Agenten, die das belastende Material
gesammelt hatten. Diese wurden in Miami, der Hochburg der Exilkubaner und
der antikubanischen Propaganda, vor Gericht gestellt, wo sie von vornherein
kein objektives Gerichtsverfahren erwarten konnten. So hatte die
Verteidigung zu rund 800 Dokumenten, die als geheim eingestuft wurden, gar
keinen Zugang. Zeugenaussagen ranghoher Militaers, dass die fuenf Kubaner
keine amerikanischen Regierungs- und Militaergeheimnisse ausspioniert
hatten, blieben ebenso wie andere ZeugInnenaussagen zugunsten der
Angeklagten und die mangelnde Beweislage der Anklage unberuecksichtigt. Die
Fuenf wurden in allen 26 Anklagepunkten (u.a. Verschwoerung zur Spionage und
sogar Verschwoerung zum Mord) schuldig gesprochen und bis zu zweimal
lebenslaenglichen Haftstrafen verurteilt.

Die fuenf, die sich geweigert hatten, gegen weitgehende Strafmilderung mit
den US-amerikanischen Behoerden gegen Kuba zu kollaborieren, wurden
anschliessend in fuenf verschiedene Hochsicherheitsgefaengnisse verbracht,
wo sie eineinhalb Jahre in folteraehnlicher Isolationshaft ohne Kontakt zu
ihren Anwaelten oder ihren Familien verbringen mussten.

Im August 2005 hob ein Drei-Richter-Gremium des Berufungsgerichtes in
Atlanta das Urteil gegen die Cuban Five wegen der vorurteilsbeladenen
Atmosphaere in Miami auf und ordnete an, den Prozess an einem neutralen Ort
wieder aufzunehmen. Doch ein Jahr spaeter, im August 2006, hob ein
Zwoelf-Richter-Gremium wiederum das Urteil des Drei-Richter-Gremiums auf,
womit ein gerechtes Verfahren wieder in weite Ferne gerueckt ist.

Im Mai 2005 hat die UN-Arbeitsgruppe fuer Willkuerliche Inhaftierungen der
Menschenrechtskommission in Genf ein Urteil veroeffentlicht, das in der
Verurteilung der Fuenf einen Verstoss gegen Artikel 14 des Internationalen
Paktes fuer zivile und politische Rechte ortet. Unter anderem Amnesty
International hat gegen die Isolationshaft protestiert und zu den
UnterstuetzerInnen der fuenf Agenten zaehlen die Friedensnobelpreistraegerin
Rigoberta Menchu, der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die
Pulitzer-Preistraegerin Alice Walker, der Musiker Harry Belafonte und der
ehemalige amerikanische Justizminister Ramsey Clark.
(Kommunistischen Initiative/bearb.)


Quelle: http://www.kommunisten.at/article.php?story=20061104220905926

Mehr Infos: http://www.freethefive.org



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