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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. November 2006; 22:12
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Kommentare der Anderen/Nach den Wahlen:

> Warum nicht das BZOe rausklagen?

Viele Linke haetten gerne gesehen, dass das BZOe wegen Formalfehlern aus dem
Parlament fliegt. Warum die KPOe anstatt einer nicht ganz aussichtslosen
Anfechtung der Nationalratswahl wegen mangelhafter Listenbezeichnung des
BZOe nun die -- nach Meinung der meisten Verfassungsexperten -- chancenlos
erscheinende Klage gegen die 4%-Huerde fuehrt, erklaert sie im folgenden:


Die KPOe ficht das Wahlergebnis vom 1.Oktober aus prinzipiellen und
demokratiepolitischen Gruenden beim Verfassungsgerichtshof an. Unsere
Beschwerde richtet sich gegen die undemokratischen Zugangshuerden und die
Vier-Prozent-Huerde, die dazu fuehrt, dass insgesamt fast fuenf Prozent der
abgegebenen Stimmen keine Beruecksichtigung bei der Verteilung von 183
Mandaten finden. Ziel der KPOe ist ein demokratisiertes Wahlrecht, in dem
jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt. Das Argument, dass auf diese Weise
eine Zersplitterung des Parteiensystems stattfinden und die Bildung von
arbeitsfaehigen Regierungsmehrheiten im Parlament erschwert wuerde, wird
durch die jetzigen Vorgaenge widerlegt. Mit ihrer Wahlanfechtung will die
KPOe auch politischen Widerstand gegen den Versuch leisten, mit Verweis auf
die jetzige Pattstellung bei den Regierungsverhandlungen das Wahlrecht
weiter zu entdemokratisieren und ein Mehrheitswahlrecht einzufuehren.

Eine Anfechtung aufgrund zweier unterschiedlicher Langbezeichnungen der
Liste BZOe erscheint uns nicht plausibel, weil wir davon ausgehen, dass
insbesondere nach dem letzten Wahlkampf sowohl die WaehlerInnen von Joerg
Haider als auch die von Peter Westenthaler wussten, dass sie ihre Stimme
einer auslaender- und minderheitenfeindlichen und rechtsextremen Partei
geben. Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde ueber die
unterschiedlichen Listenbezeichnungen folgen wuerde, waere die
wahrscheinliche Folge eine Beeinspruchung dieses Ergebnisses durch das BZOe.
Das Problem des Rechtsextremismus besteht nicht in zwei Listenbezeichnungen,
sondern in einem WaehlerInnenpotential von 15 Prozent. Fuer das neuerliche
Anwachsen dieses rechten WaehlerInnenpotentials traegt nicht die
Wahlkommission und ihre Entscheidung die Verantwortung, sondern die
neoliberale Politik der Parlamentsparteien.

Waere der oesterreichische Nationalrat am 1.Oktober 2006 auf Grund eines von
der KPOe geforderten Verhaeltniswahlrechts, in dem jeder Stimme gleiches
Gewicht zukommt, gewaehlt worden, so waeren nicht nur die KPOe und die Liste
Hans Peter Martin im Parlament vertreten, sondern es gaebe auch eine
Mehrheit jenseits von Schwarz-Blau-Orange. Darueber hinaus gilt aber, dass
wenn SPOe und Gruene die Absicht gehabt haetten, eine rot-gruene Regierung
zu bilden, so haetten sie dies vor den Wahlen deklarieren und dafuer
politisch werben sollen. Die KPOe haelt jedenfalls fuer demokratiepolitisch
nicht vertretbar, den WaehlerInnenwillen nach den Wahlen politisch beliebig
zu interpretieren und will sich auch nicht zum Spielball innenpolitischer
Intrigen machen lassen.

Die KPOe versteht ihre Wahlanfechtung nicht nur als demokratisches Recht und
als Auftrag, sondern als Auftakt einer oeffentlichen Debatte ueber die
Demokratisierung des oesterreichischen Wahlrechts, was z.B. auch das aktive
und passive Wahlrecht fuer mehr als 400.000 Menschen ohne oesterreichische
Staatsbuergerschaft einschliesst.
(Aussendung der KPOe)


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