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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. November 2006; 22:12
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Kommentare der Anderen/Nach den Wahlen:
> Warum nicht das BZOe rausklagen?
Viele Linke haetten gerne gesehen, dass das BZOe wegen Formalfehlern aus dem 
Parlament fliegt. Warum die KPOe anstatt einer nicht ganz aussichtslosen 
Anfechtung der Nationalratswahl wegen mangelhafter Listenbezeichnung des 
BZOe nun die -- nach Meinung der meisten Verfassungsexperten -- chancenlos 
erscheinende Klage gegen die 4%-Huerde fuehrt, erklaert sie im folgenden:
Die KPOe ficht das Wahlergebnis vom 1.Oktober aus prinzipiellen und 
demokratiepolitischen Gruenden beim Verfassungsgerichtshof an. Unsere 
Beschwerde richtet sich gegen die undemokratischen Zugangshuerden und die 
Vier-Prozent-Huerde, die dazu fuehrt, dass insgesamt fast fuenf Prozent der 
abgegebenen Stimmen keine Beruecksichtigung bei der Verteilung von 183 
Mandaten finden. Ziel der KPOe ist ein demokratisiertes Wahlrecht, in dem 
jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt. Das Argument, dass auf diese Weise 
eine Zersplitterung des Parteiensystems stattfinden und die Bildung von 
arbeitsfaehigen Regierungsmehrheiten im Parlament erschwert wuerde, wird 
durch die jetzigen Vorgaenge widerlegt. Mit ihrer Wahlanfechtung will die 
KPOe auch politischen Widerstand gegen den Versuch leisten, mit Verweis auf 
die jetzige Pattstellung bei den Regierungsverhandlungen das Wahlrecht 
weiter zu entdemokratisieren und ein Mehrheitswahlrecht einzufuehren.
Eine Anfechtung aufgrund zweier unterschiedlicher Langbezeichnungen der 
Liste BZOe erscheint uns nicht plausibel, weil wir davon ausgehen, dass 
insbesondere nach dem letzten Wahlkampf sowohl die WaehlerInnen von Joerg 
Haider als auch die von Peter Westenthaler wussten, dass sie ihre Stimme 
einer auslaender- und minderheitenfeindlichen und rechtsextremen Partei 
geben. Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde ueber die 
unterschiedlichen Listenbezeichnungen folgen wuerde, waere die 
wahrscheinliche Folge eine Beeinspruchung dieses Ergebnisses durch das BZOe. 
Das Problem des Rechtsextremismus besteht nicht in zwei Listenbezeichnungen, 
sondern in einem WaehlerInnenpotential von 15 Prozent. Fuer das neuerliche 
Anwachsen dieses rechten WaehlerInnenpotentials traegt nicht die 
Wahlkommission und ihre Entscheidung die Verantwortung, sondern die 
neoliberale Politik der Parlamentsparteien.
Waere der oesterreichische Nationalrat am 1.Oktober 2006 auf Grund eines von 
der KPOe geforderten Verhaeltniswahlrechts, in dem jeder Stimme gleiches 
Gewicht zukommt, gewaehlt worden, so waeren nicht nur die KPOe und die Liste 
Hans Peter Martin im Parlament vertreten, sondern es gaebe auch eine 
Mehrheit jenseits von Schwarz-Blau-Orange. Darueber hinaus gilt aber, dass 
wenn SPOe und Gruene die Absicht gehabt haetten, eine rot-gruene Regierung 
zu bilden, so haetten sie dies vor den Wahlen deklarieren und dafuer 
politisch werben sollen. Die KPOe haelt jedenfalls fuer demokratiepolitisch 
nicht vertretbar, den WaehlerInnenwillen nach den Wahlen politisch beliebig 
zu interpretieren und will sich auch nicht zum Spielball innenpolitischer 
Intrigen machen lassen.
Die KPOe versteht ihre Wahlanfechtung nicht nur als demokratisches Recht und 
als Auftrag, sondern als Auftakt einer oeffentlichen Debatte ueber die 
Demokratisierung des oesterreichischen Wahlrechts, was z.B. auch das aktive 
und passive Wahlrecht fuer mehr als 400.000 Menschen ohne oesterreichische 
Staatsbuergerschaft einschliesst.
(Aussendung der KPOe)
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