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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. November 2006; 18:03
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Initiativen:
> Aktionen gegen "gemeinnuetzige Personalueberlasser"
AktivistInnen gesucht fuer schnelle Eingreiftruppe fuer Arbeitslose
Was passiert eigentlich bei den "gemeinnuetzigen Personalueberlassern"? Es 
handelt sich um Scheinjobs um 850 Euro brutto (bzw. mehr, wenn der AMS-Bezug 
mehr ist) mit dem "Arbeitsinhalt", sich selbst einen Job zu suchen, und das 
38,5 Stunden die Woche. Mensch kann aber auch in irgendwelche Billigjobs als 
Leiharbeiter verleast werden. Als "Arbeitsstaette" werden einem im ersten 
Fall zumeist zu kleine PC-Raeume zur Verfuegung gestellt, dazu 
Tageszeitungen - und das wars auch dann.
Der grosse Haken: Downsizing! Wenn mensch 6 Monate bei so einem 
"gemeinnuetzigen Personalueberlasser" war, dann wird die Arbeitslose nach 
der neuen Bemessungsgrundlage auf Basis der 850 Euro berechnet - und 55 % 
von 850 Euro sind verdammt wenig Geld !!!
Was ist sonst noch rechtswidrig daran? Es gibt bereits seit Jahren dazu eine 
umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die vom AMS nach wie 
vor missachtet wird.
Im einzelnen handelt es sich um folgende rechtswidrige Massnahmen:
* Das Recht des Arbeitslosen, ueber Zielsetzungen einer 
"Wiedereingliederungsmassnahme" informiert zu werden und dazu Stellung 
nehmen zu koennen, bevor er einem "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" 
zugewiesen wird, wird praktisch nie vom AMS beruecksichtigt.
* Die Vermittlungstaetigkeit des AMS darf nicht an andere Vereine/Firmen 
uebertragen werden. Die Zuweisung an "gemeinnuetzige Personalueberlasser" 
stellt eine solche Uebertragung der Vermittlungstaetigkeit dar.
* Die "Wiedereingliederungsmassnahmen" duerfen nicht in Form von 
Dienstverhaeltnissen gekleidet werden.
* Unterschiedliche "Entlohnung" fuer gleiche Arbeit ist verboten
* Der Kollektivvertrag fuer Personalueberlasser (mind. 1100 Euro brutto 
Lohn) wird systematisch umgangen
* Die "Arbeitsvertraege" sind rechtswidrig: Es wird kein Berufsfeld 
genannt - der Arbeitsvertrag ist also unbestimmt - und es werden alle 
Arbeitslosen, egal welcher Qualifikation und vorheriger Arbeitserfahrung - 
als "Arbeiter" angestellt.
Zwar duerfen seit Mai 2006 Sperren wegen Verweigerung der "Arbeit" bei den 
"gemeinnuetzigen Personalueberlassern" nicht mehr angedroht werden, doch das 
AMS arbeitet mit einem altbewaehrten Trick: Die Weigerung, zu einem 
Informationstag ueber die Massnahme zu erscheinen, wird mit Sperre bedroht. 
Die meisten Arbeitslosen kennen sich leider nicht in diesen juristischen 
Details aus und glauben, dass Sie aufgrund der Zuweisung zum Infotermin auch 
an der Massnahme selbst teilnehmen muessen! Das AMS missachtet hier 
systematisch seine Aufklaerungspflicht.
Die "gemeinnuetzigen Personalueberlasser" (insbes. itworks) reden den 
Menschen bei den Infotagen mehr oder weniger direkt ein, dass sie an diesen 
Massnahmen teilnehmen muessten, was de facto eine Noetigung ist und nach dem 
Strafgesetzbuch zu verfolgen waere. Itworks versucht die Zugewiesenen auch 
mit "Einstellungszusagen" einzuschuechtern und in die illegalen Massnahmen 
zu zwingen.
Daher versuche ich, eine schnelle Eingreiftruppe fuer Direktaktionen gegen 
AMS-Zwangsmassnahmen auf die Beine zu stellen. Alle politisch engagierten 
Menschen - egal ob erwerbsarbeitslos oder nicht - sind herzlichst 
eingeladen, mit zu tun.
Fuer die ersten Aktionen sind Informations- und Soldiaritaetskundgebungen 
vor den sogenannten "gemeinnuetzigen Personalueberlassern" (itworks, 
trendwerk, job transfer) geplant.
*Martin Mair / bearb.*
Kontakt: Martin Mair, 0676 3548310 mm@mediaweb.at
Weitere Infos:
AMS tarnt Zwangsmassnahmen als "Jobs"!
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/news/200608alternative_falle.html
AMS Faelle & Berichte:
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/index.html
Urteile des Verwaltungsgerichtshofes:
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/index.html
AK-Portal: Arbeitsvertrag
http://www.arbeiterkammer.at/www-49.html
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