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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. Oktober 2006; 18:27
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Moderne Zeiten:

> Wirbel um Flugpassagierdaten im Europaparlament

EU-Kommissar Franco Frattini hatte Mittwoch Abend einen schweren Stand, als
er das Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten vor dem
EU-Parlament verteidigen musste, berichtete die ORF-futurezone.

Die Vertreter des Rats, der das Abkommmen eigentlich verhandelt hatte,
verliessen nach einem kurzen Statement das Plenum.

Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im
EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil
vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persoenlichen Daten
europaeischer Flugpassagiere seien geschuetzt, sei "haarstraeubend absurd"
bzw. "skandaloes", hiess es.

Gefragt wurde von liberalen, gruenen und sozialdemokratischen Abgeordneten
im Zweiminutentakt, welche Garantien die USA denn gegeben haetten, dass die
Daten nicht zum Beispiel bei der CIA landen wuerden.

Von den Konservativen, die das Abkommen mittragen, ergriff nach der
Fraktionsprecherin im Lauf der Debatte kaum jemand das Wort. Nur der
griechische konservative Abgeordnete Ioannis Varvitsiotis sorgte sich darum,
zu welchem Zweck die USA auch noch die Daten aus Vielfliegerprogrammen haben
wollen.

Am Ende trat Frattini an das Rednerpult und verteidigte das Abkommen.
Frattini berief sich auf Garantien der USA, dass die Daten nach
europaeischem Recht behandelt wuerden.

Der oesterreichische Abgeordnete Hubert Pirker (EVP) vertritt ebenso wie
Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr
ausbrechen wuerde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz
gelieferten Daten unter europaeischem Recht.

Laut Abkommen muessten die USA damit Anfragen z.B. nach dem
oesterreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach
der Sitzung. Die Daten wuerden explizit beim US-Heimatschutz verbleiben und
nicht an die CIA weitergegeben. Im Uebrigen sei das Abkommen "nicht
schlechter als das vorige".

Ob die vorherige Praxis EU-Recht entsprach, wird nicht nur von
Datenschuetzern bezweifelt. Der EuGH hatte das ausgelaufene Abkommen allein
auf Grund formaler Fehler verworfen und keinerlei inhaltlichen Kommentar
abgegeben. Die EU-Kommission wertet diese Nicht-Kommentierung als
Zustimmung.

Die Datenlieferungen an die US-Behoerden von 34 Datenfeldern pro Passagier
und Flug, geplante Speicherdauer dreieinhalb Jahre, fanden bis zur Einigung
zwischen EU und USA Anfang Oktober 2006 im rechtlichen Niemandsland statt.
(Futurezone/Quintessenz/gek.)

Volltext:
http://futurezone.orf.at/it/stories/143017/



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