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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. September 2006; 15:35
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Wahlk(r)ampf/Diskriminierung/Initiativen:

> Zahlenspiele

Die Wiener Integrationskonferenz hat zu Peter Westenthalers in der
"Kaerntner Woche" zitierten Aeusserung "jeder 2. Asylwerber wird kriminell"
eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gemacht, man wolle
eine Ueberpruefung anregen, ob diese Aeusserung nicht den Tatbildern der §§
283 (Verhetzung), 188 (Herabwuerdigung religioeser Lehren) und 276
(Verbreitung falscher, beunruhigender Geruechte) StGB entspricht. Dies ging
durch die Medien. Dass Westenthaler diese 50%-Angabe frei erfunden hat oder
zumindest leichtglaeubig einer fahrlaessig ungeprueften Information á la
Gipfelhalbmond-Brief aufgesessen ist, werden wohl viele vermuten. Im
Gegensatz zu Westenthaler kann die Integrationskonferenz aber mit
ueberpruefbaren Zahlen aus der amtlichen Kriminlastatistik aufwarten. Wir
zitieren aus der Sachverhaltsdarstellung:

*

Die Behauptung, "jeder 2. Asylwerber wird kriminell" ist falsch. Es wird
statistisch nicht erhoben, wie viele Asylwerber rechtskraeftig
strafgerichtlich verurteilt werden. Diese Zahl waere fuer eine derartige
Behauptung die einzig massgebliche. Kriminell ist derjenige, der
strafgerichtlich rechtskraeftig verurteilt wird.

Im Jahr 2004 wurden in Oesterreich insgesamt 247.425 Tatverdaechtige
ermittelt, wovon 71.478 Fremde waren. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 243.483
Tatverdaechtige in Oesterreich ermittelt, hiervon waren 70.339 Fremde. Von
diesen ermittelten tatverdaechtigen Fremden waren im Jahr 2004 12.733
Personen Asylwerber, im Jahr 2005 12.496 Asylwerber. Ein Tatverdaechtiger
ist jedoch aufgrund der Unschuldsvermutung bis zu seiner rechtskraeftigen
Verurteilung nicht kriminell.

Die gerichtliche Kriminalstatistik der Statistik Austria enthaelt konkrete
Zahlen ueber von einem Richter verurteilte Straftaten auslaendischer
Staatsbuerger. Bereits aus dieser Statistik wird klar ersichtlich, dass die
Behauptung von Herrn Ing. Westenthaler falsch ist. Nach der
Kriminalstatistik wurden z.B. im Jahr 2004 insgesamt 45.185 Personen
gerichtlich verurteilt. Davon waren 13.643 Personen Auslaender, wobei in
dieser Zahl nicht nur die Asylwerber, sondern auch auslaendische
Arbeitnehmer, Studenten, Selbstaendige, Touristen, Fremde ohne
Beschaeftigung, Fremde nicht rechtmaessigen Aufenthalts und Fremde mit
Familiengemeinschaft mit Oesterreicher enthalten sind.

Im Jahr 2002 wurden in Oesterreich 39.354 Asylantraege gestellt, im Jahr
2003 32.359 und Jahr 2004 immerhin 24.676. De facto muessten somit alle von
auslaendischen Staatsbuergern in Oesterreich veruebten, gerichtlich
verurteilten strafbaren Handlungen von Asylwerbern begangen worden sein,
damit die Aeusserung von Herrn Ing. Westenthaler annaehernd richtig sein
koennte. Die genannte Zahl von 13.643 Verurteilten enthaelt aber z.B.
Verurteilungen von 780 Staatsangehoerigen der BRD, 984 Staatsangehoerigen
des ehemaligen Jugoslawien und 1.537 Staatsangehoerigen der Tuerkei.
Staatsangehoerige der BRD koennen als Asylwerber ausgeschlossen werden, aus
Ex-Jugoslawien und der Tuerkei mag mancher Asylwerber stammen, aus diesen
Staaten stammen jedoch auch die Mehrzahl der in Oesterreich nicht als
Asylwerber lebenden auslaendischen Staatsbuerger.

*

> Kommentar

Soweit die statistischen Zahlen. Gegenueber einem Gericht muss man
natuerlich an der formalen Verurteilung den Bestand der Kriminalitaet
festmachen -- nicht zuletzt der Film "Operation Spring" hat uns aber
gezeigt, dass Auslaender der "falschen" Nationalitaet und Hauttoenung vor
oesterreichischen Gerichten nicht immer Verfahren zu gewaertigen haben, die
international anerkannten Kriterien eines Fair Trial entsprechen.

Fuer die gegenstaendliche gerichtliche Causa aber ist das weniger von
Belang. Peter Westenthaler wird sich wohl kaum vor Gericht verantworten
muessen. "Herabwuerdigung religioeser Lehren" kann man dem Zitat kaum
unterstellen. Als "Verhetzung" kann man so etwas umgangssprachlich
vielleicht bezeichnen, dem Tatbild des Paragraphen entspricht es aber nicht,
da soziale Gruppen, als solche die Asylwerber anzusehen sind -- im Gegensatz
zu ethnischen oder religioesen -- durch diese Bestimmung nicht geschuetzt
werden. Einzig die "Geruechteverbreitung" koennte eventuell anwendbar
sein -- vor einem oesterreichischen Strafrichter ist eine Verurteilung
deswegen aber unwahrscheinlich.

Dennoch erfuellte diese Sachverhaltsdarstellung ihren Zweck, das Verhalten
des Vizeoberorangen als nicht gesellschaftsfaehig zu brandmarken. Auch
unterstreicht die Aktion die von Integrationskonferenz und anderen
behauptete Notwendigkeit weiterer Strafbestimmungen zur Aechtung
diskrimierender resp. verhetzender Aeusserungen.

Nur haette ich da eine Bitte an die Integrationskonferenz: Verwendet beim
naechstenmal nicht mehr den Paragraphen "Herabwuerdigung religioeser
Lehren". Das ist eine Bestimmung, die man getrost als "Ketzerparagraphen"
ansehen darf, und der auch dafuer genuetzt werden kann, religioese
Ueberzeugungen in einem Ausmass vor Kritik, speziell Satire, zu bewahren,
wie das bei anderen Ueberzeugungen und Meinungen nicht denkbar waere.
Gluecklicherweise ist dieser Paragraph in der oesterreichischen, so
einigermassen aufgeklaerten Gesellschaft weitgehend totes Recht -- eine
Wiederbelebung durch wiederaufkommende Rechtspraxis ist wirklich nicht im
Sinne einer progressiven, saekularen Grundhaltung. Um Verspottung einer
Religionsgemeinschaft zu ahnden, ist der Verhetzungsparagraph voellig
ausreichend.
-br-



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