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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 12. September 2006; 17:18
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Schweiz/Gipfel/Prozesse/Polizei:
> Schweizermesser-Polizisten bleiben straffrei
Sieben Monate nach dem umstrittenen Freispruch der beiden Schweizer 
Polizisten, die 2003 um ein Haar 2 Aktivisten getoetet hatten, wies das 
Kantonalgericht Waadt letzte Woche den Revisionsantrag der AktivistInnen 
Martin Shaw und Gesine Wenzel zurueck.
Die Polizisten waren am 17.2.2006 frei gesprochen worden. Sie mussten sich 
fuer einen Vorfall auf der Aubonne-Bruecke verantworten, bei dem sie das 
Kletterseil der beiden AktivistInnen durchtrennten und den 23m-Fall von 
Martin Shaw verursachte, der knapp ueberlebte, jedoch schwere 
Knochenbruechen davontrug.
Zu den Ereignissen kam es, als AktivistInnen aus Protest gegen den G8-Gipfel 
in Evian eine Autobahnbruecke mittels eines Seils fuer den Autoverkehr 
sperrten. Die Aktion war professionell vorbereitet, so dass die Autos vor 
der Bruecke kontrolliert abbremsen konnten und es nicht zu Auffahrunfaellen 
kam. Um das Abschneiden des Seils zu verhindern, haengten sich Shaw und 
Wenzel an die beiden Enden. Doch diese Massnahme und auch die Warnungen an 
die Polizei durch die umstehenden AktivistInnen nuetzte nichts. Einer der 
Polizisten zueckte sein Schweizermesser und kappte die Leine. Wenzel konnt 
nur durch die Geistesgegenwart der Aktivisten vor dem Absturz gerettet 
werden. Shaw wird sein Leben lang an den Folgeschaeden leiden und ist immer 
noch berufsunfaehig. (akin 17/03, 17/04, 3/05)
Gesine Wenzel: "Wir sind dafuer schuldig gesprochen worden mit unserer 
Blockade-Aktion das Leben der Autofahrer auf der Bruecke gefaehrdet zu 
haben. Der Polizei jedoch, die uns um ein Haar getoetet haette, waschen die 
Gerichte das Blut von der Weste."
Eine Berufung vor dem Bundesgericht ist nach Schweizer Recht nicht moeglich, 
der Fall ist ausjudiziert. Fuer Shaw wird es damit aber auch sehr schwer 
werden, von der Regierung des Kantons Waadt Entschaedigungszahlungen fuer 
seine kaputten Knochen zu erhalten.
(http://www.aubonnebridge.net / bearb.)
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