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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Juni 2006; 17:11
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Moderne Zeiten/Datenschutz:
> Der SB-Postkasten
Wenn man vergeblich auf die Bankomatkarte wartet...
Es haeufen sich die Beschwerden, dass bei bereits neu installierten
Briefkaesten der Datenschutz massiv gefaehrdet sei, da letztere so grosse
Einwurfsoeffnungen aufweisen, dass jedermann sehr leicht Post daraus
entnehmen kann. Betroffene Hausverwaltungen rechtfertigen sich bzgl. der
Umruestung damit, dass ihnen dies durch die Postgesetznovelle aufgetragen
wurde.
Mit 25. April 2006 VfGH G 100/05-14 wurde die relevante gesetzliche
Bestimmung zur Umruestung aufgehoben, sodass weiterhin die alt bewaehrten,
verschlossenen Briefkaesten verwendet werden koennen. Aus
datenschutzrechtlicher Sicht ist durch die neuen Briefkaesten aufgrund der
grossen Einwurfsoeffnungen das Grundrecht auf Geheimhaltung
personenbezogener Daten gefaehrdet.
Besonders gravierend ist dieses Problem im Zusammenhang mit sensiblen Daten
(zB. Gesundheitsdaten, politische Gesinnung, Gewerkschaftszugehoerigkeit) da
hier der Gesetzgeber ein erhoehtes Schutzbeduerfnis vorsieht und nur bei im
Gesetz taxativ aufgezaehlten 13 Faellen in das Grundrecht eingegriffen
werden darf. Werden beispielsweise medizinische Befunde oder Mitteilungen
der politischen Partei fuer jedermann leicht zugaenglich gemacht, so stellt
dies jedenfalls eine Datenschutzverletzung dar. Die DSK hat in einer
Entscheidung bereits festgestellt, dass bereits das Anbringen des
Geburtsdatums am Briefumschlag eine Datenschutzverletzung darstellen kann.
Viele Unternehmen, allen voran Banken und Kreditkartenunternehmen
verschicken Kreditkarten oder Telebanking-Zugangscodes als gewoehnliche
Briefe. Diese koennen nunmehr noch leichter als bisher abgefangen werden.
Nun koennen Karten und Codes, sofern der Empfaenger die fehlende Zustellung
rechtzeitig bemerkt, wieder gesperrt werden, der Schaden kann somit gering
gehalten werden. Aber auch der amtliche Personalausweis wird als
gewoehnliche Post verschickt. Mit abgefangenen Personalausweisen koennte
dann leicht ein schwungvoller Handel betrieben werden. Zu den kleinen, eher
unscharfen schwarz-weiss-Fotos lassen sich schnell interessierte, aehnlich
aussehende Abnehmer finden, das muehsame Faelschen der "faelschungssicheren"
Ausweise kann daher unterbleiben. Ein Widerruf der Gueltigkeit dieser
Dokumente bzw. ein Sperren ist praktisch nicht moeglich.
Aber auch persoenliche Alltagspost koennte von neugierigen Nachbarn leichter
als bisher beschafft werden. Mit Arztbriefen, Rechnungen, persoenlichen
Briefen usw. kann man sich rasch einen Ueberblick ueber persoenliche
Lebensverhaeltnisse verschaffen, auch wer mit wem zusammen lebt.
Langsamer Ombudsmann
Betroffene koennen Datenschutzverletzungen, sofern sie von Privaten
erfolgen, vor den Zivilgerichten geltend machen, was jedoch mit einem hohen
finanziellen Risiko verbunden ist, da Anwaltszwang besteht. Im Fall der
Hausbriefkaesten ein geradezu hoffnungsloses Unterfangen, da ja zuerst eine
Verletzung der Privatsphaere passieren msste, um dann deren Unterlassung
einzuklagen.
Es gibt jedoch auch die Moeglichkeit, sich an die Datenschutzkommission in
ihrer Funktion als Ombudsmann zu wenden. Letztere kann im privaten Bereich
zwar keine Datenschutzverletzungen foermlich durch Bescheid feststellen (die
DSK ist nur im Bereich der Hoheitsverwaltung dafuer zustaendig), jedoch kann
sie Empfehlungen zur Beseitigung von Datenschutzverletzungen herausgeben.
Sie koennte daher auch schon bei Datenschutzgefaehrdungen Empfehlungen zur
Vermeidung moeglicher Datenschutzverletzungen ausgeben. Dies auch zu einem
Zeitpunkt, da einzelne Datenschutzverletzungen noch gar nicht stattgefunden
haben. Die Bedeutung dieser Empfehlungen ist nicht zu unterschaetzen, da
sich auch Hoechstgerichte in ihrer Rechtssprechung immer wieder auf solche
Empfehlungen beziehen.
Das kostenlose Ombudsmann-Verfahren sollte vom geschaeftsfuehrenden Mitglied
der Datenschutzkommission wahrgenommen werden, leider werden diese Verfahren
sehr schleppend bearbeitet, was klar dem Grundgedanken eines Ombudsmannes
widerspricht. Beispielsweise waren laut Datenschutzbericht 2005 zum Stichtag
30.6.2005 bei ca. 50 Antraegen jaehrlich an den Ombudsmann, 67 Antraege in
Bearbeitung, davon 29 Antraege aelter als 6 Monate.
Politik gefordert
Da mit der VfGH-Entscheidung die Verpflichtung zur Anbringung der
Hausbriefkaesten sowieso gekippt wurde, sollte in einem neuen Anlauf sowohl
eine gesetzeskonforme Hausbriefkasten-Regelung geschaffen werden, als auch
die technische Ausstattung der Kaesten in einer Form erfolgen, die die
Grundrechte der Privatsphaere und des Datenschutzes sichert.
Sollte dazu keine Bereitschaft von Seiten der Postzustelldienste bestehen,
dann koennte man ja auf das alt bewaehrte Zustellverfahren an jede einzelne
Wohnungstuer zurueckkehren. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, ist ja diese Methode
besonders personalintensiv und sollte daher auch die Hardliner bei den
Postzustelldiensten zum Umdenken bewegen.
(ARGEDATEN/gek.)
Quelle:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=28455vut
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