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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Juni 2006; 17:12
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Menschenrechte:
> EGMR: Recht auf Verfahrensteilnahme geht vor Abschiebung
Der Europaeische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat Oesterreich
wegen der Abschiebung eines tuerkischen Staatsbuergers verurteilt. Die
Republik habe die in der Menschenrechtskonvention vorgeschriebenen Rechte
auf gerichtliche Anhoerung und Verteidigung verletzt, entschied das Gericht
laut einer Aussendung.
Der Beschwerdefuehrer Resul K., ein tuerkischer Staatsangehoeriger, wurde
1996 in Oesterreich wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Er legte vor der
zustaendigen Verwaltungsbehoerde gegen die Entscheidung Berufung ein und
verlangte eine Anhoerung. Diesem Antrag wurde zwar stattgegeben, in der
Zwischenzeit wurde K. aber bereits in die Tuerkei ausgewiesen. Daraufhin
wurde eine Anhoerung ohne den Betroffenen abgehalten, in der die Berufung
abgelehnt wurde.
Nach der Entscheidung der Strassburger Richter ist das Recht des Angeklagten
auf Teilnahme "ein grundlegender Bestandteil eines fairen Verfahrens".
(APA/RDB/gek.)
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