**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Juni 2006; 17:12
**********************************************************
Menschenrechte:
> EGMR: Recht auf Verfahrensteilnahme geht vor Abschiebung
Der Europaeische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat Oesterreich 
wegen der Abschiebung eines tuerkischen Staatsbuergers verurteilt. Die 
Republik habe die in der Menschenrechtskonvention vorgeschriebenen Rechte 
auf gerichtliche Anhoerung und Verteidigung verletzt, entschied das Gericht 
laut einer Aussendung.
Der Beschwerdefuehrer Resul K., ein tuerkischer Staatsangehoeriger, wurde 
1996 in Oesterreich wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Er legte vor der 
zustaendigen Verwaltungsbehoerde gegen die Entscheidung Berufung ein und 
verlangte eine Anhoerung. Diesem Antrag wurde zwar stattgegeben, in der 
Zwischenzeit wurde K. aber bereits in die Tuerkei ausgewiesen. Daraufhin 
wurde eine Anhoerung ohne den Betroffenen abgehalten, in der die Berufung 
abgelehnt wurde.
Nach der Entscheidung der Strassburger Richter ist das Recht des Angeklagten 
auf Teilnahme "ein grundlegender Bestandteil eines fairen Verfahrens". 
(APA/RDB/gek.)
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht 
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine 
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als 
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann 
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin