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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Juni 2006; 17:32
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BRD:
> Bundeswehr wieder als Interessenspfleger?
In Deutschland gibt es seit Wochen heftige Debatten um das "Weissbuch
Landesverteidigung" an dem derzeit CDU-Verteidigungsminister Franz Josef
Jung bastelt. Eigentlich ist ja noch nicht einmal der Entwurf dazu fertig,
jedoch wurden bereits Details daraus bekannt, die es Regierungspartner SPD
schwer machen das Gesicht resp. den Koalitionsfrieden zu bewahren.
Denn der Entwurf des Weissbuches verlangt beispielsweise fuer kuenftige
Bundeswehreinsaetze, dass in jedem Einzelfall eine klare Antwort auf die
Frage notwendig sei, "inwieweit Interessen Deutschlands den Einsatz
erfordern und rechtfertigen". Auch wenn dies keine primaer militaerisch zu
bewaeltigende Aufgabe sei, so gelte es doch -- so woertlich -- "sich
insbesondere den Regionen, in denen kritische Rohstoffe und Energietraeger
gefoerdert werden, zuzuwenden". Dass in Zusammenhang mit dem
Bundeswehreinsatz im Kongo von Regierungsseite auch auf die Bedeutung des
Landes als Rohstofflieferant hingewiesen wurde, darf dann wohl nicht mehr
verwundern.
Katastrophe Fussball-WM
Fuer die Durchsetzung von Einsaetzen anderer Art wird derzeit die
Fussball-WM missbraucht. Dort ist die Bundeswehr im Assistenzeinsatz --
hauptsaechlich aber noch im Sanitaetsbereich. Wobei sie sich aber trotzdem
schon im Graubereich der Verfassungsbestimmungen befindet.
Waehrend in Oesterreich ein polizeilich-militaerischer Einsatz des
Bundesheeres durch die Verfassung gedeckt ist, ist derlei, liest man das
deutsche Grundgesetz entsprechend dem Willen der Autoren, fuer die
Bundeswehr nicht vorgesehen. Das Aufgabengebiet der Bundeswehr beschraenkt
sich eigentlich im Inneren auf Katastropheneinsaetze. CDU-Innenminister
Wolfgang Schaeuble ist das ber zuwenig: "Ich kann nicht verstehen, dass die
Bundeswehr unsere Sicherheit ueberall verteidigen darf, nur nicht in
Deutschland", meinte er schon im Maerz. Wobei auch hier der
Verteidigungsminister eine Wortspende anzubringen wusste: "Frueher hatten
wir eine klare Abgrenzung: Fuer die aeussere Sicherheit die Soldaten, fuer
die innere die Polizei. Diese Trennung koennen wir so nicht mehr vornehmen,"
erklaerte er gegenueber der FAZ.
Und auch das als "Flugzeugabschussgesetz" wird wieder hervorgeholt. Das
Gesetz wurde noch von der SPD-Gruenen-Regierung verabschiedet und raeumte
der Luftwaffe das Recht ein, Zivilflugzeuge abzuschiessen, wenn mit ihnen
Terroranschlaege durchgefuehrt werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht
kassierte das Gesetz aber -- nun bastelt die Regierung an einer
Formulierung, um das Verfassungsgericht zu umgehen. Da bei solchen Angriffen
auch Geiseln an Bord zu erwarten sind, Artikel 1 des Grundgesetzes, der
Schutz der Menschenwuerde, aber nicht einfach per Verfassungsmehrheit
abschaffbar oder relativierbar ist, sollen solche Terrorakte nun als
militaerische Angriffe definiert werden. Denn im Verteidigungsfall ist die
Menschenwuerde ja antastbar.
(BITS, dt. tagesschau, junge welt/akin)
Zwei gute Analysen zur Thematik finden sich beim Berliner
Informationszentrum fuer Transatlantische Sicherheit - BITS
http://www.bits.de/public/ndrinfo/030606.htm
und in der jungen welt vom 17.Juni 2006
http://www.jungewelt.de/2006/06-17/047.php
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