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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Juni 2006; 17:23
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Moderne Zeiten:
> Datengier beim Bush-Besuch
Neben ausufernden Einschraenkungen der Grund- und Erwerbsrechte 
unbescholtener Buerger werden auch umfassende Datenbestaende angelegt --  
eine Weitergabe an US-Geheimdienste wurde nicht ausgeschlossen
Bekannt sind ja mittlerweile die ausufernden Sperrzonen, die anlaesslich des 
Bush-Besuches rund um das Intercontinental-Hotel und die Hofburg errichtet 
wurden. Selbst ein Kirchenbesuch von Frau Bush fuehrt zur Sperre eines 
grossen Areals um den Stephansdom, mit massiven Beschraenkungen fuer 
Anrainer, Unternehmer und Besucher.
Grundlage sind erst anlaesslich der EU-Praesidentschaft geschaffene neue 
polizeistaatliche Befugnisse im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), unter 
anderem die Bestimmungen §§ 34 und 36.
Insbesondere im Zusammenhang mit den Sperren mit den Freizeittaetigkeiten 
von Frau Bush kann jedenfalls von einer ueberschiessenden Anwendung der 
Bestimmungen und von Rechtsbeugung gesprochen werden.
Weniger bekannt, da im Verborgenen abgewickelt sind jedoch die 
Datensammelaktivitaeten der Polizei im Rahmen dieses Bush-"Besuchs". So 
wurde von einem Unternehmer, der in der Hotel-Sperrzone taetig ist, 
berichtet, dass nicht nur die Daten seiner Mitarbeiter von der Polizei 
erhoben wurden, sondern auch von Besuchern. Dies obwohl diese in der 
Sperrzonenzeit sowieso keinen Zutritt zum Geschaeft haben.
Diese Daten wurden jedenfalls mit der Meldedatei abgeglichen. Auf Nachfrage 
des Unternehmers, an wen diese Daten weitergeleitet werden, insbesondere auf 
sein konkretes Nachfragen, ob diese Daten an den US-Geheimdienst gehen, 
erhielt der Unternehmer nur ausweichende bzw. nichtssagende Antworten.
Auch fuer diese Datenerhebung wird als Rechtsgrundlage das SPG genannt, 
nicht dazu gesagt wurde jedoch, dass die Bekanntgabe dieser Daten freiwillig 
ist und die Polizei keinen Rechtsanspruch darauf hat.
Denn gibt ein Unternehmer ohne konkrete Tatverdachtsmomente (etwa Betrug 
durch einen Kunden/Mitarbeiter) Kunden- oder Mitarbeiterdaten an die Polizei 
weiter, ohne dass er vorher die ausdrueckliche Zustimmung dieser Person 
eingeholt hat, begeht der Unternehmer eine Datenschutzverletzung.
Die Polizei begeht eine solche Datenschutzverletzung im uebrigen auch, da 
sie nur rechtmaessig beschaffte Daten verwenden darf und sich daher - wie im 
vorliegenden Fall - bei einer Datenerhebung zur Gefahrenvorbeugung 
vergewissern muss, dass zu den Daten die erforderlichen Zustimmungen 
vorliegen.
Der Bushbesuch entpuppt sich fuer die Polizei offenbar mehr und mehr als 
willkommener Vorwand, polizeistaatliche Methoden und Verletzung der 
Buergerrechte im Grossversuch zu ueben.
(Arge Daten/gek.)
Quelle: 
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=34770vvc
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Update nach Redaktionsschluss:
> Patientendaten fuer die Polizei
"Die Presse" von heute, 20.Juni, berichtet darueber, bestaetigt vom 
Innenministerium dass Arztpraxen entlang der "Bush-Route" von der Polizei 
angehalten worden waren, Patientendaten weiterzugeben. Laut Polizei sei dies 
keine Spionage-Aktion, sondern waere unter der Absicht geschehen, den 
Patienten den Zutritt zu Praxen zu erleichtern, die in der Sperrzonen 
liegen. Eventuell ermittelte Daten wuerden aber nicht an US-Geheimdienste 
weitergegeben und sollen unmittelbar nach dem Staatsbesuch vernichtet 
werden.
Die Wiener Aerztekammer sieht diese Ansinnen als krass rechtswidrig an. 
Durch eine derartige "freiwillige Erleichterung fuer die Administration" 
(wie es die Polizei formuliert) wuerden sich die Aerzte strafbar machen. Die 
SPOe will diesbezueglich eine Anfrage an das Innenministerium stellen.
Naehere Infos:
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=p&ressort=euw&id=566026
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