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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Juni 2006; 17:23
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Moderne Zeiten:
> Datengier beim Bush-Besuch
Neben ausufernden Einschraenkungen der Grund- und Erwerbsrechte
unbescholtener Buerger werden auch umfassende Datenbestaende angelegt --
eine Weitergabe an US-Geheimdienste wurde nicht ausgeschlossen
Bekannt sind ja mittlerweile die ausufernden Sperrzonen, die anlaesslich des
Bush-Besuches rund um das Intercontinental-Hotel und die Hofburg errichtet
wurden. Selbst ein Kirchenbesuch von Frau Bush fuehrt zur Sperre eines
grossen Areals um den Stephansdom, mit massiven Beschraenkungen fuer
Anrainer, Unternehmer und Besucher.
Grundlage sind erst anlaesslich der EU-Praesidentschaft geschaffene neue
polizeistaatliche Befugnisse im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), unter
anderem die Bestimmungen §§ 34 und 36.
Insbesondere im Zusammenhang mit den Sperren mit den Freizeittaetigkeiten
von Frau Bush kann jedenfalls von einer ueberschiessenden Anwendung der
Bestimmungen und von Rechtsbeugung gesprochen werden.
Weniger bekannt, da im Verborgenen abgewickelt sind jedoch die
Datensammelaktivitaeten der Polizei im Rahmen dieses Bush-"Besuchs". So
wurde von einem Unternehmer, der in der Hotel-Sperrzone taetig ist,
berichtet, dass nicht nur die Daten seiner Mitarbeiter von der Polizei
erhoben wurden, sondern auch von Besuchern. Dies obwohl diese in der
Sperrzonenzeit sowieso keinen Zutritt zum Geschaeft haben.
Diese Daten wurden jedenfalls mit der Meldedatei abgeglichen. Auf Nachfrage
des Unternehmers, an wen diese Daten weitergeleitet werden, insbesondere auf
sein konkretes Nachfragen, ob diese Daten an den US-Geheimdienst gehen,
erhielt der Unternehmer nur ausweichende bzw. nichtssagende Antworten.
Auch fuer diese Datenerhebung wird als Rechtsgrundlage das SPG genannt,
nicht dazu gesagt wurde jedoch, dass die Bekanntgabe dieser Daten freiwillig
ist und die Polizei keinen Rechtsanspruch darauf hat.
Denn gibt ein Unternehmer ohne konkrete Tatverdachtsmomente (etwa Betrug
durch einen Kunden/Mitarbeiter) Kunden- oder Mitarbeiterdaten an die Polizei
weiter, ohne dass er vorher die ausdrueckliche Zustimmung dieser Person
eingeholt hat, begeht der Unternehmer eine Datenschutzverletzung.
Die Polizei begeht eine solche Datenschutzverletzung im uebrigen auch, da
sie nur rechtmaessig beschaffte Daten verwenden darf und sich daher - wie im
vorliegenden Fall - bei einer Datenerhebung zur Gefahrenvorbeugung
vergewissern muss, dass zu den Daten die erforderlichen Zustimmungen
vorliegen.
Der Bushbesuch entpuppt sich fuer die Polizei offenbar mehr und mehr als
willkommener Vorwand, polizeistaatliche Methoden und Verletzung der
Buergerrechte im Grossversuch zu ueben.
(Arge Daten/gek.)
Quelle:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=34770vvc
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Update nach Redaktionsschluss:
> Patientendaten fuer die Polizei
"Die Presse" von heute, 20.Juni, berichtet darueber, bestaetigt vom
Innenministerium dass Arztpraxen entlang der "Bush-Route" von der Polizei
angehalten worden waren, Patientendaten weiterzugeben. Laut Polizei sei dies
keine Spionage-Aktion, sondern waere unter der Absicht geschehen, den
Patienten den Zutritt zu Praxen zu erleichtern, die in der Sperrzonen
liegen. Eventuell ermittelte Daten wuerden aber nicht an US-Geheimdienste
weitergegeben und sollen unmittelbar nach dem Staatsbesuch vernichtet
werden.
Die Wiener Aerztekammer sieht diese Ansinnen als krass rechtswidrig an.
Durch eine derartige "freiwillige Erleichterung fuer die Administration"
(wie es die Polizei formuliert) wuerden sich die Aerzte strafbar machen. Die
SPOe will diesbezueglich eine Anfrage an das Innenministerium stellen.
Naehere Infos:
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=p&ressort=euw&id=566026
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