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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Juni 2006; 19:13
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Asyl:

> Kein Pass -- kein Fluechtling

Botschaft sperrt Konventionsfluechtlinge aus

Die oesterreichische Botschaft in Addis Abeba verletzt systematisch den
Rechtsanspruch von Familienangehoerigen somalischer Konventionsfluechtlinge,
indem sie ihnen "aus Sicherheitsgruenden" ohne Identitaetsdokumente den
Zutritt verweigert. Sie verlangt von Fluechtlingen, sich entweder an die
somalische Botschaft, die zur Gaenze aus ihren Verfolgern zusammengesetzt
ist, oder an irgendeine aethiopische Behoerde zur Beschaffung von
Identitaetsdokumenten zu wenden.

Familienangehoerige von Konventionsfluechtlingen haben einen Rechtsanspruch
auf Gewaehrung desselben Schutzes. Sofern sie sich noch im Ausland befinden,
ist es noetig, bei der oesterreichischen Botschaft einen Antrag zu stellen.
Da die Botschaft in Addis Abeba aber Personen ohne Identitaetsdokumente den
Zutritt verweigert, koennen diese ihren Rechtsanspruch gar nicht geltend
machen. Die Botschaft und das Aussenministerium verlangen von ihnen, sich
zwecks Dokumentenbeschaffung an die eigenen Verfolger, die in der
Uebergangsregierung vertreten sind, zu wenden. Berichte von
Menschenrechtsorganisationen bestaetigen allerdings, dass derzeit keinerlei
Moeglichkeit existiert, sich offizielle somalische Dokumente zu besorgen,
vielmehr wuerde dadurch ein illegaler Handel mit Dokumenten gefoerdert. Die
Botschaft ist ausserdem der Ansicht, dass sich Personen ohne Dokumente auch
an aethiopische Behoerden wenden koennten. Da die Beziehungen zwischen
Somalia und Aethiopien allerdings hoechst gespannt sind, ist auch dies fuer
somalische Fluechtlinge nicht moeglich.
*Deserteurs- und Fluechtlingsberatung*

Kontakt: info@deserteursberatung.at
Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien
01/533 72 71



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