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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. Mai 2006; 18:01
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Asyl/Prozesse:
> Notwehr und Verfolgung
Mitteilung von Asyl in Not
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen mich Vorerhebungen wegen § 282 
Strafgesetzbuch (Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen) 
eingeleitet:
"Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, dass es 
einer breiten Oeffentlichkeit zugaenglich wird, zu einer mit Strafe 
bedrohten Handlung auffordert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu 
bestrafen."
Ich habe im Februar 2006 auf einer Veranstaltung der Gruenen in Innsbruck 
einen Vortrag zum neuen Asyl- und Fremdenrecht gehalten und dazu aufgerufen, 
Schutzraeume fuer Verfolgte zu schaffen, um deren Abschiebung zu verhindern. 
Seit 1. Jaenner 2006 werden naemlich auch Traumatisierte und Folteropfer 
verhaftet und gnadenlos in unsichere "Dublin-Staaten" deportiert. Dort sind 
sie neuerlichen Verletzungen ihrer Menschenrechte, neuer unmenschlicher 
Behandlung ausgeliefert. Dort werden sie eingesperrt und misshandelt; dort 
droht ihnen selbst die Weiterschiebung in den Tod.
Die "Tiroler Tageszeitung" berichtete unter dem Titel "Verein versteckt 
Asylwerber vor der Exekutive. Verstoss gegen Gesetz wird einkalkuliert" 
ausfuehrlich ueber meinen Besuch. Frau Prokops Tiroler Hilfswillige (FPOe 
und "Liste Federspiel") nahmen das zum Anlass, um "harte Massnahmen" gegen 
mich zu fordern. Offenbar ist die Innsbrucker Staatsanwaltschaft nun dieser 
Anregung gefolgt.
Worin besteht eigentlich die "strafbare Handlung", zu der ich aufgerufen 
habe? Das ist nachzulesen im beruechtigten Paragraphen 115 des Prokopschen 
Fremdenpolizeigesetzes:
"Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung 
aufenthaltsbeendender Massnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den 
unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der 
Europaeischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu 
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessaetzen zu bestrafen."
Diesen Paragraphen habe ich beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Er soll 
dazu dienen, NGOs einzuschuechtern. Bei mir wird das nicht gelingen. 
Verfolgungen dieser Art gehoeren zu meinem Berufsrisiko. Der Prozess wird 
Gelegenheit bieten, die permanenten Verletzungen der Menschenrechte durch 
oesterreichische Behoerden oeffentlich kundzutun.
Ich berufe mich auf mein Notwehrrecht (§ 3 StGB): "Nicht rechtswidrig 
handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen 
gegenwaertigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, 
Gesundheit, koerperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermoegen von sich 
oder einem anderen abzuwehren."
Fluechtlingen, die Oesterreich zurueckschiebt, drohen rechtswidrige Angriffe 
auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre koerperliche Unversehrtheit und ihre 
Freiheit. Sie davor zu schuetzen, ist nicht nur ein Recht, sondern eine 
selbstverstaendliche Pflicht.
*Michael Genner*
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