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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Mai 2006; 15:37
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Recht:
> Achtung, letzter Aufruf fuer alte Vereine!
Im Jahr 2002 wurde ein neues Vereinsgesetz beschlossen, indem etliche 
Bestimmungen fuer Vereinsstatuten enger gefasst wurden als das noch im alten 
Gesetz von 1951 der Fall war. Neu anzumeldende Vereine mussten seit 2002 ein 
dem neuen Recht konformes Statut besitzen, fuer bestehende gab es eine 
Uebergangsbestimmung. Diese Frist laeuft jetzt -- vier Jahre nach dem 
Inkrafttreten -- ab. Bis 30.Juni dieses Jahres muessen alle Vereine, deren 
Statut nicht den Bestimmungen entspricht, ein entsprechendes neues Statut 
beschliessen und bei der Vereinsbehoerde deponieren. Daher sollten alle 
Vereinsmeier, deren Verein vor dem 1.Juli 2002 angemeldet worden ist und die 
sich nicht ganz sicher sind, ob ihre Statuten dem "neuen" Gesetz 
entsprechen, dieses Statut auf Konformitaet ueberpruefen.
Wird die Frist versaeumt, droht eine amtswegige Liquidation. Dies ist auch 
bei Vereinen zu beachten, deren Taetigkeit schon lange faktisch eingestellt 
worden ist und niemandem abgehen wuerden, aber noch ein Vereinsvermoegen 
aufweisen. Die Bestimmungen ueber die Liquidation des Vermoegens sind 
naemlich aeusserst vage und bei unklaren oder nicht der jetzt gueltigen 
Gesetzeslage entsprechenden Aufloesungsbestimmungen, kann das Geld zugunsten 
eines gemeinnuetzigen Zwecks eingezogen werden. Ebenso koennte das der Fall 
sein, wenn die Statuten vorsehen, dass etwaiges Vermoegen einem anderen 
Verein zufallen soll, der selbst nicht mehr existiert oder ebenso wegen 
Statutenwidrigkeit mit 1.Juli aufgeloest wird. -br-
vereingesetz 2002: 
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Vereinsgesetz2002.doc
Vereinswesen - Muster fuer Statuten & Eingaben im Sinne des Vereinsgesetzes 
2002
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/vorlagen.asp
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