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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Mai 2006; 15:37
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Recht:
> Achtung, letzter Aufruf fuer alte Vereine!
Im Jahr 2002 wurde ein neues Vereinsgesetz beschlossen, indem etliche
Bestimmungen fuer Vereinsstatuten enger gefasst wurden als das noch im alten
Gesetz von 1951 der Fall war. Neu anzumeldende Vereine mussten seit 2002 ein
dem neuen Recht konformes Statut besitzen, fuer bestehende gab es eine
Uebergangsbestimmung. Diese Frist laeuft jetzt -- vier Jahre nach dem
Inkrafttreten -- ab. Bis 30.Juni dieses Jahres muessen alle Vereine, deren
Statut nicht den Bestimmungen entspricht, ein entsprechendes neues Statut
beschliessen und bei der Vereinsbehoerde deponieren. Daher sollten alle
Vereinsmeier, deren Verein vor dem 1.Juli 2002 angemeldet worden ist und die
sich nicht ganz sicher sind, ob ihre Statuten dem "neuen" Gesetz
entsprechen, dieses Statut auf Konformitaet ueberpruefen.
Wird die Frist versaeumt, droht eine amtswegige Liquidation. Dies ist auch
bei Vereinen zu beachten, deren Taetigkeit schon lange faktisch eingestellt
worden ist und niemandem abgehen wuerden, aber noch ein Vereinsvermoegen
aufweisen. Die Bestimmungen ueber die Liquidation des Vermoegens sind
naemlich aeusserst vage und bei unklaren oder nicht der jetzt gueltigen
Gesetzeslage entsprechenden Aufloesungsbestimmungen, kann das Geld zugunsten
eines gemeinnuetzigen Zwecks eingezogen werden. Ebenso koennte das der Fall
sein, wenn die Statuten vorsehen, dass etwaiges Vermoegen einem anderen
Verein zufallen soll, der selbst nicht mehr existiert oder ebenso wegen
Statutenwidrigkeit mit 1.Juli aufgeloest wird. -br-
vereingesetz 2002:
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Vereinsgesetz2002.doc
Vereinswesen - Muster fuer Statuten & Eingaben im Sinne des Vereinsgesetzes
2002
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/vorlagen.asp
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