**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Mai 2006; 15:37
**********************************************************

Recht:

> Achtung, letzter Aufruf fuer alte Vereine!

Im Jahr 2002 wurde ein neues Vereinsgesetz beschlossen, indem etliche
Bestimmungen fuer Vereinsstatuten enger gefasst wurden als das noch im alten
Gesetz von 1951 der Fall war. Neu anzumeldende Vereine mussten seit 2002 ein
dem neuen Recht konformes Statut besitzen, fuer bestehende gab es eine
Uebergangsbestimmung. Diese Frist laeuft jetzt -- vier Jahre nach dem
Inkrafttreten -- ab. Bis 30.Juni dieses Jahres muessen alle Vereine, deren
Statut nicht den Bestimmungen entspricht, ein entsprechendes neues Statut
beschliessen und bei der Vereinsbehoerde deponieren. Daher sollten alle
Vereinsmeier, deren Verein vor dem 1.Juli 2002 angemeldet worden ist und die
sich nicht ganz sicher sind, ob ihre Statuten dem "neuen" Gesetz
entsprechen, dieses Statut auf Konformitaet ueberpruefen.

Wird die Frist versaeumt, droht eine amtswegige Liquidation. Dies ist auch
bei Vereinen zu beachten, deren Taetigkeit schon lange faktisch eingestellt
worden ist und niemandem abgehen wuerden, aber noch ein Vereinsvermoegen
aufweisen. Die Bestimmungen ueber die Liquidation des Vermoegens sind
naemlich aeusserst vage und bei unklaren oder nicht der jetzt gueltigen
Gesetzeslage entsprechenden Aufloesungsbestimmungen, kann das Geld zugunsten
eines gemeinnuetzigen Zwecks eingezogen werden. Ebenso koennte das der Fall
sein, wenn die Statuten vorsehen, dass etwaiges Vermoegen einem anderen
Verein zufallen soll, der selbst nicht mehr existiert oder ebenso wegen
Statutenwidrigkeit mit 1.Juli aufgeloest wird. -br-

vereingesetz 2002:
http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Vereinsgesetz2002.doc

Vereinswesen - Muster fuer Statuten & Eingaben im Sinne des Vereinsgesetzes
2002
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/vorlagen.asp



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.



*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin