**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. April 2006; 18:14
**********************************************************
Letzte Worte
> Randbemerkungen
Der Fall Bakary J. ist wohl dem p.t. Publikum bekannt. Es handelt sich dabei 
um jenen Nigerianer, dem nach einer missglueckten Abschiebung von der 
Polizei eine Sonderbehandlung widerfahren sein soll -- das pruefen gerade 
die Gerichte und die Geschichte ist auch aeusserst medienevident.
Im Zuge der Debatte um den Fall kommen aber auch sehr denkwuerdige Dinge an 
die Oeffentlichkeit. Denn die Frage stellt sich doch, warum sich das 
Innenministerium immer wieder antut, "Schueblinge" mit oeffentlichen Linien 
zu transportieren, wenn man das doch in aller Stille und ohne einen 
unwilligen Flugkapitaen auch erledigen koennte. Immerhin wurden im Vorjahr 
30 Personen mit acht Charterfluegen zwangsweise in ihre Heimat verfrachtet, 
was in der Regel nur bei sehr problematischen Faellen passiert -- etwa, wenn 
jemand sich bereits erfolgreich seiner Abschiebung widersetzt hat. Das immer 
so zu machen waere doch ganz im Sinne einer reibungslosen "Repatriierung". 
Nun, so stellte sich heraus, waere das viel zu teuer: Ein einziger solcher 
Fall kostet 40.000 Euro (wie wir den Salzburger Nachrichten, 21.4., 
entnehmen duerfen). Doch immerhin war die Durchsetzung eines 
Abschubbescheids letztes Jahr das 30mal wert. Fuer manche Dinge muss halt 
eben doch noch Geld da sein.
Eine andere Sache stimmt auch bedenklich. Die ist sogar Guenter Ecker vom 
ansonsten nicht sonderlich kritischen Verein Menschenrechte so sauer 
aufgestossen, dass er extra deswegen eine Aussendung produzierte: Der Anwalt 
von Bakary J. ist Nicolaus Rast, der Anwalt der Polizei der einschlaegig 
bekannte Farid Rifaat. Und wenn sie wegen dieses Falls zu Gericht gehen, 
koennen sie sich ein Taxi teilen -- denn sie betreiben in der Wiener 
Innenstadt eine gemeinsame Kanzlei am Schmerlingplatz 3/Tuer 6. Also 
zumindest die Optik ist schief...
-br-
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht 
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine 
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als 
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann 
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin