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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Maerz 2006; 15:50
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Recht/s:
> Ulrichsberg 2005: ZeugInnen gesucht!
Fuer die neue Verhandlung gegen E., der waehrend der Proteste gegen das
Ulrichsbergtreffen festgenommen und verurteilt worden war, werden dringend
ZeugInnen gesucht!
Nachdem im Dezember des Vorjahres der Unabh. Verwaltungssenat erklaerte, die
Verhaengung der Schubhaft gegen E. sei rechtswidrig gewesen, sieht der "AK
gegen den Kaerntner Konsens" der neuen Hauptverhandlung optimistisch
entgegen.
Die Festnahme von E. war am 17.9.2005 erfolgt, im Zuge einer spontanen
Demonstration vom Kundgebungsort am Krumpendorfer Bahnhof in Richtung
Waffen-SS-Treffen, als die BeamtInnen versuchten, die Demo am Weitergehen zu
hindern. Die Polizei wollte immer wieder AktivistInnen dazu veranlassen, auf
den Gehsteig zu gehen, damit "der Strassenverkehr nicht behindert wuerde".
Die Situation eskalierte, als einige DemoteilnehmerInnen in den vorderen
Reihen damit beginnen wollten, sich zwischen die PolizeibeamtInnen zu
draengen, um ein Weitergehen zu ermoeglichen. Hoffnungslos ueberforderte
DorfpolizistInnen schnappten sich den Erstbesten, in diesem Fall E., und
nahmen ihn wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" fest. Drei Tage
spaeter wurde er im Schnellverfahren zu 9 Monaten bedingt auf 3 Jahre
verurteilt sowie ein Aufenthaltsverbot fuer 10 Jahre verhaengt.
In der Berufungsinstanz wurde vom Oberlandesgericht Graz das Urteil aus dem
Schnellverfahren wegen diverser Unklarheiten in der Beweiswuerdigung zur
Gaenze aufgehoben. Praktisch heisst das soviel wie: zurueck an den Start -
eine neue Hauptverhandlung am Landesgericht Klagenfurt/Celovec kommt auf E.
zu.
ZeugInnen, die aussagen koennen, was E. auf der Demonstration tatsaechlich
genau gemacht (oder nicht gemacht) hat bzw. ZeugInnen, die das Eingreifen
der PolizeibeamtInnen und die Festnahme beobachtet haben, werden gebeten,
sich zu melden unter rechtshilfe@u-berg.at!
Darueber hinaus bitten wir euch immer noch dringend um Spenden fuer die
Verfahrenskosten, leider haben die juristischen Siege keine positiven
finanziellen Folgen fuer E...
(http://www.u-berg.at, bearb.)
Konto-Nr.: 285-353-950-00, lautend auf VK Rechtshilfe (GaJ), Erste Bank, BLZ
20111; IBAN: AT422011128535395000 / BIC: GIBAATWW
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