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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Maerz 2006; 15:56
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Asyl/Recht/Protest:
> Rechtsluecke als Abschiebungsgrund
Seit 1. Jaenner dieses Jahres koennen AsylwerberInnen, die
OesterreicherInnen geheiratet haben, ihren Antrag auf eine
Niederlassungsbewilligung nur mehr aus ihrem Herkunftsland stellen. Bis Ende
2005 war es moeglich, diesen Antrag in Oesterreich zu stellen,
AsylwerberInnen mussten allerdings ihren Asylantrag zurueckziehen. Da seit
dem Herbst 2005 die meisten Antraege nicht mehr behandelt wurden und das
neue Gesetz keine Uebergangsfristen vorsieht sind zahlreiche Personen ueber
Nacht in die Illegalitaet gestossen worden. Ihnen droht die Abschiebung, den
oesterreichischen EhepartnerInnen der (zumindest zeitweilige) Verlust des
Ehepartners. Diese Vorgehensweise der Republik Oesterreich stellt jedenfalls
einen Verstoss gegen das Recht auf Familienleben dar, bedeutet fuer viele
Asylwerber aber auch eine direkte Gefaehrdung, weil sie ja ihren Asylantrag
nicht zurueckgezogen haben, weil sie im Herkunftsland nicht mehr gefaehrdet
waeren, sondern weil sie als Ehegatten von OesterreicherInnen einen sicheren
Aufenthaltstitel erwartet haben.
Aktuell ist der Fall der Eheleute Adolf Brichta und Zou Youeying. Youeying
wurde verhaftet, einen Monat in Schubhaft gesperrt und dann an Haenden und
Fuessen gefesselt nach China abgeschoben. In dieser Zeit konnte das Ehepaar
lediglich einige Male durch die Trennscheibe in einem speziell gesicherten
Kontaktraum des Polizeianhaltezentrums sprechen. Abschliessend schickte die
Fremdenpolizei Brichta auch noch eine Rechnung von 6079 Euro fuer Schubhaft
und Abschiebung.
Die Asylkoordination Oesterreich und SOS Mitmensch bittet in diesem
Zusammenhang, Protestmails an das Innenministerium zu schicken:
liese.prokop@bmi.gv.at
(asylkoo, SOS/bearb.)
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