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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Maerz 2006; 15:56
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Asyl/Recht/Protest:
> Rechtsluecke als Abschiebungsgrund
Seit 1. Jaenner dieses Jahres koennen AsylwerberInnen, die 
OesterreicherInnen geheiratet haben, ihren Antrag auf eine 
Niederlassungsbewilligung nur mehr aus ihrem Herkunftsland stellen. Bis Ende 
2005 war es moeglich, diesen Antrag in Oesterreich zu stellen, 
AsylwerberInnen mussten allerdings ihren Asylantrag zurueckziehen. Da seit 
dem Herbst 2005 die meisten Antraege nicht mehr behandelt wurden und das 
neue Gesetz keine Uebergangsfristen vorsieht sind zahlreiche Personen ueber 
Nacht in die Illegalitaet gestossen worden. Ihnen droht die Abschiebung, den 
oesterreichischen EhepartnerInnen der (zumindest zeitweilige) Verlust des 
Ehepartners. Diese Vorgehensweise der Republik Oesterreich stellt jedenfalls 
einen Verstoss gegen das Recht auf Familienleben dar, bedeutet fuer viele 
Asylwerber aber auch eine direkte Gefaehrdung, weil sie ja ihren Asylantrag 
nicht zurueckgezogen haben, weil sie im Herkunftsland nicht mehr gefaehrdet 
waeren, sondern weil sie als Ehegatten von OesterreicherInnen einen sicheren 
Aufenthaltstitel erwartet haben.
Aktuell ist der Fall der Eheleute Adolf Brichta und Zou Youeying. Youeying 
wurde verhaftet, einen Monat in Schubhaft gesperrt und dann an Haenden und 
Fuessen gefesselt nach China abgeschoben. In dieser Zeit konnte das Ehepaar 
lediglich einige Male durch die Trennscheibe in einem speziell gesicherten 
Kontaktraum des Polizeianhaltezentrums sprechen. Abschliessend schickte die 
Fremdenpolizei Brichta auch noch eine Rechnung von 6079 Euro fuer Schubhaft 
und Abschiebung.
Die Asylkoordination Oesterreich und SOS Mitmensch bittet in diesem 
Zusammenhang, Protestmails an das Innenministerium zu schicken: 
liese.prokop@bmi.gv.at
(asylkoo, SOS/bearb.)
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