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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Maerz 2006; 17:13
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Asyl/Recht/EU:

> Der gemeinsame Nenner ist wohl der kleinste

Die Asylpolitik der EU

Die Diskussion ueber das Menschenrecht auf Asyl wird hierzulande meist aus
einem engen oesterreichischem Blickwinkel heraus gefuehrt. Es werden dabei
zu Recht die Verschaerfungen im Asylrecht und die ueber weite Strecken
verfassungswidrigen Bestimmungen und Praktiken im oesterreichischen
Asylwesen kritisiert. Bekanntlich muss selbst der UNHCR oefters gegen die
oesterreichische Asylgesetzgebung einschreiten. Doch ist die schrittweise
Zerschlagung des Rechts auf Asyl keine oesterreichische Spezialitaet,
sondern fundamentaler Bestandteil der EU-weiten Abschreckungsstrategie gegen
Fluechtlinge. Eine Analyse der Asylpolitik der EU ergibt daher ein noch
schrecklicheres Bild als die isolierte Betrachtung der oesterreichischen
Asylpolitik.

Wie bei allen Politikfeldern der EU sind die jeweiligen Ziele sehr positiv
formuliert und auf den ersten Blick durchaus unterstuetzenswert. So
formuliert die EU ihr Ziel als Kampf fuer "mehr Rechtssicherheit und
Klarheit fuer die Asylwerber" und tritt ein fuer die Schaffung von
"Mindeststandards, die in jedem Land der EU gelten muessen". Es soll
"schrittweise der Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts vorangetrieben werden, der allen offen steht, die wegen besonderer
Umstaende rechtmaessig in der Gemeinschaft um Schutz nachsuchen"
(Zielformulierung 2003). Das klingt gut. Wer sollte nicht dafuer eintreten?
Obwohl die Formulierung "rechtmaessig in der Gemeinschaft um Schutz
nachsuchen" schon die Alarmglocken bei EU-Kennern zum Laeuten bringt. Was
bedeutet fuer einen Fluechtling "rechtmaessig"? Dazu aber spaeter.

Einheitliche Regeln erscheinen jedenfalls sinnvoll vor dem Hintergrund, dass
z.B. tschetschenische Fluechtlinge in Oesterreich zu 90% politisches Asyl
erhalten, in Deutschland lediglich 3% und in der Slowakei hingegen praktisch
0%. Alle drei Staaten gehoeren der EU an. In Oesterreich duerfen sie
bleiben, waehrend die Slowakei und Polen diese Fluechtlinge zurueck zu ihren
Verfolgern deportieren. Was heisst in diesem Zusammenhang ein einheitliches
Asylverfahren? Bedeutet dies, dass alle Mitgliedstaaten der EU in Zukunft
tschetschenische Fluechtlinge zu 90% als Asylanten anerkennen oder nur mehr
zu beispielsweise zu 3% wie aktuell in Deutschland? Alle bisherigen
Erfahrungen zeigen, dass eine EU-weite Anpassung in
Menschenrechtsangelegenheiten immer auf dem niedrigeren Niveau stattfindet,
anstatt dass die asylfeindlicheren Laender sich den asylfreundlicheren
anpassen. Vereinheitlichung ist also in diesen Faellen durchwegs
gleichzusetzen mit Verschaerfung der Bestimmungen fuer Asylwerber. Die
anschliessend angefuehrten Vorhaben der EU lassen jedenfalls den Eindruck
zu, dass dieses neue Konzept der Asylpolitik in seiner Substanz das
individuelle Recht auf Asyl zerstoeren soll.

Die EU-weiten Strategien heissen im Einzelnen:

•· Anhalte- und Abschiebelager ausserhalb der EU

•· Liste sicherer Drittstaaten

•· Regionale Schutzzonen

•· Bestrafung der Helfer

•· Nivellierung auf niedrigstem Niveau

Sicherheit und das Recht auf Asyl

Innerhalb der EU werden das Asylwesen und grundsaetzliche Asylpolitik
paradoxerweise als Sicherheitsproblem behandelt. Zustaendig fuer Asylpolitik
sind daher die Innen-, Polizei- und Justizminister. Nicht etwa die Sozial-
oder Integrationsminister. Damit wird die Asylfrage automatisch zu einer
Sicherheitsfrage und Asylwerber folglich zu "Bedrohung der inneren
Sicherheit".

Als es im marokkanischem Ceuta und Melilla einigen Fluechtlingen gelang
ueber den Grenzzaun zu klettern, hiess es im ORF (Mittagsjournal 5.10.2005),
dass "trotz erhoehter Sicherheitsmassnahmen es Fluechtlingen gelungen ist,
in Marokko ueber die Grenze zu gelangen. Fuenf Fluechtlinge mussten dabei
das Leben lassen". Dass die Sicherheitsmassnahmen der EU verantwortlich fuer
den Tod der Fluechtlinge waren, kam dem ORF nicht in den Sinn. Es ist aber
nicht immer so leicht wie in diesem Fall, das New-Speak der EU zu
durchschauen.

In ihrer Selbstgefaelligkeit faellt der EU seit Jahren nichts anderes ein,
als die Grenzen dichtzumachen und die Stacheldrahtzaeune zu erhoehen. Das
wird als Erfolg verbucht. In diesem politischen Umfeld ist es dann nicht
mehr weit, Fluechtlinge reflexhaft mit Kriminellen oder "Illegalen"
gleichzusetzen, deren Einreise nach Europa zu verhindern waere.

Dies wird durch die Asylpraxis dokumentiert: Seit Jahren werden immer
weniger Asylwerber von der EU als Fluechtlinge gemaess der Genfer Konvention
akzeptiert. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten der EU, verfolgten Menschen
Asyl zu gewaehren, sinkt. Aus Sicherheitspolitik wird
Asylverweigerungspolitik, und das ist eindeutig gegen die Genfer
Fluechtlingskonvention und die Europaeische Menschenrechtskonvention. Hie
werden Menschenrechte gebrochen.

Einige Tatsachen

Vorerst einige Tatsachen , die in diesem Zusammenhang wichtig sind:

•· Es ist uebliche Praxis vieler EU-Staaten, Asylwerber bereits direkt an
der Grenze zurueckzuweisen, ohne dass sie die Moeglichkeit erhalten einen
formalen Asylantrag zu stellen.

•· Es ist nicht ungewoehnlich, dass Grenzbeamte standhaft die Ohren
verschliessen, wenn Fluechtlinge korrekt um Asyl ansuchen. Sie werden ohne
Verfahren zurueckgeschoben. Das ist ein klarer Bruch rechtsstaatlicher
Prinzipien.

•· Es ist fuer Menschenrechts- und Fluechtlingsorganisationen sehr schwer
bis unmoeglich, sich Zutritt zu Fluechtlingslagern und
Schubhaftgefaengnissen zu verschaffen um zu ueberpruefen, ob ein faires
Verfahren gewaehrleistet wird. Als Folge bleiben Uebergriffe und
Willkuerakte so gut wie ungestraft.

•· Das Non Refoulement- Prinzip der Genfer Fluechtlingskonvention wird in
weiten Breichen ausser Acht gelassen. Dieses Prinzip bedeutet, dass kein
Fluechtling ueber die Grenze zurueckgeschickt werden darf, wenn dadurch sein
Leben und seine Freiheit bedroht werden koennte.

•· Tatsache ist: Unter den Augen der EU werden Fluechtlinge aus
EU-Mitgliedstaaten direkt zu ihren Folterern zurueckgeschoben, werden
Fluechtlinge aus Afrika, die die Ueberfahrt nach Europa geschafft haben, von
Laendern wie Spanien, Italien oder Portugal in Charterflugzeugen nach
Marokko, Libyen oder anderswo zurueckgeflogen und dort in weiterer Folge
einfach in der Wueste ausgesetzt.

•· Es werden Fluechtlinge mittels Kettenabschiebungen ueber so genannte
"sichere Drittlaender" direkt in das Herkunftsland deportiert. Dies ist eine
echte Schande fuer die Staaten der EU. Bei diesen verbrecherischen
Handlungen werden die Nachbarstaaten der EU gezwungen mitzumachen und
gleichsam die politische Drecksarbeit zu erledigen. Denn wenn sie nicht als
Handlanger mitspielen, wir ihnen einfach die Wirtschaftsfoerderung bzw.
Entwicklungshilfe gestrichen oder eine moegliche zukuenftige
EU-Mitgliedschaft blockiert ( gilt fuer die Ukraine, Rumaenien,
Weissrussland, Marokko oder Tunesien).

•· Tatsache ist, dass grosse Abschiebelager bereits innerhalb der EU
existieren: z.B. auf den Kanarischen Inseln, in Sueditalien, in Spanien
etc.; sie sind der Ausgangspunkt fuer Massenabschiebungen nach Nordafrika.
Von dort werden sie dann weiterdeportiert oder sich selbst ueberlassen.
Diese "Behandlung" ueberleben viele Fluechtlinge nicht. Tatsache ist auch,
dass ausserhalb der Grenzen der EU solche Abschiebelager mit Know-how und
oft auch mit finanzieller Hilfe der EU betrieben werden (Tunesien; Marokko,
Libyen).

•· Auf der anderen Seite leben hunderttausende illegalisierte Fluechtlinge
innerhalb der Staaten der EU, staendig in der Angst vor den Behoerden und
der drohenden Verhaftung. Sie haben keine (gueltigen) Papiere und laufen
Gefahr, bei einem Aufgriff sofort abgeschoben zu werden. Sie arbeiten als
billigste Erntehelfer auf den Plantagen in Spanien, Portugal oder Italien;
sie sind auf Grossbaustellen schutzlos den Unternehmern ausgeliefert; sie
arbeiten als billige Sklaven in den Haushalten der Reichen; werden zur
Prostitution gezwungen oder muessen rund um die Uhr in den feinen
Restaurants der Tourismusindustrie arbeiten. Da sie keine Papiere haben,
koennen sie sich bei Uebergriffen nicht zur Wehr setzen.

Anhalte- und Abschiebelager ausserhalb der EU

Diese "Vision" einer Fluechtlingspolitik wird seit Jahren in der Gremien der
EU diskutiert. Vor allem Tony Blair, Otto Schily und Oesterreichs
Innenminister - derzeit Innenministerin Prokop, setzen sich dafuer ein. Die
genannten Lager werden diplomatisch als "Unterstuetzungszentrum"
umschrieben, in denen Asylwerber, die nach Europa einreisen wollen, bereits
ausserhalb der EU festgehalten werden und entsprechend der Beduerfnisse der
EU selektiert werden. Die einen werden dann, wenn sie aufgrund ihrer
Qualifikationen politisch in das Konzept passen als Fluechtlinge akzeptiert,
der Rest wird erfahrungsgemaess als Wirtschaftsfluechtling diskreditiert
oder als Krimineller - Motto: Terroristen tarnen sich als Fluechtlinge -
verleumdet und zurueckgeschoben. Diese Vorhaben der EU laeuft darauf hinaus,
dass Fluechtlingen generell das Recht verwehrt werden soll, in ihrem
Wunschland einen Asylantrag stellen zu koennen, der in einem fairen
Verfahren individuell geprueft wird, einfach deshalb, weil sie gar nicht in
die Festung Europa hineingelassen werden. Dafuer sorgen dann gesetzlich,
polizeiliche, militaerische und technische Abwehrsysteme. Das Recht auf Asyl
und natuerlich vor allem der Fluechtlinge selbst bleiben dann auf der
Strecke. Sie werden dem Egoismus der EU geopfert.

Vor diesem Hintergrund sind Aeusserungen oesterreichischer Politiker zu
verstehen, wonach die Menschenrechtskonvention insgesamt neu zu ueberdenken
waere. Naemlich ob ein Fluechtling weiterhin das Recht haben darf, in einem
Land seiner Wahl persoenlich um Asyl ansuchen zu duerfen. Doch noch ist es
nicht ganz so weit. Es gibt zwar bereits vereinzelt solche mehr oder weniger
geheimen Lager, doch straeuben sich die Laender, in denen diese
Aufnahmezentren errichtet werden sollten gegen diese Plaene der EU.
Einerseits verlangen sie lukrative Gegengeschaefte (Wirtschaftshilfe,
militaerische Aufruestung, Duldung ihres oft voelkerrechtswidrigen
Verhaltens) oder sie machen sich lustig indem sie z.B. sagen, Deutschland
sei als "Weltmeister" im Bau von Lagern bekannt, und diese Know-how brauche
es nun wirklich nicht zu exportieren.

Unabhaengig davon ist die Frage nicht geklaert, welches Recht in solchen
Lagern gelten soll: das Recht der EU, oder das desjenigen Landes, in dem das
Lager steht. Betreuen dort Beamte der EU die Fluechtlinge oder Beamte des
jeweiligen Nationalstaates ausserhalb der EU.

Unabhaengig von den offenen Fragen und den Protesten vieler europaeischer
Fluechtlingsorganisationen will die Frau Innenministerin Prokop dieses
Projekt waehrend der Zeit der oesterreichischen Ratspraesidentschaft der EU
vorantreiben.

Liste sicherer Drittstaaten

Das Prinzip der "sicheren Drittstaaten" bedeutet, dass ein Fluechtling im
Schnellverfahren in dieses "sichere" Land zurueckgewiesen werden kann, wenn
er/sie auf der Flucht ein solches Land passiert hat. Dann ist dieses Land -
der sichere Drittstaat - fuer das Asylverfahren zustaendig. Diese Regelung
existiert seit Jahren fuer die Mitgliedsstaaten der EU und zahlreiche
Nachbarlaender der EU. Nun soll diese Regelung entsprechend dem Wunsch nach
einer einheitlichen Asylpolitik auch auf die Staaten Osteuropas,
Suedamerikas und insbesondere Afrikas ausgedehnt werden (z.B. fuer Ghana,
Benin, Botswana, Senegal, etc..).


Diese "sicheren" Drittstaaten sollen auf einer Liste festgehalten werden.
Kommt ein Asylwerber aus so einem Land, wird er automatisch
zurueckgeschickt. Die Liste ist sehr umfangreich und wurde vom Rat der EU
bereits im Februar 2006 beschlossen. Das EU-Parlament hat allerdings noch
nicht seinen Segen dazu gegeben. Wenn nun die gesamte EU von sicheren
Drittstaaten umgeben ist, gibt es logischerweise keine Moeglichkeit mehr,
auf dem Landweg in die EU zu fluechten und dort Asyl zu beantragen und ein
faires individuelles Verfahren zu bekommen.

Um die Zurueckweisung / Abschiebung leichter und kostenguenstiger
durchfuehren zu koennen will die EU in Zukunft gemeinsame Charterflugzeuge
organisieren. In diesem Fall waere es noch schwerer zu kontrollieren, unter
welchen Bedingungen und Zwangsmassnahmen Deportationen durchgefuehrt werden.
Vor diesem Hintergrund wird in absehbarer Zeit das Endziel der EU erreicht
sein: Die EU ist fluechtlingsfrei!

Regionale Schutzzonen

Regionale Schutzzonen sollen eine Art Reservat in Staaten ausserhalb der EU
sein, in die ohne individuelle Pruefung Asylwerber abgeschoben werden
koennen. Die Schutzzonen waeren dann vergleichbar mit "sicheren
Drittstaaten". Geplant waren solche Zonen urspruenglich fuer Tuerkei,
Somalia, Iran, Marokko, Rumaenien, Kroatien, Ukraine und Albanien. Derzeit
ist auch noch Moldawien, Belarus, und Tansania in Ostafrika im Gespraech.
Sie haben die Aufgabe, Fluechtlinge an der weiteren Flucht in die EU zu
hindern. Sie sind sozusagen die Subunternehmer der EU Innenminister. Wenn
die Handlanger in diesen Staaten nicht die Wuensche der EU erfuellen, wird
der Druck auf sie erhoeht, z.B. in Form von Streichung von finanziellen
Hilfen, politische Isolation etc. Wenn in diesen Laendern die Menschenrechte
verletzt werden, wird allerdings seitens der EU erfahrungsgemaess auf sie
kein Druck ausgeuebt. Dann schweigt Europa!

Freundlich begruendet werden diese Schutzzonen als sinnvolle Massnahmen fuer
die Fluechtlinge, naemlich in der Naehe ihrer Herkunftsregion "bessere
Wartebedingungen" fuer ein Asylverfahren zu haben als in ihrem Wunschland
innerhalb der EU. Im EU-Jargon heissen diese Lager "heimatnahe
Unterbringung", die das Risiko einer lebensgefaehrlichen Flucht verhindern
soll; so wird das Projekt Abschottung der EU vor Fluechtlingen noch
heuchlerisch als humanitaere Tat verbraemt. Das einige dieser ausgewaehlten
Laender nicht einmal einschlaegige Schutzabkommen fuer Fluechtlinge
unterschrieben haben, stoert die EU nicht.

Bestrafung der HelferInnen

Damit der Prozess zur Zerschlagung des Menschenrechtes auf Asyl auf
moeglichst geringen Widerstand innerhalb der EU stoesst, muessen neben der
begleitenden Medienkampagne gegen Fluechtlinge auch die Sprachrohre und
Interessensvertreter der Fluechtlinge mundtot gemacht werden. Dazu ist es
notwendig sie zu kriminalisieren: Unterstuetzung fuer Asylwerber, Verstecken
von Asylwerbern bzw. Verhindern von Abschiebungen wird strafbar. In
Oesterreich ist es ab 01.01.2006 so weit. (Bis zu 6 Monaten Gefaengnis
drohen den Unterstuetzern von Fluechtlingen). In Deutschland gibt es seit
laengerem den so genannten "Denuntiationsparagaphen" im Fremdengesetz, in
anderen Staaten existieren aehnliche Bestimmungen. Dieser
Denuntiationsparagaph verpflichtet oeffentliche Stellen und beispielsweise
die dort angestellten Sozialarbeiter, Menschen ohne Papiere der
Auslaenderpolizei zu melden. Falls sie dem nicht nachkommen, droht ihnen
strafrechtliche Verfolgung.

Standardisierung auf niedrigstem Niveau

Die EU will bis zum Jahre 2010 ein einheitliches Verwaltungsdenken in
Fluechtlingsangelegenheiten fuer alle EU-Mitgliedsstaaten schaffen. Dazu
heisst es beim Europaeischen Rat, es muesse eine wirklich gemeinsame
Asylpolitik und eine einzig geltende Prozedur fuer die Pruefung der
Asylantraege realisiert werden. Dies sowohl innerhalb als auch ausserhalb
(!!) der Grenzen der Europaeischen Union. Die gemeinsame Asylpolitik
ausserhalb der Grenzen der EU bedeutet wie schon erwaehnt den Auf- und
Ausbau von Schubhaftgefaengnissen und "Auffangzentren". In der Sprache der
EU wird das wie folgt formuliert: "Ausbau der Kapazitaeten der Laender in
der Ursprungs- oder Transitregionen, Fluechtlinge aufzunehmen". Hier wird
nichts anderes betrieben als bewusste Asylantenabwehr und Demontage des
Menschenrechtes auf Asyl. Denn jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat hat sich
voelkerrechtlich verpflichtet Fluechtlinge zu schuetzen. Dieser Schutz wird
nun hinfaellig, weil die Verantwortung fuer die Loesung des
Fluechtlingsproblems insgesamt an die Laender ausserhalb der EU abgeschoben
werden soll. Die garantierten Menschenrechte bleiben auf der Strecke.

Zusammenfassung:

Auch in Zukunft werden Krieg, Verfolgung, Elend und Hungerkatastrophen
Millionen Menschen zur Flucht zwingen. Kein noch so restriktives Gesetz,
kein noch so hochgeruesteter Grenzschutz wird verhindern koennen, dass sich
Fluechtlinge auf den Weg in die EU aufmachen. Auch wenn die Festung Europa
ihre Tore dichtmacht. Diese Politik fuehrt nur dazu, dass die Schlepper ihre
Preise erhoehen. Damit foerdert die reiche EU mit ihrer restriktiven
Asylpolitik die blutigen Profite der Schleuser und Schlepper. Wer also
wissen will, wie ernst es die EU mit den Menschenrechten nimmt, muss sich an
die Aussengrenzen der EU begeben, sei es in Ceuta in Marokko, Lampedusa bei
Sizilien oder an die Stacheldrahtzaeune im Osten der EU: dort werden keine
Sonntagsreden mehr geschwungen, dort werden die Fluechtlinge in den Tod
getrieben. Dort zeigt sich das wahre Wertesystem der EU.
*Rainer Klien*


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