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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Februar 2006; 22:14
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Kommentare der Anderen:

> Geschenke an Grasser

LohnsteuerzahlerInnen schenken dem Finanzminister Millionen


Auf das gewaltige von den LohnsteuerzahlerInnen nicht genutzte Potential von
Steuerrueckzahlungen im Wege der Arbeitnehmerveranlagung (dem frueheren
Jahresausgleich) macht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im OeGB
(GLB) aufmerksam:

Mehr als 200 Millionen Euro solcher Rueckzahlungen werden nicht in Anspruch
genommen, weil die Mehrheit der LohnsteuerzahlerInnen aus Unkenntnis ueber
ihre Ansprueche darauf verzichtet eine Veranlagung durch einen Antrag an das
zustaendige Wohnsitzfinanzamt durchzufuehren: Der Finanzminister kassiert
auf diese Weise ein sattes Koerberlgeld auf Kosten der
LohnsteuerzahlerInnen. Waehrend Konzerne, Unternehmer und Freiberufler mit
Hilfe von Steuerberatern ihre Steuerleistung zunehmend auf Null druecken,
wird bei den Lohnabhaengigen voll abkassiert.

Mit einer in Papierform oder auch Online moeglichen Antragstellung auf die
Veranlagung erhalten die AntragstellerInnen durchschnittlich 220 Euro
Steuerrueckzahlung. Welche Moeglichkeiten vorhanden sind zeigt eine Kampagne
der Arbeiterkammer Niederoesterreich, die 2004 mit einer konzentrierten
"Rueckholaktion" durchschnittlich 750 Euro Rueckzahlung fuer die 8.000 von
der Aktion erfassten AntragstellerInnen erreichte.

Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung koennen insbesondere Absetzbetraege fuer
Unterhaltsleistungen sowie Sonderausgaben fuer den Nachkauf von
Versicherungszeiten, freiwillige Personenversicherungen, Schaffung von
Wohnraum, Kirchenbeitraege oder Breitband-Internetzugaenge geltend gemacht
werden. Als Werbungskosten werden Spitals-, Kur- oder Begraebniskosten,
Kosten fuer auswaertige Berufsausbildung von Kindern und erhoehte Kosten
wegen Behinderung beruecksichtigt.

Geringfuegig Beschaeftigte mit einem Bruttoverdienst von weniger als 333,16
Euro (Stand 2006) erhalten auf Antrag eine Steuergutschrift als
"Negativsteuer" bis zu 110 Euro. AlleinverdienerInnen die den
Alleinverdienerabsetzbetrag nicht oder nur teilweise nutzen koennen bekommen
den Absetzbetrag auf Antrag ausbezahlt.

Der GLB weist insbesondere auch darauf hin, dass die Veranlagung bis zu
fuenf Jahre rueckwirkend moeglich ist und dadurch in Einzelfaellen eine
Steuerrueckzahlung von einigen tausend Euro moeglich ist. Wenn
LohnsteuerzahlerInnen im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung einen
Nachforderungsbescheid des Finanzamtes erhalten, koennen sie die freiwillige
Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege der Berufung
schriftlich zurueckziehen, wodurch die Nachzahlung hinfaellig ist. Dies gilt
allerdings nicht bei einer Pflichtveranlagung, etwa wenn mehrere Dienstgeber
oder andere Zusatzeinkuenfte vorliegen.
(Aussendung GLB)



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