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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 31. Jaenner 2006; 17:59
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Letzte Worte:

> Recht und Wirklichkeit

Die Jugoslawisch-Oesterreichische Solidaritaetsbewegung (JOeSB) hat ein
Problem. Sie hat 1200 Euro gesammelt, um die Verteidigung Slobodan
Milosevics zu finanzieren. Nur leider: Die JOeSBler koennen das Geld nicht
abheben. Denn die Bank Austria hat nach Angaben der JOeSB die Gelder
eingefroren. "Als Bedingung der Freigabe wurde eine von der JOeSB
auszufertigende Erklaerung beigefuegt, in der wir uns verpflichten sollen,
dass der Betrag ´weder direkt oder indirekt Herrn Milosevic und Personen
seines Umfelds zur Verfuegung gestellt wird´. Dabei wird auf die
EU-Verordnungen (EG) Nr. 2488/2000 sowie 1205/2001 verwiesen."

Nun wird Milosevic nicht auf 1200 Euro angewiesen sein. Und man muss auch
sagen, dass dieser nicht unbedingt zu den angenehmsten Zeitgenossen zaehlt.
Aber in einem Fair Trial hat er ein Anrecht auf Verteidigung -- dafuer Geld
zu sammeln kann daher wohl nicht rechtswidrig sein.

Auch die EU-Kommission sieht das so. Die JOeSB zitiert ein Schreiben des
Generaldirektors der Europaeischen Kommission fuer Auswaertige Beziehungen
vom 15.12.2003 an G.W.Becher im deutschen Bundesministerium fuer Wirtschaft
und Arbeit wird festgestellt: "Dagegen stellt das Ansammeln von Geldmitteln
auf einem Konto, zu dem Herr Milosevic keinen Zugang hat, sondern das
ausdruecklich als fuer seine gesetzliche Verteidigung bestimmt ist, als
solches keine Verletzung dieser Bestimmung dar."

Nun ja. Die Bank Austria sieht das nicht so. Was bleibt den JOeSB-Leuten?
Sie koennen ein Verfahren anstrengen, um Geld einzuklagen, das fuer einen
Rechtsstreit gedacht war, wofuer sie selbst wieder Geld braeuchten -- denn
das Prozessrisiko bei einem Zivilverfahren liegt bekanntlich oft genug weit
ueber dem eigentlichen Streitwert und der Prozessausgang ist nicht sicher.
Oder sie unterzeichnen ein Dokument, in dem drinnensteht, dass sie das Geld
nicht widmungsgemaess verwenden. Wenn sie sich nicht daran halten, sind sie
vertragsbruechig, wenn sie es doch tun, ist es Spendenhinterziehung -- sonst
bliebe nur mehr der muehselige und teure Weg, jedem Spender das Geld wieder
rueckzuueberweisen (wodurch wiederum die Banken verdienen, was ja wohl nicht
Ziel der Aktion gewesen sein kann). Die dritte Moeglichkeit: Sie lassen das
Geld am Konto liegen -- damit gehoert es de facto bis zum Sankt
Nimmerleinstag der Bank Austria. Auch nicht gerade befriedigend.

So ein Rechtsstaat ist schon was Feines...
-br-


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