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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 10. Jaenner 2006; 18:41
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Das Letzte:

> Neue juristische Erkenntnisse

"Volksanwalt Mag. Stadler: Kein Recht auf Abtreibung

Interdisziplinaere Tagung zum Status ungeborener Kinder

Wien (OTS) - Am 19.12.2005 wurde in der Volksanwaltschaft auf Einladung des
sachzustaendigen Volksanwaltes Mag. Ewald Stadler eine Tagung zum Status
ungeborener Kinder abgehalten. Anlass hiefuer war eine Entscheidung der
Volksanwaltschaft, in welcher der verpflichtende Lehrausgang von Kindern
einer vierten Hauptschulklasse in eine nach wirtschaftlichen Grundsaetzen
gefuehrte Wiener Abtreibungsklinik beanstandet wurde.

Diese Entscheidung, fuer die Volksanwalt Mag. Stadler verantwortlich
zeichnet, hat bereits mehrere positive Reaktionen aus der Rechtswissenschaft
nach sich gezogen und wurde dem interessierten Publikum vorgestellt.
Wesentlicher Inhalt dieser Entscheidung - die im Buero des Volksanwaltes
Mag. Stadler angefordert werden kann - ist, dass nach der geltenden
Rechtslage ein Schwangerschaftsabbruch auch innerhalb der ersten drei Monate
(§97 Abs. 1 StGB) rechtswidrig ist und ein 'Recht auf Abtreibung' nicht
besteht. [...]"

Quelle:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20051228_OTS0052&ch=politik

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Kommentar:

In §97 Abs.1 Ziffer 1 StGB ist der Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt
nach vorhergehender Beratung innerhalb der ersten drei Monate nicht
strafbar. Weiters darf niemand (Abs.3 Ziffer 3 cit.leg.) wegen der
Durchfuehrung eines straflosen Schwangerschaftsabbruches "in welcher Art
immer benachteiligt werden". Damit stellt der Gesetzgeber eindeutig fest,
dass eine solche Person sogar unter einem besonderen Schutz seiner
Handlungsfreiheit steht. Die oesterreichische Rechtsordnung sieht bei
Rechtsbruechen prinzipiell eine Strafbarkeit oder zumindest eine Ahndung in
anderer Form vor -- also wieso soll ein strafloser Schwangerschaftsabbruch
rechtswidrig sein?

Der Jurist Ewald Stadler duerfte seine Behauptung wohl aus dem selben
Rechtslehrbuch gezogen haben, dass auch Joerg Haider benutzt, wenn er
versucht, herauszufinden, wer fuer die Aufstellung von Ortstafeln zustaendig
ist.

Das ist die gute alte FPOe-Schule (egal wie der Verein gerade heisst):
Stelle eine Behauptung auf, auch wenn du sie nicht beweisen kannst,
irgendwer wird sie schon glauben! -br-


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