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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. Dezember 2005; 19:09
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Schoener Wohnen:
> Mietrechtsnovelle fuer die Hausherren
Die letzte Woche im Justizausschuss behandelte Mietrechtsnovelle 2006 bringt 
weitere Verschlechterungen fuer Mieter. Der Entwurf soll so bald wie 
moeglich im Parlament beschlossen worden, um eine weitere Begutachtung durch 
Mieterorganisationen oder die AK zu umgehen. Bereits bei der letzten 
Mietrechtsnovelle im Jahr 2000 wurden den Mieter zahlreiche Nachteile 
aufgebuerdet. Durch die Novelle 2006 muessen Mieter bei Sanierungen 
neuerdings mit deutlich hoeheren Mieten rechnen.
Die Verschlechterungen fuer Mieter im einzelnen:
* Der Vermieter darf sich aus den Mietzinsreserven bis zu 40 Prozent (!) 
entnehmen und muss diesen Betrag nicht mehr fuer Erhaltungsinvestitionen 
einsetzen. Da der Ueberschuss der Mietzinseinnahmen der letzten zehn Jahre 
doch haeufig fuer Reparaturen verwendet wurden, drohen durch die 
beabsichtigte Kuerzung starke Mietzinsanhebungen im Falle groesserer 
Haussanierungen.
* Fuer Wohnungen in Dachaufbauten (also renovierten ehemaligen Dachboeden) 
und irgendwelchen Zubauten gibt es ueberhaupt keinen Mieterschutz mehr. 
Dadurch haben die betroffenen Mieter z.B. keinen gesetzlichen Anspruch auf 
Betriebskostenabrechnungen oder Erhaltungsverpflichtungen des Vermieters 
mehr.
* Das Recht auf Mietzinsueberpruefung wird fuer Mieter von gemeinnuetzigen 
Wohnbauvereinigungen wie bei privaten Vermietern auf drei Jahre verkuerzt. 
Das bedeutet, dass der Mieter nach drei Jahren einen gesetzwidrig 
ueberhoehten Mietzins nicht mehr bekaempfen kann.
* Wird ein befristeter Mietvertrag vom Vermieter nach Ablauf der Befristung 
nicht beendet, wird der Mietvertrag nur noch auf drei Jahre verlaengert 
anstatt wie jetzt automatisch unbefristet weiterzulaufen.
Minimale Verbesserungen im urspruenglichen Entwurf wurden so stark 
verwaessert, dass sie fuer Mieter kaum ins Gewicht fallen:
* Die neue Bestimmung ueber den Ersatzanspruch bei kaputten Heizthermen ist 
nur eine geringfuegige Verbesserung. Trotz der hohen Richtwertmieten gilt 
nach wie vor: Nicht der Vermieter muss eine kaputte Heiztherme ersetzen, 
sondern der Mieter muss die neue Therme bezahlen. Nur wenn der Mieter 
innerhalb von zehn Jahren auszieht, kann er eine Rueckzahlung erhalten. 
Diese wird aber pro Jahr um 10 Prozent geringer. Nach zehn Jahren bekommt 
der Mieter gar nichts mehr, obwohl eine Heiztherme in der Regel 15 bis 20 
Jahre Lebensdauer hat.
* Die neue Bestimmung ueber erweiterte Erhaltungspflichten wegen erheblicher 
Gesundheitsgefaehrdung wurde gegenueber dem Gesetzesentwurf stark 
verwaessert: Diese besteht nur mehr, "wenn sich die Gefahren nicht durch 
andere zumutbare Massnahmen abwenden lassen" kann. Die Auslegung dieser 
Formulierung wird den Gerichten ueberlassen. So ist derzeit den Mietern laut 
OGH schon zumutbar, bei Bleiverseuchungen die Gesundheitsgefaehrdung durch 
Rinnenlassen des Wassers zu beseitigen.
Auch das Wohnungsgemeinnuetzigkeitsgesetz, das mit der Wohnrechtsreform 
novelliert wird, bringt viele Unschaerfen und verschlechtert 
Mietzinsueberpruefungsrechte fuer Mieter.
(Helmuth Fellner, Kominform/bearb.)
Quelle: http://www.kominform.at/article.php?story=20051128194658875
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