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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. Dezember 2005; 19:17
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Initiativen/Recht:
> Nur-Hetero-Ehe verfassungswidrig
in Suedafrika und Kanada - Aussendung der HOSI
Wir gratulieren Suedafrika zur gestrigen Entscheidung seines 
Verfassungsgerichtshofs, die Einschraenkung der Ehe auf eine ‚Verbindung 
zwischen Mann und Frau' als verfassungswidrig aufzuheben und dem Gesetzgeber 
aufzutragen, die Ehe-Definition innerhalb eines Jahres auf ‚eine Verbindung 
zweier Personen' zu aendern. Auch in Kanada wurde die Ehe heuer fuer 
gleichgeschlechtliche Paare geoeffnet, nachdem Hoechstgerichte in mehreren 
Provinzen das diesbezuegliche Eheverbot fuer verfassungs- bzw. 
menschenrechtswidrig befunden hatten.
In Oesterreich hingegen hat der VfGH vor zwei Jahren in einem Erkenntnis die 
Beschraenkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare im §44 ABGB als 
verfassungskonform qualifiziert.
Es ist ausserordentlich peinlich, dass die Menschenrechtsorgane des 
Europarats den VfGH immer erst korrigieren muessen, bevor 
menschenrechtswidrige Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen von Lesben 
und Schwule in Oesterreich beendet werden - wie etwa beim § 209; oder in der 
Frage der Mitversicherung, bei der jetzt im Oktober der VfGH seine erst 
fuenf Jahre alte Entscheidung wegen eines Urteils des Strassburger 
Menschenrechtsgerichtshofs wieder revidieren musste.
(Homosexuellen Initiative Wien/gek.)
Kontakt: office@hosiwien.at http://www.hosiwien.at
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