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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. November 2005; 20:06
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Das Letzte/Polizei und Sprache:

> "You inglish speak?" oder: Was ist ein "Walver"?

Im Innenministerium, das ja bekanntlich so wild darauf ist, zu erfahren, ob
Einbuergerungswillige auch wirklich Deutsch koennen, ueben sich amtliche
Uebersetzer anscheinend in der hoeheren Tugend der Sprachkreation --
speziell mit dem Englischen gehen sie originell um und erfanden so das
Hauptwort "Walver" und das Verb "to walve". Woerter, die bislang weder der
Muret-Sanders noch der Webster kannten, in Neuauflagen dieser Standardwerke
aber doch wohl beruecksichtigt werden muessten, weil ja wohl niemand
behaupten koenne -- Pisa hin oder her --, unsere Polizei koenne nicht
Englisch. Um einen solchen Eintrag zu gewaehrleisten, muessten Oesterreichs
Polizisten allerdings erst den Woerterbuch-Redaktionen mitteilen, was dieses
Woerter bedeuten -- sofern sie es selbst wissen. Soviel als Vorbemerkung zur
nachfolgenden Aussendung der Wiener Rechtsanwaltskammer:

"Mit Konsternierung mussten Wiener Rechtsanwaelte feststellen, dass
Auslaendern in Haft, die der deutschen Sprache nicht maechtig sind,
Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden, deren Uebersetzung ins
Englische und Franzoesische mit dem deutschen Text nicht uebereinstimmen,
vielmehr das Gegenteil bewirken.

Das Beiblatt zum Haftbericht II/Verstaendigungsblatt fuer Festgenommene
[Lager Nr. 313 (St. Dr. Lager 565-2-Haftbericht II: Verstaendigungsblatt /
Amtsdruckerei der BPolWien Aug 1998] enthaelt zur Unterschrift den Passus
auf Deutsch ´Ich kenne mein Recht, eine Vertrauensperson oder einen
Rechtsbeistand verstaendigen zu duerfen´ Die englische Uebersetzung lautet:
´WALVER: I hereby walve the right to a person of confidence (or a legal
counsel) informed of my arrest.´ - was, wenn man die unrichtige
Rechtschreibung von ´Waiver´ beruecksichtigt, offensichtlich bedeuten soll:
´Ich verzichte auf eine Vertrauensperson (oder einen Rechtsbeistand)....´
Gleiches gilt fuer die franzoesische Uebersetzung ´RENONCIATION: J'ai
renonccé d'informer une personne de confiance (oú un advocat) de mon
arrestation.´ Fuer den Praesidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Harald
Bisanz, ist dies absolut nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch um ein
offizielles Beiblatt, das Inhaftierten regelmaessig zur Unterschrift
vorzulegen ist."

Im Innenministerium wusste man nichts von falsch uebersetzten Formularen
fuer auslaendische Inhaftierte. "Offiziell gibt es dieses Schreiben nicht",
so ein Sprecher von Innenministerin Liese Prokop in einem Bericht von
ORF.at. Es gebe ein "Informationsschreiben fuer Festgenommene", das in
zahlreichen Sprachen aufliege. Dort sei aber alles richtig uebersetzt, die
von der Rechtsanwaltskammer zitierte Passage finde sich in dem Schreiben
nicht, so das Innenministerium. Man gehe den Vorwuerfen aber natuerlich nach
und pruefe, ob irgendwo ein derartiges Papier kursiere, hiess es aus dem
Ministerium.

Na also, das Beiblatt gibt es ja gar nicht. Dieses Papier kann es ja auch
gar nicht geben und die Rechtsanwaelte haben es frei erfunden, sind sie doch
bekannt fuer ihren Humor und ihre lustigen Streiche, denn bekanntlich kann
ja nicht sein, was nicht sein darf -- schon gar nicht bei der Polizei und
ihrer eigenen Druckerei. -br-

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Quellen:
http://www.rakwien.at/meinung/aussendung-doc.php?a_id=66
http://wien.orf.at/stories/70914/



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