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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. November 2005; 20:06
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Das Letzte/Polizei und Sprache:
> "You inglish speak?" oder: Was ist ein "Walver"?
Im Innenministerium, das ja bekanntlich so wild darauf ist, zu erfahren, ob 
Einbuergerungswillige auch wirklich Deutsch koennen, ueben sich amtliche 
Uebersetzer anscheinend in der hoeheren Tugend der Sprachkreation --  
speziell mit dem Englischen gehen sie originell um und erfanden so das 
Hauptwort "Walver" und das Verb "to walve". Woerter, die bislang weder der 
Muret-Sanders noch der Webster kannten, in Neuauflagen dieser Standardwerke 
aber doch wohl beruecksichtigt werden muessten, weil ja wohl niemand 
behaupten koenne -- Pisa hin oder her --, unsere Polizei koenne nicht 
Englisch. Um einen solchen Eintrag zu gewaehrleisten, muessten Oesterreichs 
Polizisten allerdings erst den Woerterbuch-Redaktionen mitteilen, was dieses 
Woerter bedeuten -- sofern sie es selbst wissen. Soviel als Vorbemerkung zur 
nachfolgenden Aussendung der Wiener Rechtsanwaltskammer:
"Mit Konsternierung mussten Wiener Rechtsanwaelte feststellen, dass 
Auslaendern in Haft, die der deutschen Sprache nicht maechtig sind, 
Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden, deren Uebersetzung ins 
Englische und Franzoesische mit dem deutschen Text nicht uebereinstimmen, 
vielmehr das Gegenteil bewirken.
Das Beiblatt zum Haftbericht II/Verstaendigungsblatt fuer Festgenommene 
[Lager Nr. 313 (St. Dr. Lager 565-2-Haftbericht II: Verstaendigungsblatt / 
Amtsdruckerei der BPolWien Aug 1998] enthaelt zur Unterschrift den Passus 
auf Deutsch ´Ich kenne mein Recht, eine Vertrauensperson oder einen 
Rechtsbeistand verstaendigen zu duerfen´ Die englische Uebersetzung lautet: 
´WALVER: I hereby walve the right to a person of confidence (or a legal 
counsel) informed of my arrest.´ - was, wenn man die unrichtige 
Rechtschreibung von ´Waiver´ beruecksichtigt, offensichtlich bedeuten soll: 
´Ich verzichte auf eine Vertrauensperson (oder einen Rechtsbeistand)....´ 
Gleiches gilt fuer die franzoesische Uebersetzung ´RENONCIATION: J'ai 
renonccé d'informer une personne de confiance (oú un advocat) de mon 
arrestation.´ Fuer den Praesidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Harald 
Bisanz, ist dies absolut nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch um ein 
offizielles Beiblatt, das Inhaftierten regelmaessig zur Unterschrift 
vorzulegen ist."
Im Innenministerium wusste man nichts von falsch uebersetzten Formularen 
fuer auslaendische Inhaftierte. "Offiziell gibt es dieses Schreiben nicht", 
so ein Sprecher von Innenministerin Liese Prokop in einem Bericht von 
ORF.at. Es gebe ein "Informationsschreiben fuer Festgenommene", das in 
zahlreichen Sprachen aufliege. Dort sei aber alles richtig uebersetzt, die 
von der Rechtsanwaltskammer zitierte Passage finde sich in dem Schreiben 
nicht, so das Innenministerium. Man gehe den Vorwuerfen aber natuerlich nach 
und pruefe, ob irgendwo ein derartiges Papier kursiere, hiess es aus dem 
Ministerium.
Na also, das Beiblatt gibt es ja gar nicht. Dieses Papier kann es ja auch 
gar nicht geben und die Rechtsanwaelte haben es frei erfunden, sind sie doch 
bekannt fuer ihren Humor und ihre lustigen Streiche, denn bekanntlich kann 
ja nicht sein, was nicht sein darf -- schon gar nicht bei der Polizei und 
ihrer eigenen Druckerei. -br-
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Quellen:
http://www.rakwien.at/meinung/aussendung-doc.php?a_id=66
http://wien.orf.at/stories/70914/
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