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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. November 2005; 20:11
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Prozesse:
> ZeugInnen, Fotos, Videos dringend gesucht
Aufruf einer Solidaritaetsgruppe wegen Polizerepression nach Eat The 
Rich-Demo im Mai 2005
Der Prozess gegen Teilnehmer der Eat the Rich-Demo wegen »Taetlichen 
Angriffs« auf einen Beamten wurde vertagt auf 19. Dezember 2005. Bis dahin 
suchen wir noch dringend entlastende Fotos, Videos und ZeugInnen, die den 
Ablauf vor allem vor der Verhaftung gesehen haben.
Kurz ueber den Hintergrund: Am 15. Mai 2005 fand die Eat the Rich-Demo im 
Rahmen des Wiener Kongresses (wienerkongress.info/) statt. Im Anschluss an 
die Demo kam es zu einer Hausbesetzung in der Weihburggasse im ersten Wiener 
Gemeindebezirk (at.indymedia.org/newswire/display/53957). Transparente 
wurden aus den Fenstern gehaengt, Knallkoerper und Feuerwerk vom Balkon 
abgefeuert. Vor dem Haus fanden sich etwa 50 Personen ein, die sich mit den 
BesetzerInnen solidarisierten. Die Polizei hatte den Hauseingang anfangs 
blockiert und nach einer Weile sperrte sie auch die Strasse vor dem Haus ab, 
wobei ein (offener) Kessel entstand. Etwa 30 Personen waren noch vor dem 
Hauseingang, als die Polizei die Leute wegdraengte und hinter die Absperrung 
befoerderte. Im Zuge dieser Polizeiaktion kam es zu einem Zwischenfall: A., 
der die Kundgebung eigentlich verlassen wollte, prallte dabei gegen einen 
Polizeibeamten, der gerade mit Schildern beladen war, die er seinen 
KolegInnen bringen sollte. Wenn zwei nicht richtig schauen, wo sie 
hinlaufen, hat einer nachher ernsthafte Schwierigkeiten mit der Justiz. Aus 
einem unbeabsichtigen Zwischenfall entwickelte sich dann naemlich eine 
Amtshandlung: A. wurde vor dem Hotel Marriot von anderen BeamtInnen relativ 
brachial festgenommen und erlitt dabei eine Abschuerfung im Gesicht (er 
wurde waehrend der Festnahme am Boden fixiert); bis ca. 22 Uhr wurde A. dann 
auf der Polizeistation am Deutschmeisterplatz festgehalten.
Am 19. Dezember 2005 ist der naechste Verhandlungstermin (wegen § 270 Abs. 1 
STGB -- Taetlicher Angriff auf einen Beamten) angesetzt. Das Delikt des 
taetlichen Angriffs beinhaltet nicht einmal eine Koerperverletzung oder 
Gesundheitsschaedigung und dient in diesem Fall als eine Art Auffangdelikt, 
um das zufaellige Zusammenstossen mit einem Beamten zu kriminalisieren. Bis 
zum naechsten Verhandlungstermin (je frueher desto besser) waere es sehr 
wichtig, dass sich FotografInnen, Leute die gefilmt haben oder den Ablauf 
vor der Verhaftung gesehen haben, melden. (Soligruppe/gek.)
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Kontakt: Solidaritaetsgruppe, Schotteng. 3A/1/4/59, 1010 Wien, Tel.: (0699) 
112 25 867, Fax: (01) 532 74 16, solidaritaetsgruppe@chello.at
Spendenkonto fuer Anwaltskosten und eine moegliche Geldstrafe: Sparbuch 
104410-010177, lt. auf Solidaritaetsgruppe, Sparkasse Oberoesterreich, BLZ 
20320
Bilder der Scheinhausbesetzung: 
http://at.indymedia.org/newswire/display/53958
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