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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. November 2005; 19:36
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Polizei:
> SiPolG im Ministerrat
Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz war heute, Dienstag, Thema im 
Ministerrat. Im Mittelpunkt stehen praeventive Ueberwachungsmassnahmen fuer 
Grossveranstaltungen -- in erster Linie auf die Fussball-EM 2008 und damit 
Hooligans abzielend
Laut dem Entwurf duerfen Sicherheitsbehoerden an oeffentlichen Orten, an 
denen nationale oder internationale Ereignisse stattfinden und Vertreter 
auslaendischer Staaten oder internationaler Organisationen zusammentreffen, 
zum Schutz dieser Menschen personenbezogene Daten Anwesender in Bild und Ton 
zu speichern.
Eine kritische Stellungnahme kommt aus der Praesidentschaftskanzlei: Bei 
Aufzeichnung und Speicherung sowie Verwendung personenbezogener Daten seien 
der Schutzbereich des Artikels 8 der Europaeischen Menschenrechtskonvention 
betroffen, ausserdem die Verfassungsbestimmung im Paragraf 1 des 
Datenschutzgesetzes, nach der fuer den Betroffenen ein Recht auf Auskunft 
und Richtigstellung besteht. Die verfassungsrechtliche Problematik werde im 
Gesetzesentwurf ueberhaupt nicht erwaehnt, bemaengelt die 
Praesidentschaftskanzlei.
Die Richtervereinigung kritisierte in Zusammenhang mit der vorgesehenen 
Ermaechtigung fuer die Sicherheitsbehoerden, notfalls auch auf Bild- und 
Tonmaterial Privater zuzugreifen und im Rahmen der "Vorfeldaufklaerung" 
verdeckt aufzuzeichnen, dass der Zugewinn an Sicherheit bescheiden bleibe, 
die Moeglichkeit der Ueberwachung jedoch betraechtlich gestaerkt werde. 
Ausserdem zweifelt die Vereinigung an der Effektivitaet und Unabhaengigkeit 
des im Innenministerium angesiedelten Rechtsschutzbeauftragten, der 
verdeckte Ermittlungen zwar kontrollieren soll, aber darauf angewiesen sei, 
dass er von den Sicherheitsbehoerden von solchen Ermittlungen informiert 
wird.
(APA/gek.)
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