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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. September 2005; 16:22
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Gruene/Grundsicherung:
> Ergaenzung 
 > zu einer redaktionellen Anmerkung in akin 22/05 
(akin-pd 6.9.2005)
in akin 22 gibt es einen kommentar zum thema "gruener grundsicherung" und 
eine anmerkung dazu, die nicht ganz korrekt ist:
richtig ist, dass es sich bei beim wiener grundsicherungsmodell um eine 
erhoehung der sozialhilfe handelt.
schon nicht mehr ganz richtig ist, dass nicht alle armen anspruch darauf 
haetten. schliesslich waere es ja die derzeitige aufgabe der sozialhilfe, 
zumindest einkommensarmut eindaemmen zu koennen. das problem faengt dort an, 
wie und wodurch sie festgestellt werden soll: bin ich arm, wenn ich in einem 
monat sehr hohes einkommen habe, in den darauffolgenden keines?
was aber jedenfalls falsch ist: dass die rueckforderung von sozialhilfe 
(regress) nur durch eine bundesgesetzliche regelung geaendert werden kann. 
das liegt im ermessen jedes bundeslandes und wird auch unterschiedlichst 
gehandhabt: in dem einen bundesland werden die kinder, in dem anderen auch 
die betroffenen (falls sie wieder einkommen haben) zur rueckzahlung 
verpflichtet (was in beiden faellen zu weiterer armutsgefaehrdung fuehren 
kann).
*karl oellinger*
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