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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 16:58
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Tuerkei/Dokumentation:
> Anwaelte protestieren gegen neues tuerkisches Strafgesetz
Anwaelte vom "Rechtsbuero des Volkes" (Halkin Hukuk Buerosu) in der Tuerkei 
haben am 11. Mai in Istanbul auf einer Kundgebung, die vom Stadtteil Sirkeci 
bis zum Gericht auf dem Sultanahmet-Platz fuehrte, in ihrer traditionellen 
Berufskleidung und mit einer Flugblattaktion gegen die geplanten Aenderungen 
im 'Tuerkischen Strafgesetz und Strafvollzugsgesetz" protestiert.
Aus der Sicht der Anwaelte laeuft der neue Gesetzesentwurf auf eine massive 
Einschraenkung der Rechte der Angeklagten und Rechtsanwaelte hinaus.
In einer Erklaerung des Anwaltsbueros wird mitgeteilt:
"'Der Entwurf der Aenderungen im neuen 'Tuerkischen Strafgesetz und 
Strafvollzugsgesetz', das fuer die Propagierung der EU und der 
demokratischen Standards der EU eingesetzt wurde, ist dem Justizausschuss 
des tuerkischen Parlaments vorgelegt worden.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird ein Grossteil der polizeilichen und 
rechtlichen Massnahmen der richterlichen Kontrolle entzogen. Ohne 
richterlichen Beschluss koennen Hausdurchsuchungen durchgefuehrt werden und 
Haftbefehle ausgestellt werden.
Waehrend der Polizei zusaetzliche Befugnisse erhaelt, werden die Gefangenen 
und Verurteilten mit neuen Verboten konfrontiert.
Die Rechte der Gefangenen wie Briefkontakte, Anwaltsgespraeche und 
Kommunikation untereinander sollen in zunehmenden Masse eingeengt werden.
Der Entwurf zielt aber nicht nur auf die bestehenden, ohnedies bereits 
begrenzten Rechte und Freiheiten, es wird auch das Recht der Bevoelkerung 
auf Information weitestgehend abgeschafft.
Professionelle Berichterstattung und praezise Recherchen sind ab sofort von 
hohen Gefaengnis- und Geldstrafen bedroht. Sowohl JournalistInnen als auch 
Presseorgane sind davon betroffen.
Fuer die anwaltliche Taetigkeit sollen ab nun neue Spezialregelungen gelten.
So haben in Zukunft auf Anordnung des Staatsanwalts und Beschluss des 
Vollzugsrichters bei allen Gespraechen zwischen AnwaeltInnen und 
MandantInnen staatliche Beauftragte zugegen zu sein.
Dokumente und Unterlagen, die von den AnwaeltInnen fuer ihre MandantInnen, 
bzw. von Angeklagten fuer die AnwaeltInnen bestimmt sind, koennen verboten 
werden. Es werden die wesentlichen Rechte der Verteidigung aufgehoben.
AnwaeltInnen gelten mithin als potentielle Verbrecher. In der bisherigen 
Praxis wurden sie ja schon als solche behandelt, jetzt erfaehrt dies seine 
gesetzliche Verankerung.
Anwaelte, gegen die auf Grundlage der Antiterror-Gesetze ein 
Ermittlungsverfahren laeuft, werden von allen Prozessen ausgeschlossen, und 
es wird gegen sie ein generelles Berufsverbot verhaengt.
Einem Anwalt kann der Besuch seiner Mandanten verboten werden, sobald 
letztere als 'Terroristen' eingestuft, und dem Anwalt in diesem Zusammenhang 
'Kurierdienste' vorgeworfen werden.
Wenn also gegen einen Anwalt ein Verfahren eingeleitet wird, bei dem 
abzusehen ist, dass es mit einem Freispruch enden, aber wohl jahrelang 
dauern wird, so bedeutet dies, dass MandantInnen nicht mehr besucht werden 
und auch auf keinen Rechtsbeistand mehr hoffen koennen.
Niemand soll erwarten, dass wir eine solche Reform akzeptieren!"
(Arbeitsgr. Meinungsfreih. u. Menschenrechte i.d. Tuerkei)
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Kontakt: Stiftgasse 8, 1070 Wien
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