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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 17:09
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Fremde/Recht:

> Gegen Visumsverbot fuer Sexarbeiterinnen aus Rumaenien

Aufruf von MAIZ, LEFOe & VOLKSHILFE WIEN

Im Februar 05 wurde vom oesterreichischen Innenministerium ein Visumsverbot
fuer Sexarbeiterinnen aus Rumaenien verfuegt (siehe Punkt 2 unten), laut
offizieller Begruendung auf Ersuchen der rumaenischen Regierung. Rumaenische
Prostituierte, denen bereits ein Visum erteilt wurde, muessen mit
aufenthaltsbeendenden Massnahmen rechnen.

Solange die rumaenische Regierung kein Angebot der Straffreiheit fuer
freiwillig zurueckkehrende Frauen stellt, muessen betroffene Frauen bei
Nachweis der in Oesterreich legal erfolgten Prostitutionsausuebung in
Rumaenien eine Bestrafung fuerchten.

Ein Grossteil der Frauen wird notgedrungen illegal weiter in der
Prostitution arbeiten und dabei die ohnehin geringen Rechte verlieren, die
bislang zumindest ein Minimum an strukturiertem Leben und der Vorbeugung
gesundheitlicher Risiken ermoeglichten.

Es geht uns mit dieser Aktion nicht um die Unterstuetzung sexistischer
Strukturen. Wir empfinden es jedoch als unsere Aufgabe, uns zumindest fuer
den Erhalt der ohnehin in nur sehr geringem Ausmass vorhandene Rechte von
Sexarbeiterinnen aktiv einzusetzen. Darueber hinaus werden wir weiterhin
fuer umfassende Lebens- und Arbeitsrechte fuer alle MigrantInnen in
Oesterreich und gegen sexistische und rassistische Zustaende kaempfen.

Wir bitten Sie/euch dabei um Unterstuetzung!

Wie Sie diese Aktion unterstuetzen koennen:


1. PROTESTBRIEFE AN DIE AUFGELISTETEN ADRESSEN MAILEN

presedinte@presidency.ro, premier@gov.ro, mae@mae.ro, drmm@mae.ro,
ambromviena@magnet.at, heinz.fischer@
hofburg.at, wolfgang.schuessel@bka.gv.at,
liese.prokop@bmi.gv.at,
bucarest-ob@bmaa.gv.at, maiz@servus.at

2. AKTIONS-AUFRUF SAMT PROTESTBRIEF WEITER VERBREITEN

Bisher war diesen - wie allen anderen Nicht-EU-Migrantinnen, die in
Oesterreich die Prostitution ausueben und ueber kein sonstiges Visum
verfuegen - zur legalen Ausuebung der Prostitution ein Visum fuer
Selbstaendige gemaess § 7 Abs. 4 Z 4 FrG erteilt worden. Es handelt sich
dabei um eine befristete, an die Beschaeftigung gebundene
Aufenthaltsbewilligung, die - bei Erfuellen bestimmter Voraussetzungen
(Zusage eines Clubchefs, Versicherung, kein Aufenthaltsverbot) Frauen aus
saemtlichen Laendern der Welt erteilt wird. ###


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