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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 17:09
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Fremde/Recht:
> Gegen Visumsverbot fuer Sexarbeiterinnen aus Rumaenien
Aufruf von MAIZ, LEFOe & VOLKSHILFE WIEN
Im Februar 05 wurde vom oesterreichischen Innenministerium ein Visumsverbot 
fuer Sexarbeiterinnen aus Rumaenien verfuegt (siehe Punkt 2 unten), laut 
offizieller Begruendung auf Ersuchen der rumaenischen Regierung. Rumaenische 
Prostituierte, denen bereits ein Visum erteilt wurde, muessen mit 
aufenthaltsbeendenden Massnahmen rechnen.
Solange die rumaenische Regierung kein Angebot der Straffreiheit fuer 
freiwillig zurueckkehrende Frauen stellt, muessen betroffene Frauen bei 
Nachweis der in Oesterreich legal erfolgten Prostitutionsausuebung in 
Rumaenien eine Bestrafung fuerchten.
Ein Grossteil der Frauen wird notgedrungen illegal weiter in der 
Prostitution arbeiten und dabei die ohnehin geringen Rechte verlieren, die 
bislang zumindest ein Minimum an strukturiertem Leben und der Vorbeugung 
gesundheitlicher Risiken ermoeglichten.
Es geht uns mit dieser Aktion nicht um die Unterstuetzung sexistischer 
Strukturen. Wir empfinden es jedoch als unsere Aufgabe, uns zumindest fuer 
den Erhalt der ohnehin in nur sehr geringem Ausmass vorhandene Rechte von 
Sexarbeiterinnen aktiv einzusetzen. Darueber hinaus werden wir weiterhin 
fuer umfassende Lebens- und Arbeitsrechte fuer alle MigrantInnen in 
Oesterreich und gegen sexistische und rassistische Zustaende kaempfen.
Wir bitten Sie/euch dabei um Unterstuetzung!
Wie Sie diese Aktion unterstuetzen koennen:
1. PROTESTBRIEFE AN DIE AUFGELISTETEN ADRESSEN MAILEN
presedinte@presidency.ro, premier@gov.ro, mae@mae.ro, drmm@mae.ro,
ambromviena@magnet.at, heinz.fischer@
hofburg.at, wolfgang.schuessel@bka.gv.at,
liese.prokop@bmi.gv.at,
bucarest-ob@bmaa.gv.at, maiz@servus.at
2. AKTIONS-AUFRUF SAMT PROTESTBRIEF WEITER VERBREITEN
Bisher war diesen - wie allen anderen Nicht-EU-Migrantinnen, die in 
Oesterreich die Prostitution ausueben und ueber kein sonstiges Visum 
verfuegen - zur legalen Ausuebung der Prostitution ein Visum fuer 
Selbstaendige gemaess § 7 Abs. 4 Z 4 FrG erteilt worden. Es handelt sich 
dabei um eine befristete, an die Beschaeftigung gebundene 
Aufenthaltsbewilligung, die - bei Erfuellen bestimmter Voraussetzungen 
(Zusage eines Clubchefs, Versicherung, kein Aufenthaltsverbot) Frauen aus 
saemtlichen Laendern der Welt erteilt wird. ###
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wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
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