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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 17:02
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Kommentar der Anderen:

> OeVP verhindert weiter

Ehe-Gleichstellung nur, "wo es nichts kostet"

Scharf zurueckgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Oesterreichs
Buergerrechtsorganisation fuer homo- und bisexuelle Frauen und Maenner, die
heutigen Versuche der OeVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen.

Es ist laecherlich und eine Verhoehnung denkender Menschen, wenn die OeVP
uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem 3/4
Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in
Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom RKL
ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller
Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille. Die
Vertroestung Frau Fekters auf sinnvolle Vorschlaege aus dem
Justizministerium stellt wohl eine ganz bewusste Vertroestung auf die
Ewigkeit dar, hat doch Justizministerin Miklautsch bereits ihre
Zustaendigkeit mit der Begruendung geleugnet, dass es sich bei der
Gleichstellung homosexueller Partnerschaften um gar keine justizpolitische
Frage handle.

Im uebrigen sind die von der OeVP letzten Sommer angekuendigten und seither
schubladisierten Gleichstellungsmassnahmen ohnehin eine Augenauswischerei.
Der Anforderung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte,
homosexuelle Paare mit unverheirateten heterosexuellen Paaren
gleichzustellen, sollte sowieso nur dort nachgekommen werden, (Originalton
Fekter:) "wo es nichts kostet". Die Diskriminierungen etwa bei der
Mitversicherung in der Krankenversicherung, beim Arbeitslosengeld und bei
der Notstandshilfe waren von vornherein kein Thema.

Ohnehin Augenauswischerei

In die gleiche Kerbe schlaegt es, wenn die OeVP laut Fekter die Ablehnung
der umfassenden Gleichstellung homosexueller Paare durch Aufhebung des
Eheverbots damit begruendet, dass gleichgeschlechtliche PartnerInnen
weiterhin keine Hinterbliebenenpensionen erhalten und die exorbitant (bis zu
7fach) hoeheren Schenkungs- und Erbschaftsteuersaetze zahlen sollen. Wir
muessen unser Leben lang die hoechsten Steuern und
Sozialversicherungsbeitraege und erhalten dennoch fuer unsere PartnerInnen
schlicht und einfach: nichts.

Angesichts dieser massiven Ungerechtigkeiten und der anhaltenden Verhoehnung
gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen hat sich das RKL entschlossen, den
Gerichtsweg zu beschreiten und eine Reihe von Klagen gegen die Republik zu
unterstuetzen. Mit der Klagsoffensive werden die exorbitant hohen
Erbschafts- und Schenkungssteuersaetze fuer gleichgeschlechtliche
Lebenspartner ebenso bekaempft wie - durch Antraege an den
Verfassungsgerichtshof - der Ausschluss von der Mitversicherung in der
Krankenversicherung und von den Hinterbliebenenpensionen sowie das
Adoptionsverbot.

"Die Republik nimmt uns aus und haelt und rechtlos", sagt der Wiener
Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, RKL-Praesident, "Unsere Geduld ist am
Ende; wenn es OeVP und Bundesregierung auch bei den Partnerschaften auf
Verurteilungen durch die Hoechstgerichte und den Menschenrechtsgerichtshof
ankommen lassen wollen, so koennen sie das haben; der Kampf ist eroeffnet".
(Aussendung Rechtskomitee LAMDA/gek.)

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Detaillierte Informationen zur Klagsoffensive in Ius Amandi 1/2005 auf
http://www.RKLambda.at



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