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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 17:02
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Kommentar der Anderen:
> OeVP verhindert weiter
Ehe-Gleichstellung nur, "wo es nichts kostet"
Scharf zurueckgewiesen hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Oesterreichs 
Buergerrechtsorganisation fuer homo- und bisexuelle Frauen und Maenner, die 
heutigen Versuche der OeVP-Justizsprecherin Dr. Maria Fekter, die anhaltende 
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien zu rechtfertigen.
Es ist laecherlich und eine Verhoehnung denkender Menschen, wenn die OeVP 
uns weismachen will, dass sie die Aufhebung der von ihr bereits vor einem 3/4 
Jahr ganz konkret aufgelisteten diskriminierenden Bestimmungen nicht in 
Gesetzesform zu giessen vermag. Bereits seit Jahren liegt ein vom RKL 
ausformulierter Gesetzentwurf zur Gleichstellung homo- und heterosexueller 
Lebensgemeinschaften auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille. Die 
Vertroestung Frau Fekters auf sinnvolle Vorschlaege aus dem 
Justizministerium stellt wohl eine ganz bewusste Vertroestung auf die 
Ewigkeit dar, hat doch Justizministerin Miklautsch bereits ihre 
Zustaendigkeit mit der Begruendung geleugnet, dass es sich bei der 
Gleichstellung homosexueller Partnerschaften um gar keine justizpolitische 
Frage handle.
Im uebrigen sind die von der OeVP letzten Sommer angekuendigten und seither 
schubladisierten Gleichstellungsmassnahmen ohnehin eine Augenauswischerei. 
Der Anforderung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte, 
homosexuelle Paare mit unverheirateten heterosexuellen Paaren 
gleichzustellen, sollte sowieso nur dort nachgekommen werden, (Originalton 
Fekter:) "wo es nichts kostet". Die Diskriminierungen etwa bei der 
Mitversicherung in der Krankenversicherung, beim Arbeitslosengeld und bei 
der Notstandshilfe waren von vornherein kein Thema.
Ohnehin Augenauswischerei
In die gleiche Kerbe schlaegt es, wenn die OeVP laut Fekter die Ablehnung 
der umfassenden Gleichstellung homosexueller Paare durch Aufhebung des 
Eheverbots damit begruendet, dass gleichgeschlechtliche PartnerInnen 
weiterhin keine Hinterbliebenenpensionen erhalten und die exorbitant (bis zu 
7fach) hoeheren Schenkungs- und Erbschaftsteuersaetze zahlen sollen. Wir 
muessen unser Leben lang die hoechsten Steuern und 
Sozialversicherungsbeitraege und erhalten dennoch fuer unsere PartnerInnen 
schlicht und einfach: nichts.
Angesichts dieser massiven Ungerechtigkeiten und der anhaltenden Verhoehnung 
gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen hat sich das RKL entschlossen, den 
Gerichtsweg zu beschreiten und eine Reihe von Klagen gegen die Republik zu 
unterstuetzen. Mit der Klagsoffensive werden die exorbitant hohen 
Erbschafts- und Schenkungssteuersaetze fuer gleichgeschlechtliche 
Lebenspartner ebenso bekaempft wie - durch Antraege an den 
Verfassungsgerichtshof - der Ausschluss von der Mitversicherung in der 
Krankenversicherung und von den Hinterbliebenenpensionen sowie das 
Adoptionsverbot.
"Die Republik nimmt uns aus und haelt und rechtlos", sagt der Wiener 
Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, RKL-Praesident, "Unsere Geduld ist am 
Ende; wenn es OeVP und Bundesregierung auch bei den Partnerschaften auf 
Verurteilungen durch die Hoechstgerichte und den Menschenrechtsgerichtshof 
ankommen lassen wollen, so koennen sie das haben; der Kampf ist eroeffnet".
(Aussendung Rechtskomitee LAMDA/gek.)
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Detaillierte Informationen zur Klagsoffensive in Ius Amandi 1/2005 auf 
http://www.RKLambda.at
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