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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 7. Juni 2005; 16:46
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Moderne Zeiten/Recht/Initiativen/Dokumentation:
> 10 Thesen zur Informationsfreiheit
Im Rahmen des diesjaehrigen Symposium Chaos Control 2005 am 15. und 16. Juni
2005 in Wien wird erstmals die Wiener Erklaerung: "10 Thesen zur
Informationsfreiheit" vor internationalem Publikum praesentiert. Ziel und
Inhalt der Wiener Erklaerung ist es, die Moeglichkeiten im Umgang mit
digitalem Wissen und Kommunikationsnetzen fuer Bildung und Wissenschaft
optimal nutzbar zu machen und gleichzeitig faire und ausgewogene Bedingungen
fuer den Informationszugang der Allgemeinheit zu schaffen. Auf
www.chaoscontrol.at kann diese Erklaerung unterstuetzt werden.
Anliegen der Wiener Erklaerung:
Wissen ist fuer die Gesellschaft und deren soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Entwicklung von grosser Bedeutung. Heute wird Wissen in
immer groesserem Ausmass in digitaler Form gespeichert. Die rechtlichen und
sozialpolitischen Rahmenbedingungen fuer den Zugang zum digitalen Wissen
sind jedoch in vielen Bereichen noch nicht zufrieden stellend an die
technischen Entwicklungen angepasst, sodass der Wissenstransfer ineffizient
und selektiv erfolgt. Die notwendigen Schritte und Massnahmen zur Gewaehrung
des bestmoeglichen Zugangs zu Informationen und Wissen sollen durch die 10
Thesen zur Informationsfreiheit verdeutlicht werden.
Wiener Erklaerung
Wissen ist fuer die Gesellschaft und deren soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Entwicklung von grosser Bedeutung. Heute wird Wissen in
immer groesserem Ausmass in digitaler Form gespeichert. Die rechtlichen und
sozialpolitischen Rahmenbedingungen fuer den Zugang zum digitalen Wissen
sind jedoch in vielen Bereichen noch nicht zufrieden stellend an die
technischen Entwicklungen angepasst, sodass der Wissenstransfer ineffizient
und selektiv erfolgt. Die notwendigen Schritte und Massnahmen zur Gewaehrung
des bestmoeglichen Zugangs zu Informationen und Wissen sollen durch die
folgenden 10 Thesen zur Informationsfreiheit verdeutlicht werden:
1. Digitalisierung und Vernetzung erlauben im Hinblick auf den Zugang zu
Informationen Erleichterungen, die historisch einzigartig sind. Alles wird
potentiell zugaenglich, kopierbar, veraenderbar. Damit wird eine
Informationsverarbeitung in bisher unbekannter Weise moeglich und ein
grosser Fortschritt in der Zugaenglichkeit von Wissen realisierbar.
2. Die Chancen, die mit dieser Entwicklung einhergehen, stehen nur jenen
offen, die die notwendigen Kulturtechniken besitzen und beherrschen. Die
Garantie eines Zugangs zur erforderlichen technischen Infrastruktur und
Ausbildung muss daher Ziel jeder Bildungspolitik sein.
3. Bei der Verbreitung von Informationen sind die Interessen von
UrheberInnen, VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit durch die Rechtsordnung
in ein gerechtes und oekonomisch sinnvolles Gleichgewicht zu bringen. Die
Rechtsordnung ist hierzu das Instrument der Wahl. Das Recht hat Vorrang zu
geniessen vor technisch bedingten Tatsachen, die von beherrschenden
Marktteilnehmern geschaffen werden.
4. Freie Werknutzungen beschraenken die Verwertungsrechte der UrheberInnen
auch ohne deren Zustimmung im Interesse der Allgemeinheit. Sie haben sich
als Instrument des Interessenausgleichs bewaehrt und sind vor ihrer
Schwaechung und Beseitigung durch technische Massnahmen und deren
rechtlichen Schutz zu bewahren.
5. Freie Werknutzungen sind eine elementare Bedingung gesellschaftlichen und
wissenschaftlichen Fortschritts. Die freie Verfuegbarkeit von Informationen
zu Zwecken der Forschung, Lehre und Bildung ist daher in groesstmoeglichem
Ausmass zu garantieren. Das Urheberrecht ist diesbezueglich
reformbeduerftig.
6. Das Urheberrecht steht ueberwiegend in einer historischen Tradition
geistiger Stroemungen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es ist
rechtswissenschaftlich, sozialwissenschaftlich und rechtspolitisch darauf zu
ueberpruefen, ob das Urheberrecht das Gleichgewicht zwischen UrheberInnen,
VerwerterInnen sowie der Allgemeinheit weiterhin in gebotener Weise
garantiert.
7. UrheberInnen haben heute die Gelegenheit, ihre Werke ueber digitale Netze
einfach zugaenglich zu machen. Ueber die urheberrechtlichen Grundlagen
dieses Zugaenglichmachens sind UrheberInnen unter besonderer
Beruecksichtigung von der Informationsfreiheit foerderlichen Regelsystemen
wie Open-Content-Lizenzen oder Open-Access-Initiativen neutral zu
informieren. Das ist Aufgabe von Wissenschaft und Politik. Es ist Aufgabe
der UrheberInnen, diese Moeglichkeiten zu nutzen.
8. ForscherInnen sind als Vorbilder im Umgang mit freiem Wissen gefordert.
Wissenschaftsinstitutionen sollen ihren ForscherInnen empfehlen,
insbesondere staatlich finanzierte Forschungsergebnisse leicht und
unentgeltlich zugaenglich zu machen. Zugleich ist es Aufgabe des Staates,
die eventuell daraus entstehenden Nachteile zu kompensieren.
9. Der Staat hat Vorbildcharakter im Umgang mit Informationen. Er hat daher
den Zugang zu oeffentlichen Informationen technisch und rechtlich
bestmoeglich zu erleichtern. Die Schaffung eines durchsetzbaren Rechts der
BuergerInnen auf Zugang zu staatlichen Informationen auf der Basis eines
oesterreichischen bzw. EU-weiten Informationsfreiheitsgesetzes nach
internationalem Vorbild sowie die wirksame Kontrolle der Gebarung der
staatlichen elektronischen Register und Daten, ist zu thematisieren.
10. Digitalisierung und Vernetzung bringen neue Fragen der
Informationssicherheit und der Bewahrung von Information mit sich. Es ist
staatliche Aufgabe zu verhindern, dass der fehlende technische Zugang zu
Informationen zu einem Verlust von Wissen fuehrt. Fuer die Bewaeltigung
dieser Aufgabe ist neben der Foerderung des Problembewusstseins mittels
gezielter Bildungsmassnahmen, auch die Ueberarbeitung der aktuellen
rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung der noetigen
finanziellen Mittel erforderlich.
Als Unterzeichner setzen wir uns dafuer ein, dass die Moeglichkeiten im
Umgang mit digitalem Wissen und Kommunikationsnetzen fuer Bildung und
Wissenschaft optimal genutzt werden koennen und gleichzeitig faire und
ausgewogene Bedingungen fuer den Informationszugang der Allgemeinheit
geschaffenen werden.
(Aussendung Chaos Control/gek.)
Quelle: http://www.chaoscontrol.at/we.htm
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