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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Mai 2005; 17:06
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Deren Heer/Kapitalismus
> Halbherzige Waffenexportkontrolle
Aussendung von amnesty international zu KMG-Novelle
Am 29. April 2005 tagte der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zu den 
Entwuerfen eines neuen Aussenhandels- und Kriegsmaterialgesetzes. In diesen 
Gesetzen ist geregelt, welche Behoerden aufgrund welcher Kriterien 
Waffenexporte bewilligen oder ablehnen. amnesty international hat gemeinsam 
mit dem Internationalen Versoehnungsbund bereits den Ministerialentwurf zu 
diesen beiden Gesetzestexten umfassend begutachtet und nun ein Update zur 
Regierungsvorlage erstellt.
Auf europaeischer und internationaler Ebene wird zunehmend erkannt, dass 
internationale und regionale Sicherheit und Stabilitaet die Kontrolle und 
Beschraenkung des Waffenhandels erfordern. Es muss verhindert werden, dass 
Waffen in falsche Haende geraten und daher duerfen Waffen insbesondere dann 
nicht exportiert werden, wenn sie zur Verletzung der Menschenrechte, zu 
interner Aggression oder zur Verletzung humanitaeren Voelkerrechts 
eingesetzt werden (wuerden).
Ob und unter welchen Bedingungen Ein- und Ausfuhr, Durchfuhr und 
Vermittlungsgeschaefte (Waffenmakler) betreffend Waffen in Oesterreich 
zulaessig sind, ist einerseits im Aussenhandelsgesetz geregelt, andererseits 
im Kriegsmaterialgesetz. Fuer jenes Kriegsgeraet, das in der sog. 
Kriegsmaterial-Verordnung naeher bestimmt wird, ist das Innenministerium 
zustaendig, Antraege von potentiellen Importeuren, Exporteuren etc. zu 
pruefen und zu bewilligen oder eben zu verweigern. Fuer jene Gueter, die 
nicht in der sog. Kriegsmaterial-Verordnung stehen, dafuer aber in der 
"Militaergueterliste" zum Aussenhandelsgesetz, fuehrt das 
Wirtschaftsministerium die Bewilligungsverfahren durch.
Eine dringend zu schliessende Luecke in beiden Gesetzen ist der (auch 
elektronische) Transfer von Technologie und Software sowie technische 
Unterstuetzung. Wie dringend eine Novelle der fuer die Waffenexportkontrolle 
einschlaegigen Gesetze diesbezueglich ist, zeigt sich deutlich am 
Technologietransfer nach Malaysia.
Erst kuerzlich kam ein Waffendeal zwischen dem Unternehmen Steyr-Mannlicher 
und der Regierung Malaysias zustande, mit dem Steyr-Mannlicher die Lizenz 
zur Produktion von Sturmgewehren an ein Joint-Venture in Kuala-Lumpur 
uebertraegt. Da mit diesem Vertrag keine Waffen (im koerperlichen Sinne), 
sondern Technologie uebertragen wird, unterlag der Deal keinem 
Bewilligungsverfahren. Grund dafuer sind Luecken in den Gesetzen, die in 
Oesterreich die Kontrolle von Transaktionen mit Waffen regeln.
Die Novellierung des Aussenhandelsgesetzes und des Kriegsmaterialgesetzes 
war daher fuer amnesty international Oesterreich und den Internationalen 
Versoehnungsbund Anlass fuer eine ausfuehrliche Begutachtung dieser 
Gesetzesentwuerfe. Fazit: Geschaefte wie der Waffendeal mit Malaysia waeren 
auch nach der Gesetzesaenderung weiterhin moeglich! Die Begutachtung hat 
neben dieser eine Reihe weiterer Luecken ergeben, die zu problematischen 
Transfers von Waffen fuehren koennten. (ai/gek.)
Quelle: 
http://www.amnesty.co.at/controlarms/cont/oesterreich/at_waffenexporte.htm
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