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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Mai 2005; 17:06
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Deren Heer/Kapitalismus

> Halbherzige Waffenexportkontrolle

Aussendung von amnesty international zu KMG-Novelle


Am 29. April 2005 tagte der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zu den
Entwuerfen eines neuen Aussenhandels- und Kriegsmaterialgesetzes. In diesen
Gesetzen ist geregelt, welche Behoerden aufgrund welcher Kriterien
Waffenexporte bewilligen oder ablehnen. amnesty international hat gemeinsam
mit dem Internationalen Versoehnungsbund bereits den Ministerialentwurf zu
diesen beiden Gesetzestexten umfassend begutachtet und nun ein Update zur
Regierungsvorlage erstellt.

Auf europaeischer und internationaler Ebene wird zunehmend erkannt, dass
internationale und regionale Sicherheit und Stabilitaet die Kontrolle und
Beschraenkung des Waffenhandels erfordern. Es muss verhindert werden, dass
Waffen in falsche Haende geraten und daher duerfen Waffen insbesondere dann
nicht exportiert werden, wenn sie zur Verletzung der Menschenrechte, zu
interner Aggression oder zur Verletzung humanitaeren Voelkerrechts
eingesetzt werden (wuerden).

Ob und unter welchen Bedingungen Ein- und Ausfuhr, Durchfuhr und
Vermittlungsgeschaefte (Waffenmakler) betreffend Waffen in Oesterreich
zulaessig sind, ist einerseits im Aussenhandelsgesetz geregelt, andererseits
im Kriegsmaterialgesetz. Fuer jenes Kriegsgeraet, das in der sog.
Kriegsmaterial-Verordnung naeher bestimmt wird, ist das Innenministerium
zustaendig, Antraege von potentiellen Importeuren, Exporteuren etc. zu
pruefen und zu bewilligen oder eben zu verweigern. Fuer jene Gueter, die
nicht in der sog. Kriegsmaterial-Verordnung stehen, dafuer aber in der
"Militaergueterliste" zum Aussenhandelsgesetz, fuehrt das
Wirtschaftsministerium die Bewilligungsverfahren durch.

Eine dringend zu schliessende Luecke in beiden Gesetzen ist der (auch
elektronische) Transfer von Technologie und Software sowie technische
Unterstuetzung. Wie dringend eine Novelle der fuer die Waffenexportkontrolle
einschlaegigen Gesetze diesbezueglich ist, zeigt sich deutlich am
Technologietransfer nach Malaysia.

Erst kuerzlich kam ein Waffendeal zwischen dem Unternehmen Steyr-Mannlicher
und der Regierung Malaysias zustande, mit dem Steyr-Mannlicher die Lizenz
zur Produktion von Sturmgewehren an ein Joint-Venture in Kuala-Lumpur
uebertraegt. Da mit diesem Vertrag keine Waffen (im koerperlichen Sinne),
sondern Technologie uebertragen wird, unterlag der Deal keinem
Bewilligungsverfahren. Grund dafuer sind Luecken in den Gesetzen, die in
Oesterreich die Kontrolle von Transaktionen mit Waffen regeln.

Die Novellierung des Aussenhandelsgesetzes und des Kriegsmaterialgesetzes
war daher fuer amnesty international Oesterreich und den Internationalen
Versoehnungsbund Anlass fuer eine ausfuehrliche Begutachtung dieser
Gesetzesentwuerfe. Fazit: Geschaefte wie der Waffendeal mit Malaysia waeren
auch nach der Gesetzesaenderung weiterhin moeglich! Die Begutachtung hat
neben dieser eine Reihe weiterer Luecken ergeben, die zu problematischen
Transfers von Waffen fuehren koennten. (ai/gek.)

Quelle:
http://www.amnesty.co.at/controlarms/cont/oesterreich/at_waffenexporte.htm



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