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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Mai 2005; 17:34
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Arbeit/Recht:
> Betriebsratswahlen torpediert
Arbeitskraefteueberlassungfirma verwendet fragwuerdigen Methoden
"Das Verhalten der Firmenleitung Manpower Personalueberlassungs GmbH, die
mit allen Mitteln versucht, eine Betriebsratswahl im Unternehmen zu
verhindern, ist einer modernen Demokratie nicht wuerdig. Waehrend in anderen
Bereichen der Arbeitskraefteueberlassung betriebsraetliche Strukturen
laengst zur Normalitaet gehoeren, versucht dieses Unternehmen mit bis zur
Grenze der Rechtsstaatlichkeit gehenden Mitteln, einen selbstverstaendlichen
demokratischen Akt zu verhindern", kritisiert der OeGB die Vorfaelle in
Oberoesterreich.
Jene MitarbeiterInnen, die sich als Betriebsraete zur Verfuegung gestellt
haetten, duerfen die Firma nicht mehr betreten. Als am 18. April 2005, bei
einer Betriebsversammlung der Wahlvorstand gewaehlt werden sollte, karrte
die Firmenleitung StudentInnen nach Voecklabruck, die den Auftrag hatten,
eine unternehmernahe Liste zu waehlen. Das bestaetigten bei einer
Pressekonferenz zwei StudentInnen, die von der Firma fuer den 18. April zur
Teilnahme an der Betriebsversammlung angestellt wurden.
Eine Kandidatin wurde gekuendigt, der Listenfuehrer nach Hause geschickt und
ihm sein Firmenwagen weggenommen. Um sich der unliebsamen Belegschaft zu
entledigen, verkaufte das Unternehmen die Filiale, in der die
BetriebsratskandidatInnen beschaeftigt sind, kurzerhand an eine ungarische
Firma.
Die GPA startet mit einer Solidaritaetsaktion mit den betroffen
Beschaeftigten. Unter www.gpa.at kann eine Protesterklaerung unterzeichnet
werden, die an die Firmenzentrale in Wien geschickt wird.
Die Manpower Personalueberlassung GmbH ist eine oesterreichische Firma mit
Sitz in Wien und nicht identisch mit der amerikanischen "Manpower GmbH", die
ebenfalls Filialen in Oesterreich - und einen Betriebsrat - hat: "Die
Manpower GmbH distanziert sich aufs Schaerfste von diesem Unternehmen. Wir
haben nichts gemeinsam - ausser dass wir uns seit Jahren in einem
Rechtsstreit um unseren Markennamen befinden."
(OeGB-Aussendung 21.04.2005, APA-OTS0184)
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