**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. April 2005; 18:12
**********************************************************

Prozesse:

> Tancsits klagt HOSI

OeVP-Abgeordneter Walter Tancsits hat die Homosexuelle Initiative (HOSI)
Wien, ihren Obmann Christian Hoegl und ihren Generalsekretaer Kurt Krickler
sowohl zivilrechtlich (Unterlassung, Widerruf, Veroeffentlichung des
Widerrufs) als auch strafrechtlich (ueble Nachrede und Beleidigung gemaess §
111 bzw. § 115 StGB) geklagt.

Anlass war die Medienaussendung der HOSI Wien vom 4. Maerz 2005. Darin hat
die HOSI Wien die Haltung der OeVP kritisiert, den wegen ihrer
Homosexualitaet verfolgten NS-Opfern einen Rechtsanspruch auf Anerkennung,
Rehabilitierung und Entschaedigung nach dem Opferfuersorgegesetz zu
verweigern.

Tancsits gibt nun in seinen Klagen vor, durch diese Aussendung beleidigt und
in seiner Ehre verletzt worden zu sein, und zwar wegen des Vorwurfs,
"nationalsozialistisches Gedankengut zu vertreten" (den die HOSI indes nur
gegen die OeVP allgemein, nicht jedoch gegen ihn persoenlich erhoben hatte)
und der Schlussfolgerung, "geistiger Nachfahre der braunen Nazi-Schergen" zu
sein. Diese Einschaetzung Tancsits resultierte aus seiner Aufforderung an
die die Gruenen, man moege ihm doch Faelle praesentieren, denen heute die
Anerkennung versagt werde, bevor man ueber eine Reform des
Opferfuersorgesetzes diskutieren koenne. Dabei ging es den Gruenen
hauptsaechlich um die symbolische Anerkennung des Opferstatus, da es heute
kaum noch Ueberlebende gibt.

Die HOSI beruft sich darauf, dass diese Klage lediglich zur Einschuechterung
dienen solle. Denn die Aeusserungen waeren rechtlich nicht belangbar. OGH
und EGMR haetten in aehnlich gelagerten Faellen ("politischer
Meinungsstreit") bereits eine einschlaegige Judikatur etabliert, derzufolge
Aeusserungen wie die inkriminierten sehr wohl getaetigt werden duerfen,
insbesondere wenn man zugleich nachvollziehbar darlegt, warum man zu diesen
Ansichten und Meinungen gelangt. Beispielsweise durfte André Heller die
FPOe-Truppe als "seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkoemmlinge"
bezeichnen. Auch Christian Rainer, Herausgeber der Wochenzeitungen "profil"
und "trend", hat in letzter Instanz ein Verfahren wegen uebler Nachrede
gewonnen. Der Kaerntner Landeshauptmann Joerg Haider hatte Rainer geklagt,
weil dieser in einem "trend"-Kommentar Haider vorgeworfen hatte,
"Naziparolen" zu verwenden.
(HOSI/akin)

Weitere Infos: http://www.hosiwien.at/sos



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin