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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. April 2005; 18:12
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Prozesse:
> Tancsits klagt HOSI
OeVP-Abgeordneter Walter Tancsits hat die Homosexuelle Initiative (HOSI) 
Wien, ihren Obmann Christian Hoegl und ihren Generalsekretaer Kurt Krickler 
sowohl zivilrechtlich (Unterlassung, Widerruf, Veroeffentlichung des 
Widerrufs) als auch strafrechtlich (ueble Nachrede und Beleidigung gemaess § 
111 bzw. § 115 StGB) geklagt.
Anlass war die Medienaussendung der HOSI Wien vom 4. Maerz 2005. Darin hat 
die HOSI Wien die Haltung der OeVP kritisiert, den wegen ihrer 
Homosexualitaet verfolgten NS-Opfern einen Rechtsanspruch auf Anerkennung, 
Rehabilitierung und Entschaedigung nach dem Opferfuersorgegesetz zu 
verweigern.
Tancsits gibt nun in seinen Klagen vor, durch diese Aussendung beleidigt und 
in seiner Ehre verletzt worden zu sein, und zwar wegen des Vorwurfs, 
"nationalsozialistisches Gedankengut zu vertreten" (den die HOSI indes nur 
gegen die OeVP allgemein, nicht jedoch gegen ihn persoenlich erhoben hatte) 
und der Schlussfolgerung, "geistiger Nachfahre der braunen Nazi-Schergen" zu 
sein. Diese Einschaetzung Tancsits resultierte aus seiner Aufforderung an 
die die Gruenen, man moege ihm doch Faelle praesentieren, denen heute die 
Anerkennung versagt werde, bevor man ueber eine Reform des 
Opferfuersorgesetzes diskutieren koenne. Dabei ging es den Gruenen 
hauptsaechlich um die symbolische Anerkennung des Opferstatus, da es heute 
kaum noch Ueberlebende gibt.
Die HOSI beruft sich darauf, dass diese Klage lediglich zur Einschuechterung 
dienen solle. Denn die Aeusserungen waeren rechtlich nicht belangbar. OGH 
und EGMR haetten in aehnlich gelagerten Faellen ("politischer 
Meinungsstreit") bereits eine einschlaegige Judikatur etabliert, derzufolge 
Aeusserungen wie die inkriminierten sehr wohl getaetigt werden duerfen, 
insbesondere wenn man zugleich nachvollziehbar darlegt, warum man zu diesen 
Ansichten und Meinungen gelangt. Beispielsweise durfte André Heller die 
FPOe-Truppe als "seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkoemmlinge" 
bezeichnen. Auch Christian Rainer, Herausgeber der Wochenzeitungen "profil" 
und "trend", hat in letzter Instanz ein Verfahren wegen uebler Nachrede 
gewonnen. Der Kaerntner Landeshauptmann Joerg Haider hatte Rainer geklagt, 
weil dieser in einem "trend"-Kommentar Haider vorgeworfen hatte, 
"Naziparolen" zu verwenden.
(HOSI/akin)
Weitere Infos: http://www.hosiwien.at/sos
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