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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. Maerz 2005; 18:14
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Das Letzte:
> Verpruegelt und Kindergeld weg!
In Linz musste eine Bewohnerin des Frauenhauses zu ihrem pruegelnden Mann 
zurueckkehren, weil sie sonst jegliche finanzielle Unterstuetzung fuer ihr 
Kleinkind verloren haette.
Die von den Philippinen stammende junge Frau ist mit einem Oesterreicher 
verheiratet und lebt seit dreieinhalb Jahren in Linz. Im Februar 2003 wurde 
ihr Sohn geboren. Der Kindesvater bezog die Familienbeihilfe, die Mutter das 
Kinderbetreuungsgeld. Wegen wiederholter Gewalttaetigkeiten des Ehemannes 
musste die Frau mit ihrem Baby ins Frauenhaus fluechten.
Die junge Mutter musste aber wieder zu ihrem Pruegelgatten zurueckkehren, 
ansonsten haette sie den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld - Geld, das sie 
dringendst benoetigt - verloren. Die Auszahlung setzt naemlich einen 
gemeinsamen Haushalt mit dem Bezieher der Familienbeihilfe voraus - und 
diese Beihilfe bekommt der Ehemann.
Seit eineinhalb Jahren bemueht man sich im Linzer Frauenhaus um die 
Philippinin, und immer mehr kristallisiert sich heraus: Die betroffene Frau 
ist keineswegs ein Einzelfall. "Hunderten Frauen in ganz Oesterreich ergeht 
es so", so die Geschaeftsfuehrerin des Linzer Frauenhauses, Margaretha 
Rackl.
Betroffen von der misslichen Gesetzeslage sind Nicht-EU-Buergerinnen, die 
weniger als 5 Jahre in Oesterreich leben und noch in keinem 
Arbeitsverhaeltnis stehen. Also in vielen Faellen junge Muetter, die kaum 
Chance auf Arbeit haben. "Diese Frauen sind ganz besonders abhaengig vom 
Mann", sagt die Vorsitzende des Linzer Frauenhauses, Mag. Dagmar Andree.
Das Frauenhaus wandte sich in der Sache an die Arbeiterkammer. Diese 
schickte einen Brief an das Sozialministerium und verlangte eine 
Ausnahmeregelung. Wenn Gefahr fuer die Gesundheit oder das Leben der Mutter 
bestehe, duerfe ein gemeinsamer Haushalt nicht Voraussetzung fuer dio 
Zahlung sein, so das Argument. Die Antwort des Ministeriums sei laut 
Arbeiterkammer recht lapidar ausgefallen: Demnach bestehe auch unter solchen 
Umstaenden nicht die Moeglichkeit, einen fiktiven gemeinsamen Haushalt 
anzunehmen. In Einzelfaellen koenne es eben zu Haerten kommen.
Im Linzer Frauenhaus bezeichnet man diese Antwort als blanken Zynismus. Es 
sei nicht akzeptabel, eine Mutter und ihr Kind wieder der Gewalt des 
Ehemannes ausliefern zu muessen. "Obwohl im konkreten Fall Hilfe fuer diese 
Frau in Aussicht gestellt wurde, sei das keine Loesung. "Weil es ja ganze 
Bevoelkerungsgruppen betrifft, bedarf es einer generellen Loesung", lautet 
die Forderung des Frauenhauses.
Einer Forderung, die immer mehr Gehoer findet Die Arbeiterkammer fordert 
jetzt, dass die Regelungen fuer den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes rasch 
geaendert werden. Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand:
Die Gruenen unter Federfuehrung von Nationalratsabgeordneter Gabi Moser 
werden diese Sache im Parlament aufs Tapet bringen und die SPOe hat einen 
Antrag auf Gesetzesaenderung eingebracht. "Ursula Haubner hat uns 
bestaetigt, die Regelung pruefen zu lassen", so Andree.
Auf eine Gesetzesaenderung braucht uebrigens die betroffene Philippinin 
nicht mehr zu warten. Sie hat eine Arbeit gefunden und konnte sich von ihrem 
Mann trennen.
(Thomas Hartl: in OOe-Planet, Zeitung der Gruebi OOe, Maerz 05)
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