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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. Maerz 2005; 18:14
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Das Letzte:
> Verpruegelt und Kindergeld weg!
In Linz musste eine Bewohnerin des Frauenhauses zu ihrem pruegelnden Mann
zurueckkehren, weil sie sonst jegliche finanzielle Unterstuetzung fuer ihr
Kleinkind verloren haette.
Die von den Philippinen stammende junge Frau ist mit einem Oesterreicher
verheiratet und lebt seit dreieinhalb Jahren in Linz. Im Februar 2003 wurde
ihr Sohn geboren. Der Kindesvater bezog die Familienbeihilfe, die Mutter das
Kinderbetreuungsgeld. Wegen wiederholter Gewalttaetigkeiten des Ehemannes
musste die Frau mit ihrem Baby ins Frauenhaus fluechten.
Die junge Mutter musste aber wieder zu ihrem Pruegelgatten zurueckkehren,
ansonsten haette sie den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld - Geld, das sie
dringendst benoetigt - verloren. Die Auszahlung setzt naemlich einen
gemeinsamen Haushalt mit dem Bezieher der Familienbeihilfe voraus - und
diese Beihilfe bekommt der Ehemann.
Seit eineinhalb Jahren bemueht man sich im Linzer Frauenhaus um die
Philippinin, und immer mehr kristallisiert sich heraus: Die betroffene Frau
ist keineswegs ein Einzelfall. "Hunderten Frauen in ganz Oesterreich ergeht
es so", so die Geschaeftsfuehrerin des Linzer Frauenhauses, Margaretha
Rackl.
Betroffen von der misslichen Gesetzeslage sind Nicht-EU-Buergerinnen, die
weniger als 5 Jahre in Oesterreich leben und noch in keinem
Arbeitsverhaeltnis stehen. Also in vielen Faellen junge Muetter, die kaum
Chance auf Arbeit haben. "Diese Frauen sind ganz besonders abhaengig vom
Mann", sagt die Vorsitzende des Linzer Frauenhauses, Mag. Dagmar Andree.
Das Frauenhaus wandte sich in der Sache an die Arbeiterkammer. Diese
schickte einen Brief an das Sozialministerium und verlangte eine
Ausnahmeregelung. Wenn Gefahr fuer die Gesundheit oder das Leben der Mutter
bestehe, duerfe ein gemeinsamer Haushalt nicht Voraussetzung fuer dio
Zahlung sein, so das Argument. Die Antwort des Ministeriums sei laut
Arbeiterkammer recht lapidar ausgefallen: Demnach bestehe auch unter solchen
Umstaenden nicht die Moeglichkeit, einen fiktiven gemeinsamen Haushalt
anzunehmen. In Einzelfaellen koenne es eben zu Haerten kommen.
Im Linzer Frauenhaus bezeichnet man diese Antwort als blanken Zynismus. Es
sei nicht akzeptabel, eine Mutter und ihr Kind wieder der Gewalt des
Ehemannes ausliefern zu muessen. "Obwohl im konkreten Fall Hilfe fuer diese
Frau in Aussicht gestellt wurde, sei das keine Loesung. "Weil es ja ganze
Bevoelkerungsgruppen betrifft, bedarf es einer generellen Loesung", lautet
die Forderung des Frauenhauses.
Einer Forderung, die immer mehr Gehoer findet Die Arbeiterkammer fordert
jetzt, dass die Regelungen fuer den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes rasch
geaendert werden. Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand:
Die Gruenen unter Federfuehrung von Nationalratsabgeordneter Gabi Moser
werden diese Sache im Parlament aufs Tapet bringen und die SPOe hat einen
Antrag auf Gesetzesaenderung eingebracht. "Ursula Haubner hat uns
bestaetigt, die Regelung pruefen zu lassen", so Andree.
Auf eine Gesetzesaenderung braucht uebrigens die betroffene Philippinin
nicht mehr zu warten. Sie hat eine Arbeit gefunden und konnte sich von ihrem
Mann trennen.
(Thomas Hartl: in OOe-Planet, Zeitung der Gruebi OOe, Maerz 05)
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