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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. Maerz 2005; 18:15
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Tuerkei:

> Bestseller «Mein Kampf»

Rechte bei Muenchner Staatsregierung


Buchhaendler und akademische Kreise in der Tuerkei raetseln ueber ein
ploetzliches Interesse junger Tuerken an Adolf Hitlers Buch «Mein Kampf».
Wie die «Financial Times» berichtet, gilt das Buch mittlerweile als
Bestseller in der Tuerkei. Hauptsaechlich Studenten wuerden es kaufen,
zitiert das Blatt den Chef eines Buchladens in Ankara. «Tuerken lieben diese
Art Lektuere.» Die Nachfrage ist offenbar so gross, dass das Buch in einigen
Laeden bereits ausverkauft ist. Allein der Haendler in Ankara habe in den
vergangenen Wochen mindestens 1000 Exemplare verkauft, schreibt das Blatt.
Auf der Liste der am meisten verkauften Buecher stand «Mein Kampf» demnach
im vergangenen Monat auf Rang drei. Die Verkaeufe haetten zu dem Zeitpunkt
stark zugenommen, als eine neue Ausgabe fuer 3,50 Euro in den Handel
gekommen sei.

Dem Bericht zufolge raetseln Buchverkaeufer und Wissenschaftler ueber das
Phaenomen des ploetzlichen Interesses an «Mein Kampf». Die Tuerkei sei weder
ein Land mit einer intensiven Lesekultur noch spiele sie in der Geschichte
des Antisemitimsus eine Rolle, hiess es.

Die deutsche Botschaft reagierte besorgt auf die Entwicklung. Man werde die
Verfuegbarkeit des Buches und das stete Interesse daran «sorgsam verfolgen»,
zitiert die Zeitung einen Mitarbeiter der deutschen Vertretung in Ankara.
Das Auswaertige Amt (AA) in Berlin verwies auf die Zustaendigkeit der
bayerischen Staasregierung. Als Inhaber der Rechte koenne «nur das Land
Bayern aktiv» werden, sagte eine Sprecherin. Da Hitler bis zu seinem Tod
seinen Wohnsitz in Muenchen gemeldet hatte, ist Bayern als Rechtsnachfolge
Inhaber der Urheberrechte fuer «Mein Kampf».

Das bayerische Finanzministerium hatte bereits im Februar (anlaesslich von
Plaenen eines polnischen Reprints) erklaert, eine Verbreitung
nationalsozialistischen Gedankenguts verhindern zu wollen. Damals hiess es,
weder im Inland noch im Ausland wuerden Abdruckgenehmigungen erteilt. Gegen
Verstoesse werde zivil- und strafrechtlich vorgegangen. Im Ausland erfolge
dies ueber die entsprechende deutsche Botschaft. (Netzzeitung.de/akin/gek.)

Quellen u.a.: http://www.netzeitung.de/ausland/329167.html



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