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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Maerz 2005; 19:01
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Bio-Piraterie:

Doch kein Patent auf Neem-Baum!

Heute, Dienstag, fiel die Entscheidung des Europaeischen Patentamtes (EPA)
ueber die Revision zur Ablehnung des Neem-Patents. Die Gruenen im
Europaeischen Parlament feiern die Entscheidung des Europaeischen
Patentamtes (EPA), den Widerruf des Neembaum-Patents zu bestaetigen als
einen Sieg, der der Biopiraterie in Europa und weltweit einen entscheidenden
Schlag versetzt. appellieren an das EPA seine Ablehnung des Neem-Patents
nicht rueckgaengig zu machen. Das EPA bestaetigte seine Entscheidung aus dem
Jahre 2000 bestaetigen und lehnte ein weiteres Mal das Neem-Patent ab.

Im Jahre 1994 hatte das EPA in unakzeptabler Weise das Europaeische
Patentrecht gebrochen, indem es der transnationalen Firma W.R.Grace und dem
US-Landwirtschaftsministerium ein Patent auf den Einsatz des Oels des
Neem-Baumes verliehen hatte. Die patentierte Methode war jedoch nicht neu
und somit keine Erfindung. Sie haette niemals patentiert werden duerfen.

Die spaetere belgische Umweltministerin Magda Aelvoet und die von Vandana
Shiva gefuehrten Indian Research Foundation und der International Federation
of Agriculture Movements (IFOAM) hatten im Juni 1995 Einspruch gegen das
Patent erhoben. Diesem gab das EPA am 10.Mai 2000 statt und nahm das Patent
zurueck. Im April 2001 hat W.R. Grace Revision eingelegt, inzwischen
abgeloest von der Thermo Trilogy Corporation als neuer Inhaber der
Patentanteile.

Die in suedlichen Laendern frei verfuegbaren genetischen Ressourcen werden
ohne jegliche Form der Entlohnung oder Anerkennung ihren traditionellen
Nutzern enteignet. Auf EU-Ebene ist eine Revision der Patentrichtlinie
dringend notwendig, so die EU-Gruenen. Dies gilt umso mehr, da es auch in
zahlreichen Mitgliedstaaten Bedenken gibt und mehrere Mitgliedstaaten
inzwischen eine Einschraenkung des Patentschutzes fordern. Auch die deutsche
Bundesregierung und das deutsche Parlament streben eine grundsaetzliche
Neuverhandlung der Biopatentrichtlinie an. Ziel muesse nach Ansicht der
Gruenen ein EU-weit harmonisiertes Patentrecht sein, das fuer einen fairen
Interessensausgleich sorgt, Ueberprivilegierungen bei der Reichweite des
Stoffschutzes ausschliesst und internationale Vertraege zum Schutz des
geistigen Eigentums, zur biologischen Vielfalt und zur biologischen
Sicherheit beruecksichtigt und unterstuetzt.

Das Patent auf das Neembaumoel wurde 1994 der transnationalen Firma W.R.
Grace und dem US-Landwirtschaftsministerium verliehen, die behaupteten, die
fungiziden Eigenschaften des indischen Neem Baums erfunden zu haben. Sie
beantragten ein Patent auf eine Methode, den Pilzbewuchs auf Pflanzen mit
Hilfe eines hydrophoben Oel-Extrakts des Neem-Baums zu kontrollieren. Der
Einsatz des Neem-Oels soll, laut Patentantrag, eine Erfindung sein, weil der
Oelextrakt zur Pilzbekaempfung geeignet sei, ohne den Wirkstoff Azadirachtin
zu enthalten.

Der Neem-Baum wird in Indien seit Jahrtausenden in der Landwirtschaft, im
Gesundheitswesen und zur Gewinnung von Kosmetika und Tierarzneimitteln
genutzt. In der indischen Tradition wird der Neem-Baum frei genutzt und das
gesammelte Wissen ueber seine Nutzungsmoeglichkeiten steht zur freien
Verfuegung aller. Der indischen Tradition entspricht es auch, dieses
Traditionswissen mit der Weltgemeinschaft frei zu teilen, was zu seiner weit
gefaecherten Verbreitung gefuehrt hat. Der wissenschaftliche Name des Baumes
stammt aus dem Persischen (Azad Darakth) und bedeutet "freier Baum".
(EU-Gruene/bearb.)

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