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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Maerz 2005; 19:01
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Bio-Piraterie:
Doch kein Patent auf Neem-Baum!
Heute, Dienstag, fiel die Entscheidung des Europaeischen Patentamtes (EPA) 
ueber die Revision zur Ablehnung des Neem-Patents. Die Gruenen im 
Europaeischen Parlament feiern die Entscheidung des Europaeischen 
Patentamtes (EPA), den Widerruf des Neembaum-Patents zu bestaetigen als 
einen Sieg, der der Biopiraterie in Europa und weltweit einen entscheidenden 
Schlag versetzt. appellieren an das EPA seine Ablehnung des Neem-Patents 
nicht rueckgaengig zu machen. Das EPA bestaetigte seine Entscheidung aus dem 
Jahre 2000 bestaetigen und lehnte ein weiteres Mal das Neem-Patent ab.
Im Jahre 1994 hatte das EPA in unakzeptabler Weise das Europaeische 
Patentrecht gebrochen, indem es der transnationalen Firma W.R.Grace und dem 
US-Landwirtschaftsministerium ein Patent auf den Einsatz des Oels des 
Neem-Baumes verliehen hatte. Die patentierte Methode war jedoch nicht neu 
und somit keine Erfindung. Sie haette niemals patentiert werden duerfen.
Die spaetere belgische Umweltministerin Magda Aelvoet und die von Vandana 
Shiva gefuehrten Indian Research Foundation und der International Federation 
of Agriculture Movements (IFOAM) hatten im Juni 1995 Einspruch gegen das 
Patent erhoben. Diesem gab das EPA am 10.Mai 2000 statt und nahm das Patent 
zurueck. Im April 2001 hat W.R. Grace Revision eingelegt, inzwischen 
abgeloest von der Thermo Trilogy Corporation als neuer Inhaber der 
Patentanteile.
Die in suedlichen Laendern frei verfuegbaren genetischen Ressourcen werden 
ohne jegliche Form der Entlohnung oder Anerkennung ihren traditionellen 
Nutzern enteignet. Auf EU-Ebene ist eine Revision der Patentrichtlinie 
dringend notwendig, so die EU-Gruenen. Dies gilt umso mehr, da es auch in 
zahlreichen Mitgliedstaaten Bedenken gibt und mehrere Mitgliedstaaten 
inzwischen eine Einschraenkung des Patentschutzes fordern. Auch die deutsche 
Bundesregierung und das deutsche Parlament streben eine grundsaetzliche 
Neuverhandlung der Biopatentrichtlinie an. Ziel muesse nach Ansicht der 
Gruenen ein EU-weit harmonisiertes Patentrecht sein, das fuer einen fairen 
Interessensausgleich sorgt, Ueberprivilegierungen bei der Reichweite des 
Stoffschutzes ausschliesst und internationale Vertraege zum Schutz des 
geistigen Eigentums, zur biologischen Vielfalt und zur biologischen 
Sicherheit beruecksichtigt und unterstuetzt.
Das Patent auf das Neembaumoel wurde 1994 der transnationalen Firma W.R. 
Grace und dem US-Landwirtschaftsministerium verliehen, die behaupteten, die 
fungiziden Eigenschaften des indischen Neem Baums erfunden zu haben. Sie 
beantragten ein Patent auf eine Methode, den Pilzbewuchs auf Pflanzen mit 
Hilfe eines hydrophoben Oel-Extrakts des Neem-Baums zu kontrollieren. Der 
Einsatz des Neem-Oels soll, laut Patentantrag, eine Erfindung sein, weil der 
Oelextrakt zur Pilzbekaempfung geeignet sei, ohne den Wirkstoff Azadirachtin 
zu enthalten.
Der Neem-Baum wird in Indien seit Jahrtausenden in der Landwirtschaft, im 
Gesundheitswesen und zur Gewinnung von Kosmetika und Tierarzneimitteln 
genutzt. In der indischen Tradition wird der Neem-Baum frei genutzt und das 
gesammelte Wissen ueber seine Nutzungsmoeglichkeiten steht zur freien 
Verfuegung aller. Der indischen Tradition entspricht es auch, dieses 
Traditionswissen mit der Weltgemeinschaft frei zu teilen, was zu seiner weit 
gefaecherten Verbreitung gefuehrt hat. Der wissenschaftliche Name des Baumes 
stammt aus dem Persischen (Azad Darakth) und bedeutet "freier Baum".
(EU-Gruene/bearb.)
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