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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Maerz 2005; 19:58
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Jugend/Kultur:
> Keine Babies im Kino!
Aussendung des Votivkinos
Nun ist es amtlich: das VOTIV-BABYKINO verstoesst gegen das
Jugendschutzgesetz. Nach einer anonymen Anzeige wurde ein
Verwaltungsstrafverfahren gegen das Votiv Kino eingeleitet, das - nach einem
negativen Gutachten der MA11 - wahrscheinlich mit einem Strafbescheid enden
wird. Damit ist auf Ebene der geltenden Rechtslage eine legale Fortsetzung
des Babykinos nicht mehr moeglich.
Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir begonnen, einmal pro Woche ein
vormittaegliches Filmprogramm fuer Eltern von Kleinstkindern zu entwickeln,
um vor allem den Muettern gemeinsam mit ihren Saeuglingen ein
unkompliziertes Kulturangebot jenseits der eigenen vier Waende zu
ermoeglichen. Um den besonderen Beduerfnissen der Eltern und Kindern
entgegenzukommen, fanden die Vorfuehrungen bei Halblicht und bei leise
gestelltem Ton statt. Ziel war es, eine gemuetliche, angenehme Atmosphaere
zu schaffen, bei der die Kinder nicht erschrecken und die Muetter mit ihren
Kindern den Saal beliebig oft verlassen und wieder betreten koennen, ohne zu
stolpern oder andere BesucherInnen zu stoeren. Bei der Filmauswahl wurde
darauf geachtet, Filme ohne allzu hektische oder dramatische Elemente in
Bild und Ton einzusetzen. Selbstverstaendlich gab es im Foyer
Flaschenwaermer und Wickeltische. Bei Kaffee und Kuchen an der Bar diente
das Babykino auch als sozialer Treffpunkt. Das Konzept erwies sich als
voller Erfolg, wie die vielen positiven Reaktionen unserer zufriedenen
BesucherInnen beweisen.
In periodisch wiederkehrenden Abstaenden wurden wir von diversen
Paedagoginnen aus dem halbstaatlichen und kommunalen Bereich bezichtigt,
Kleinstkinder in unverantwortlicher Weise der Reizueberflutung des Kinos
auszusetzen. Und es wurde die Forderung an uns gerichtet, eine Betreuung der
Kinder ausserhalb des Kinosaales zu organisieren. Unsere Hinweise auf die
besondere Rezeptionssituation (Halblicht und leiser Ton) stiessen ebenso auf
taube Ohren wie die Tatsache, dass eine Trennung von den Eltern fuer die
Kinder sicherlich belastender ist, als bei angenehmer Atmosphaere bei ihren
Muettern im Kinosaal zu bleiben.
Moralingetraenkte Bewahrungspaedagogik hat nun im Jugendschutzgesetz eine
brauchbare Waffe gefunden, das Babykino zu unterbinden. Im Gegensatz zur
gebraeuchlichen internationalen Praxis (bei der die behoerdlich
festgesetzten Altersgrenzen nur dann gelten, wenn Jugendliche allein ins
Kino gehen und erwachsenen Begleitpersonen eine Altersgrenze fuer ihre
Schutzbefohlenen zwar empfehlen, nicht aber aufzwingen), ist in Oesterreich
ein Kinobesuch unter der behoerdlich festgesetzten Altersgrenze generell
verboten, unabhaengig davon, ob eine erwachsene Begleitperson anwesend ist
oder nicht
Im Zeitalter des Internet und der DVDs halten wir es fuer wenig zeitgemaess,
den Eltern mit behoerdlichen Verbotsmassnahmen ausgerechnet (und
ausschliesslich!) beim Kinobesuch die Entscheidungsfaehigkeit abzusprechen,
welche Medieneinfluesse gut fuer ihre Kinder sind und welche nicht.
(Michael Stejskal, Votivkino/gek.)
Quelle: http://www.votivkino.at/textinfo/info050228.html
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