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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 23.Februar 2005; 8:00
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Notizen:

> Verfassungsausschuss ignoriert Buergerinitiative

Bei der Sitzung des Verfassungsausschusses im Parlament am 17. Februar 2005
wurde die 'Buergerinitiative 21 - Petition fuer eine Volksabstimmung ueber die
EU-Verfassung' ignoriert. Thomas Schoenfeld (Oesterreichischer Friedensrat), der
die Petition im Nationalrat einreichte, berichtete, dass die BI 21 vom
Petitionsausschuss am 15. Dezember 2004 an den Verfassungsausschuss zugewiesen
wurde. Trotzdem wurde sie nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Ein vom
SP-Abgeordneten Guenther Kraeuter eingebrachter Antrag, die BI 21 doch noch auf
die Tagesordnung zu setzen, wurde von der Regierungsmehrheit niedergestimmt.
Grossartig an einer Volkabstimmung interessiert ist offensichtlich auch die
Opposition allerdings auch nicht: "Sowohl Abgeordneter Caspar Einem (S) als auch
Abgeordnete Eva Glawischnig (G) betonten, es sei wuenschenswert, dass
Oesterreich die EU-Verfassung zuegig und ohne unnoetige Verzoegerung
ratifiziere." meldet die Parlamentskorrespondenz (1).

Im schriftlichen Verfassungsausschuss-Bericht zum Ermaechtigungsgesetz ueber die
Ratifizierung des EUV (2) wurde auf die Argumente von Verfassungsrechtler Theo
Oehlinger fuer eine Gesamtaenderung und eine verpflichtende Volksabstimmung
nicht einmal eingegangen wurde. Der Kanzler spricht davon, dass es sich dabei
nur um "einen einzigen Experten" handele (doch zumindest teilen Heinz Mayer,
Heinrich Neisser und Stefan Hammer dessen Ansicht) . Schuessel meint
darueberhinaus auch noch, dass eine Gesamtaenderung "nur in Bezug auf eine
einzige Passage" bestehe.

Bis heute haben 5.200 Menschen die Petition fuer eine Volksabstimmung ueber die
EU-Verfassung unterzeichnet. Bis zur Ratifizierung der EU-Verfassung werden
weiter Unterschriften unter die Petition gesammelt, um eine Volksabstimmung
durchzusetzen.

1)
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,841003&_dad=portal&_schema=PO
RTAL
2)
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/I/I_00820/FNAMEORIG_0
35517.HTML


> ORF zensiert Fernsehdiskussion

Eine im Dezember unter der Moderation von Karin Resetarits aufgezeichnete
Fernsehdebatte zur EU-Verfassung, bei der auch die Kritiker Martin Kunze (Attac)
und Boris Lechthaler (Werkstatt Frieden&Solidaritaet) ihre Argumente vorbringen
konnten, wird nunmehr definitiv nicht ausgestrahlt. AktivistInnen der Werkstatt
Frieden&Solidaritaet ueberlegen deshalb bei den Transparentaktionen im Maerz den
ORF in die Aktionen miteinzubeziehen. Am Samstag, den 5.3., sollen naemlich um
12h an und in moeglichst vielen Orten und Staedten in Oesterreich Transparente:
"Nein zur EU-Verfassung! - Volksabstimmung!" in Erscheinung treten. Bitte
schickt Aktionsfotos an: office@werkstatt.or.at


> Strafanzeige gegen OeIAG

Moeglicherweise stellt der Verkauf der VA-Tech an einen groben Verstoss gegen
gesetzliche Bestimmungen dar, wie sie im OeIAG-Gesetz dargelegt sind und im
Privatisierungsauftrag der Regierungs konkretisiert wurden - meint die
´Werkstatt Frieden & Solidaritaet´ Linz. Sie hat Strafanzeige gegen die
Verantwortlichen der OeIAG erstattet. Die Vorwuerfe im Einzelnen:

- Verstoss gegen den Auftrag der moeglichst hohen Wertsteigerung und des
moeglichst hohen Erloeses fuer den Eigentuemer: Im Zeitpunkt der
Beschlussfassung des OeIAG-Aufsichtsrats, das Uebernahmeangebot zum Preis von
EUR 55,- anzunehmen, lag der Boersenkurs der VA-Tech-Aktie bereits seit geraumer
Zeit bei etwa EUR 60,- In der Folge hat die OeIAG saemtliche Anstrengungen zu
einer Nachbesserung durch Siemens zu kommen, hintertrieben. So hat die OeIAG
mitgestimmt, das Hoechststimmrecht im VA Tech-Statut aufzuheben. Das ist zwar in
der VA Tech-Hauptversammlung knapp an der erforderlichen Mehrheit von mehr als
75% der anwesenden bzw. vertretenen Aktionaere gescheitert. Waere diese
Aufhebung erfolgreich gewesen, haette Siemens jeglichen Anreiz verloren, das
Uebernahmeangebot nachzubessern. Die OeIAG haette auf der Basis des
urspruenglichen Uebernahmeangebots einen um EUR 22,5 Millionen geringeren
Verkaufserkloes erhalten. Auch in einem Rechtsstreit zwischen VA-Tech und
Siemens hat die OeIAG alles getan, um den Privatisierungsauftrag - Maximierung
des Verkaufserloeses - zu verunmoeglichen.

- Kein oesterreichischer Kernaktionaer, denn alle massgeblichen Entscheidungen
werden durch die Siemens-Zentrale in Muenchen getroffen.

- Verlust vieler Arbeitsplaetze in Oesterreich aufgrund weitgehender
Ueberschneidungen zwischen den Geschaeftsfeldern des VA Tech-Konzerns und des
Siemens-Konzerns.

- Keine Wahrung der Einheit des Unternehmens

- Keine Garantie der Forschungs- und Entwicklungskapazitaeten

- Siemens hat die klare Absicht die VA Tech von der Boerse zu nehmen und
schwaecht damit rechtswidrig den oesterreichischen Kapitalmarkt.

Die Werkstatt sah in all dem den Tatbestand der Untreue gem. § 153
Strafgesetzbuch erfuellt und erstattete deshalb Strafanzeige gegen den
OeIAG-Vorstand und die Kapitalvertreter im OeIAG-Aufsichtsrat.

Die gesamte Strafanzeige und andere Dokumente koennen von
http://www.werkstatt.or.at heruntergeladen werden.
(alle Notizen: Werkstatt Frieden & Solidaritaet/akin)

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