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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Februar 2005; 20:22
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Notizen:
> EKH-Raeumungsklage
Am 27.1. erreichte das EKH wie erwartet ein Brief vom Bezirksgericht 
Favoriten, in dem die Raeumungsklage von Seiten der "Wielandgasse 2-4 
VermietungsGes.m.b.H." uebermittelt wurde. Der erste Gerichtstermin ist fuer 
den 18.2. anberaumt. Die Klage ist hauptsaechlich mit baupolizeilichen 
"Maengeln" und der Nichtanerkennung der unbefristeten Hauptmietvertraege 
begruendet. Im EKH stellt man sich nun auf eine laenger andauernde 
Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene ein.
(EKH-Newsletter/bearb.)
Laufend weitere Infos: http://www.ekhbleibt.info
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> Tauschgeschaefte in der Lobau
Laut einem Artikel in der "Presse" vom 27.1.2005 von Martin Stuhlpfarrer 
zeichnet sich in Wien ein Tauschgeschaeft ab. Die Rathaus-SP habe sich (nach 
heftigen internen Diskussionen) frueh und definitiv festgelegt: Die sechste 
Donauquerung fuer den Wiener Autobahnring (Nordost-Umfahrung/Lobauautobahn) 
kann aus Umweltschutzgruenden nur in Form des (teureren) Tunnels erfolgen.
Die um 250 Millionen Euro billigere Bruecke (Kosten: 370 Millionen), die die 
Asfinag fordert, ist fuer die Rathaus-Regierung inakzeptabel. Nachgeben kann 
sich die Wiener SP nicht leisten. Einerseits wuerde ein "Umfaller" das Image 
eines durchsetzungskraeftigen Gegenmodells zum Bund ankratzen. Zweitens 
wuerde die SPOe im kommenden Gemeinderatswahlkampf den Gruenen eine 
gefaehrliche Waffe in die Hand druecken: die Horrorvision, dass Laerm und 
Abgase von einer Autobahnbruecke in das Naturschutzgebiet ziehen.
Die SPOe koenne nicht mehr zurueck, so die "Presse", es zeichne sich ein 
Tauschgeschaeft ab: Wien bekommt seinen Donau-Tunnel, gibt dafuer den 
Widerstand gegen den Verlauf der Nordost-Umfahrung entlang der Stadtgrenze 
auf. Bisher hatte Wien diese Variante aus Angst vor Kaufkraftabfluss 
bekaempft, da entlang der Autobahn auf niederoesterreichischem Boden 
Einkaufszentren die Folge sein koennten.
(Die Presse/bearb.)
Quelle:http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=462517
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> BRD/Moderne Zeiten: Anklage wegen Online-Demo
Die Initiativen "Libertad!" und "Kein Mensch ist illegal" riefen zum 20. 
Juni 2001 zu einer Online-Demo im Zusammenhang mit der 
deportation.class-Kampagne gegen das Lufthansa-Abschiebegeschaeft auf. 3 1/2 
Jahre danach wird jetzt ein Libertad!-Mitglied angeklagt.
Zur Erinnerung: Im Maerz 2001 begann die Mobilisierung zu einer Online-Demo 
im Zusammenhang mit der deportation.class-Kampagne gegen das 
Lufthansa-Abschiebegeschaeft. Unterstuetzt und zur Aktion aufgerufen wurde 
von rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der 
Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und anderen NGOs.
Am 20. Juni 2001, am Tag der Hauptversammlung der Lufthansa AG in Koeln, war 
es soweit: Mehr als 10.000 Teilnehmer/innen brachten mit ihren Zugriffen auf 
die Lufthansa-Webseite den digitalen Kranich ins Wanken, die Seite war 
zeitweise lahmgelegt.
"Noetigung" und "Anstiftung zur Noetigung" war das aus Sicht der Frankfurter 
Staatsanwaltschaft, die auf eine Anzeige der Lufthansa AG hin am 17.10.2001 
eine Razzia bei Libertad! durchfuehren liess. Insgesamt zehn Computer und 
weitere Datentraeger wurden beschlagnahmt, und befinden sich zum groessten 
Teil bis heute im Besitz der Frankfurter Polizei.
Im Mai 2004 wurde Libertad! von Seiten der Staatsanwaltschaft die 
Moeglichkeit eines Vergleichs zur Einstellung des Verfahrens signalisiert. 
Voraussetzung war ein "Schuldeingestaendnis" und der Verzicht auf Rueckgabe 
der beschlagnahmten Gegenstaende -- was Libertad! ablehnte. Mit 28.12.2004 
hat nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen 
den Anmelder der Internet-Domains libertad.de und sooderso.de erhoben, da er 
"durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat -- Noetigung 
gemaess §240 StGB -- aufgefordert" habe.
(Libertad!/Bearb.)
Quelle: 
http://www.libertad.de/inhalt/archiv/libertad/2005/01/EEpyFEZukZuIzbbtvI.shtml
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